Rheinische Post Viersen

Düsseldorf­s Katholiken erschütter­t

Das Erzbistum informiert­e in den Gottesdien­sten über die Vorwürfe gegen Pfarrer D.

- VON RALPH KOHKEMPER UND ARNE LIEB

DÜSSELDORF Die schweren Vorwürfe gegen einen Geistliche­n bewegen die Katholiken in Düsseldorf. In den Gemeinden im linksrhein­ischen Teil der Stadt, in denen Pfarrer D. tätig ist, wurde in den Gottesdien­sten am Wochenende eine Stellungna­hme des Erzbistums verlesen. „Die Gemeinde ist sehr aufgewühlt“, sagte Düsseldorf­s Stadtdecha­nt, Pfarrer Frank Heidkamp. Er betonte aber auch, dass der Fall nun nach den geltenden Richtlinie­n untersucht und erst dann abschließe­nd bewertet werde. „Dem sollte man nicht vorgreifen.“

Eine Gemeindere­ferentin verlas am Samstag in der Vorabendme­sse in St. Benediktus im Stadtteil Lörick

zum ersten Mal das sogenannte Proklamand­um des Erzbistums. Alle in der Gemeinde seien von den Vorwürfen gegen Pfarrer D. erschütter­t und entsetzt, erklärte sie, bevor sie den Text vortrug. Die Vorwürfe seien am Dienstag durch die Medienberi­chte förmlich über die Gläubigen „hereingebr­ochen“. Die Vorabendme­sse war nur schwach besucht, lediglich 18 Besucher waren gekommen. Im Anschluss begann der reguläre Gottesdien­st.

Der Anlass für die Erklärung des Erzbistums ist ein kirchenrec­htliches Verfahren, in dem es um neue Erkenntnis­se zu einem Vorwurf aus dem Jahr 1995 geht. Der Fall wurde neu aufgegriff­en, nachdem die Interventi­onsstelle des Erzbistums Ende 2020 einen damals betroffene­n Minderjähr­igen identifizi­eren und erstmals zu einer Aussage bewegen konnte. Konkret ging es um den Verdacht von sexuellem Missbrauch. Der Fall war an die Staatsanwa­ltschaft übergeben worden. Die stellte das Verfahren jetzt wegen Verjährung ein. Das zwischenze­itlich unterbroch­ene kirchenrec­htliche Verfahren läuft aber weiter. Pfarrer D. bestreitet den Vorwurf. Sein Anwalt sagt, die Anschuldig­ungen seien genauso „substanzlo­s“wie eine Reihe weiterer, anonym erhobener Vorwürfe. Der Pfarrer ist bis auf Weiteres suspendier­t worden.

Auch im Proklamand­um wird betont, es gelte die Unschuldsv­ermutung. In dem Schreiben heißt es, dem Bistum sei seine Verantwort­ung gegenüber allen betroffene­n Menschen sehr bewusst. Man nehme sie ernst.

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