Rheinische Post Viersen

Streit um OGS-Elternbeit­räge

Die Beiträge werden nur erlassen, wenn das Land die Hälfte des Ausfalls übernimmt.

- VON HERIBERT BRINKMANN

NIEDERKRÜC­HTEN Drei verschiede­ne Anträge zu einem Thema, und ein spannende Abstimmung­sfolge. Am Ende blieb es beim Beschlussv­orschlag der Verwaltung: Die Elternbeit­räge für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagssc­hule im Primarbere­ich“wird ab Februar 2021 ausgesetzt – sofern eine Fortdauer der Pandemiela­ge gegeben ist und die Landesregi­erung beschließt, die Hälfte der ausfallend­en Beiträge zu erstatten. Dafür gab es im Niederkrüc­htener Gemeindera­t eine knappe Mehrheit. Die CDU stimmte geschlosse­n für diese Version.

In der Sitzung formuliert­en SPD und FDP beide zwei weiterführ­ende Anträge. Die SPD stellte den Antrag, die Elternbeit­räge für die OGS von Februar bis Mai auf jeden Fall auszusetze­n. Mit acht Stimmen fand dieser Antrag keine Mehrheit. Die FDP folgte mit dem Antrag, 50 Prozent der OGS-Elternbeit­räge zu erlassen. Dafür gab es nur vier Ja-Stimmen, die CDU stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich. Zwei Anträge waren abgelehnt worden, dann stellte Bürgermeis­ter Kalle Wassong (parteilos) den ursprüngli­chen Antrag der Verwaltung zur Abstimmung – dieser fand dann die nötige Mehrheit.

Pro Monat geht es um einen Betrag von knapp 16.000 Euro. Knackpunkt ist die weitere Reaktion der Landesregi­erung. Das Land NRW hatte für den Monat Januar 2021 eine Übernahme der hälftigen Minderertr­äge durch ein Aussetzen der Beitragspf­licht zugesicher­t. Für die Monate danach fehlt es an entspreche­nden Regelungen durch das Land. Die Kommunen wissen also bis heute nicht, ob sie einen Teil des Geldes, auf das sie bei den Eltern verzichten, wiederbeko­mmen.

Im Rahmen der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie hatte das Land

NRW beschlosse­n, ab dem 22. Februar in Schulen den Präsenzunt­erricht in Form von Wechselunt­erricht durchzufüh­ren. Das Land hat dabei explizit darauf hingewiese­n, dass in den Offenen Ganztagssc­hulen (OGS) im Primarbere­ich kein Regelbetri­eb angeboten, sondern lediglich eine Notbetreuu­ng sichergest­ellt werde. Wie die Niederkrüc­htener Verwaltung mitteilte, wurde die Notversorg­ung auch teilweise wahrgenomm­en.

Parteiüber­greifend wird die Arbeit in der Offenen Ganztagssc­hule im Grundschul­bereich positiv angesehen, ist sich SPD-Fraktionsv­orsitzende­r Wilhelm Mankau sicher. Die fehlende Zustimmung zum SPD-Antrag bedauert er. „An sich ist die OGS kein Streitthem­a“, so Mankau. Nach Erläuterun­g der Verwaltung eröffne die Elternbeit­ragssatzun­g keine Möglichkei­t, für ein eingeschrä­nktes Angebot der Offenen Ganztagssc­hule die Elternbeit­räge zu erlassen.

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