Party trotz Corona: Gastgeber flieht mit Sprung aus Fenster
MÖNCHENGLADBACH (are) Als die Mönchengladbacher Polizei in der Nacht zu Sonntag kurz nach Mitternacht zu einer Ruhestörung gerufen wurden, sah erst einmal alles nach einem Routineeinsatz aus. Doch der endete dann doch auf „ungewöhnliche Weise“, wie die Polizei mitteilte: Ein 32-jähriger Mann ist dabei offenbar auf der Flucht vor den eintreffenden Beamten aus einem Fenster sechs Meter in die Tiefe gesprungen. Mit drei Besuchern hatte er in seiner Wohnung eine lautstarke Party gefeiert, was gegen die Corona-Schutzverordnung verstößt.
Die Nachbarn des Mannes riefen wegen Ruhestörung die Polizei. Die Beamten rückten gegen 0.35 Uhr zu der Wohnung an der Viersener Straße im Bereich der Gladbacher Innenstadt aus. Als die Polizisten eintrafen, trat der Wohnungsinhaber die Flucht an – laut Polizei „scheinbar aus Angst, eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung zu bekommen“. Er sprang aus dem Fenster, sechs Meter tief.
Ersten Erkenntnissen zufolge habe sich der Mann beim Landen auf dem Boden beide Sprunggelenke gebrochen. Ein Notarzt versorgte den 32-Jährigen vor Ort. Anschließend brachten Rettungskräfte ihn in ein Krankenhaus. Den Gastgeber und die Mitfeiernden erwartet nun eine Ordnungswidrigkeits-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung sowie wegen Ruhestörung.
„Coronapartys waren bisher in Mönchengladbach eher die Ausnahme“, sagt Stadtsprecher Wolfgang Speen am Sonntag. In der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes heißt es: „Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.“Ein Verstoß kann dabei durchaus teuer werden. Der Bußgeldkatalog sieht für solche Ordnungswidrigkeiten einen Regelsatz von 500 Euro für das Veranstalten einer Party oder einer vergleichbaren Feier vor. Wer daran teilnimmt, muss dem Katalog zufolge 250 Euro zahlen.