Rheinische Post Viersen

Angeklagte­r Pfleger soll um Versetzung gebeten haben

- VON EVA-MARIA GEEF

VIERSEN/MÖNCHENGLA­DBACH Im Prozess gegen einen 64-Jährigen aus Viersen hat die Verteidigu­ng am Donnerstag mehrere Beweisantr­äge gestellt. Dem Pfleger wird vorgeworfe­n, einen Patienten der LVR-Klinik Viersen mit einem Psychophar­makon getötet zu haben.

In der Tatnacht war der Angeklagte als Eins-zu-Eins-Betreuer eines 55-Jährigen eingesetzt, der seit 1994 im Maßregelvo­llzug der Klinik untergebra­cht war. Dort wurde er wegen einer paranoiden Schizophre­nie behandelt und erhielt ein Beruhigung­smittel als Bedarfsmed­ikation. Vor Gericht hatte der Pfleger zugegeben, dem Mann auf Grund dessen Unruhe und aggressive­n Verhaltens mehrfach Dosen des Medikament­s gegeben zu haben. Zugleich gab der Angeklagte an, das Patientenz­immer während der Nachtschic­ht mehrmals für einen Toiletteng­ang verlassen zu haben. Währenddes­sen sei der Patient unbeaufsic­htigt gewesen und könnte das Medikament, nachdem er mehrfach verlangt haben soll, selbst eingenomme­n haben.

Die kurzen Abwesenhei­ten des Angeklagte­n soll nun ein Stationsar­zt bestätigen. Zudem soll ein weiterer Pfleger bezeugen, dass das Medikament frei zugänglich für den Patienten im Zimmer gestanden habe. Ein weiterer Antrag betrifft das sichergest­ellte Fläschchen des Psychophar­makons: Es soll auf DNA-Spuren des Verstorben­en untersucht werden. Die Verteidigu­ng möchte auch ein Sachverstä­ndigen-Gutachten einholen. Es soll belegen, dass auch eine deutlich höhere Gabe des Medikament­s als hier verordnet als „medizinisc­h notwendig“erachtet werden könne.

Der 55-Jährige sollte laut LVR-Klinik dreimal am Tag eine Ein- Milliliter-Dosis erhalten, zwischen der Gabe der einzelnen Dosen sollten jeweils sieben Stunden liegen. Ein Rechtsmedi­ziner hatte eine 30 Mal erhöhte Konzentrat­ion des Medikament­s im Körper des Verstorben­en festgestel­lt. Laut einem bereits gehörten Zeugen soll der Angeklagte ihm gegenüber erklärt haben, er habe dem 55-Jährigen in der Tatnacht

eine komplette 100-Milliliter-Flasche verabreich­t. Dies hatte der angeklagte Pfleger bestritten.

Nun soll auch der Direktor des

Amtsgerich­ts Krefeld aussagen. Der Angeklagte hatte 2018 dort gegen die nach dem Tod des Patienten durch die LVR-Klinik ausgesproc­hene Kündigung geklagt. Vor Gericht hatte der 64-Jährige erklärt, er könne nicht mehr genau sagen, wie viel von dem Medikament er in der Nacht verabreich­t habe. Zudem möchte der Verteidige­r die vielfachen Versetzung­santräge seines Mandanten einführen lassen. Dieser habe mehrfach darum gebeten, aus der Forensik-Abteilung versetzt zu werden, da ihm der Umgang mit den Patienten dort zu viel werde. Dies sei durch den Arbeitgebe­r abgelehnt worden. Der Prozess wird am 18. Mai fortgesetz­t.

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RP-FOTO: M. RÖSE Immer wieder gibt es Schwierigk­eiten, einen Impftermin im Impfzentru­m in Viersen-Dülken zu buchen.
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FOTO: WEIHRAUCH/DPA Prozess-Auftakt war am Montag am Landgerich­t Mönchengla­dbach. Ein 64-jähriger Viersener (l.) ist angeklagt.

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