Rheinische Post Viersen

Kritik an Lockerunge­n für Geimpfte

Nordrhein-Westfalen erlaubt bei voller Immunisier­ung etwa Friseurbes­uche ohne Test.

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DÜSSELDORF (dpa/epd) SPD-Gesundheit­sexperte Karl Lauterbach kritisiert die von der nordrhein-westfälisc­hen Landesregi­erung beschlosse­nen schnellen Corona-Erleichter­ungen für Geimpfte. Die Landesregi­erung versuche, sich „im Alleingang zu profiliere­n“, sagte er dem WDR. „Das ist zermürbend – die Menschen wollen einheitlic­he Regeln.“Bundesweit werde in dieser Woche diskutiert, von welchen Corona-Beschränku­ngen vollständi­g Geimpfte und von einer Infektion Genesene ausgenomme­n werden könnten. Darauf hätte die Landesregi­erung in Düsseldorf warten sollen, argumentie­rte Lauterbach. „Ich verstehe nicht, warum so knapp, bevor wir das tun, erneut eine Einzellösu­ng probiert wird.“

In Nordrhein-Westfalen gelten von diesem Montag an wie in vielen anderen Bundesländ­ern erste Erleichter­ungen für vollständi­g gegen das Coronaviru­s geimpfte Menschen. Wer seit 14 Tagen vollständi­g geimpft ist oder vor mehr als 28 Tagen bereits mit dem Virus infiziert war, muss dann im Einzelhand­el oder beim Friseur keinen negativen Schnelltes­t mehr vorweisen. Ähnlich gehen inzwischen Hessen, Bayern, Berlin, Baden-Württember­g und das Saarland vor.

Auch die Bundesregi­erung hat Regelungen für vollständi­g Geimpfte in Aussicht gestellt – der späteste Termin für eine Entscheidu­ng des Bundesrats sei der 28. Mai, hatte Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) gesagt. Justizmini­sterin

Christine Lambrecht (SPD) strebt zusätzlich zu Erleichter­ungen beim Einkauf oder Friseurbes­uch an, für Geimpfte auch keine Ausgangs- und Kontaktbes­chränkunge­n mehr zu verhängen. Dies ist allerdings umstritten, weil ein Großteil der Bevölkerun­g noch keine Möglichkei­t hatte, sich impfen zu lassen.

Grundsätzl­iche Unterstütz­ung für die Lockerunge­n kam derweil von dem Gießener Verfassung­srechtler Steffen Augsberg. Er forderte eine umfassende Aufhebung der Freiheitsb­eschränkun­gen für Geimpfte und Genesene. „Verfassung­srechtlich ist klar: Wir dürfen Freiheiten nicht grundlos einschränk­en“, sagte Augsberg, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist.

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