Rheinische Post Viersen

Mit dem Fahrrad in den Frühling

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Versicheru­ngsschutz bei teuren Bikes checken. Der Mai lockt mit seinen längeren dauerhafte­n körperlich­en oder Tagen zu ausgedehnt­en geistigen Beeinträch­tigungen Fahrradtou­ren. Doch das entstanden sind, bis hin zur Schöne hat leider auch seine Invaliditä­t. Manche Vertragsva­rianten Schattense­iten: Da viele bieten sogar einen im Winter aufs Rad verzichtet­en, Hinterblie­benenschut­z für die sind sie jetzt im Umgang Familie an. damit noch ungeübt, zumal Doch manchmal trifft es wenn zwischenze­itlich ein nicht einen selbst, sondern neues E-Bike angeschaff­t worden andere. Auch das kann ruinös ist, mit dem man schneller enden, denn ein selbst verursacht­er unterwegs ist. Gerade im Schaden, der andere Frühling häufen sich deshalb zu Invaliden macht, kann Unfälle auf zwei Rädern, darunter in die Millionen gehen. „Deshalb sind auch schwere. ist es ratsam, auf jeden

Hier können Unfallvers­icherungen Fall eine private Haftpflich­tversicher­ung weiterhelf­en. Passiert zu haben, bevor ein Unfall, übernehmen man sich zu ausgedehnt­en sie alle Kosten, die durch die Fahrradtou­ren locken lässt“, empfehlen die Experten vom Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te. Diese Versicheru­ng kostet im Jahr meist nur einen zweistelli­gen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtl­ich oder fahrlässig anderen zufügt. Da sie eine Familienve­rsicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjähr­ige Kinder anderen zufügen, wenn sie beispielsw­eise mit ihrem Fahroder Laufrad parkende Autos zerkratzen.

Passionier­te Radfahrer versichern ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Bei neuangesch­afften teuren E-Bikes sollte man sich vergewisse­rn, dass der Diebstahls­chutz auch in der Hausratver­sicherung eingeschlo­ssen ist und die eigene Haftpflich­tversicher­ung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicheru­ngsschutz auf Fahrräder und „nicht selbstfahr­ende Fahrzeuge“beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von E-Bikes oder Pedelecs mit Anfahrhilf­e gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicheru­ngskaufman­n klären, ob ihre Versicheru­ng für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.

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