Randale im Sozialamt: Bewährungsstrafe
TÖNISVORST/KREFELD (sts) Vor dem Krefelder Amtsgericht ging jetzt der Prozess gegen einen 30-Jährigen, der seit einigen Jahren in Tönisvorst wohnt, zu Ende: Der Mann wurde wegen versuchter räuberischer Erpressung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von sieben Monaten mit Bewährung verurteilt.
Der Mann hatte sich im Juni 2019 zum Tönisvorster Sozialamt an der Bahnstraße begeben, um dort Geld einzufordern. Dies lehnte die zuständige Sachbearbeiterin jedoch ab, weil es ihm nicht zustand, bot stattdessen aber einen Einkaufs-Gutschein an. Daraufhin wurde der 30-Jährige aggressiv: Er schlug mit den Händen auf einen Tisch und sagte laut Anklageschrift zu der Angestellten: „Ich bringe dich um, wenn ich kein Geld kriege!“
In der Folge kam ein Security-Mitarbeiter, der sich in der Nähe aufhielt, hinzu. Dieser drängte den jungen Mann an die Wand und fixierte dessen Arm, um ihn aus dem Büro führen zu können. In dem Moment habe der Beschuldigte mit der freien Hand nach einem Kugelschreiber gegriffen, der auf dem Schreibtisch lag. Unklar ist, ob er die Absicht verfolgte, den Stift in den Arm des Sicherheitsmitarbeiters zu stechen.
Die Verhandlung gegen den Tönisvorster hatte eigentlich bereits vor einigen Monaten begonnen. Da sich an jenem Prozesstag jedoch herausstellte, dass der junge Mann offenbar psychische Probleme hat – der Beschuldigte erklärte, er sehe Geister und kommuniziere auch mit diesen – entschloss sich der Richter, ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag zu geben. Aus diesem Grund musste das Verfahren ganz neu aufgerollt werden.
Die 49-jährige Angestellte des Tönisvorster Sozialamts, die von dem Beschuldigten beschimpft worden war, erklärte im Zeugenstand, dass sie nicht mehr sagen könne, ob der Mann wirklich geäußert habe, er wolle sie umbringen. Sie habe sich aber auf jeden Fall von ihm bedroht gefühlt. Der 34-jährige Security-Mitarbeiter ergänzte, dass es nicht einfach gewesen sei, den aufgebrachten Mann, obwohl eher schmächtig, in Schach zu halten: „Bedingt durch seine Wut entwickelte er eine ziemliche Kraft.“Eine Abteilungsleiterin des Sozialamts fügte hinzu, er habe sich eventuell so „rasend“gebärdet, weil er unter Drogen stand. Das sei aber nur eine Vermutung.
Der bestellte psychiatrische Gutachter erläuterte, dass bei dem 30-Jährigen eine psychologische Grunderkrankung vorliege, diese aber keine Auswirkungen auf seine Handlungen im Sozialamt hatte. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit bestehe hier nicht.