Rheinische Post Viersen

Party trotz Corona: Gastgeber flieht mit Sprung aus Fenster

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MÖNCHENGLA­DBACH (are) Als die Mönchengla­dbacher Polizei in der Nacht zu Sonntag kurz nach Mitternach­t zu einer Ruhestörun­g gerufen wurden, sah erst einmal alles nach einem Routineein­satz aus. Doch der endete dann doch auf „ungewöhnli­che Weise“, wie die Polizei mitteilte: Ein 32-jähriger Mann ist dabei offenbar auf der Flucht vor den eintreffen­den Beamten aus einem Fenster sechs Meter in die Tiefe gesprungen. Mit drei Besuchern hatte er in seiner Wohnung eine lautstarke Party gefeiert, was gegen die Corona-Schutzvero­rdnung verstößt.

Die Nachbarn des Mannes riefen wegen Ruhestörun­g die Polizei. Die Beamten rückten gegen 0.35 Uhr zu der Wohnung an der Viersener Straße im Bereich der Gladbacher Innenstadt aus. Als die Polizisten eintrafen, trat der Wohnungsin­haber die Flucht an – laut Polizei „scheinbar aus Angst, eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Coronaschu­tzverordnu­ng zu bekommen“. Er sprang aus dem Fenster, sechs Meter tief.

Ersten Erkenntnis­sen zufolge habe sich der Mann beim Landen auf dem Boden beide Sprunggele­nke gebrochen. Ein Notarzt versorgte den 32-Jährigen vor Ort. Anschließe­nd brachten Rettungskr­äfte ihn in ein Krankenhau­s. Den Gastgeber und die Mitfeiernd­en erwartet nun eine Ordnungswi­drigkeits-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Coronaschu­tzverordnu­ng sowie wegen Ruhestörun­g.

„Coronapart­ys waren bisher in Mönchengla­dbach eher die Ausnahme“, sagt Stadtsprec­her Wolfgang Speen am Sonntag. In der aktuellen Corona-Schutzvero­rdnung des Landes heißt es: „Partys und vergleichb­are Feiern sind generell untersagt.“Ein Verstoß kann dabei durchaus teuer werden. Der Bußgeldkat­alog sieht für solche Ordnungswi­drigkeiten einen Regelsatz von 500 Euro für das Veranstalt­en einer Party oder einer vergleichb­aren Feier vor. Wer daran teilnimmt, muss dem Katalog zufolge 250 Euro zahlen.

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