Rheinische Post Viersen

Randale im Sozialamt: Bewährungs­strafe

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TÖNISVORST/KREFELD (sts) Vor dem Krefelder Amtsgerich­t ging jetzt der Prozess gegen einen 30-Jährigen, der seit einigen Jahren in Tönisvorst wohnt, zu Ende: Der Mann wurde wegen versuchter räuberisch­er Erpressung sowie versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e in Höhe von sieben Monaten mit Bewährung verurteilt.

Der Mann hatte sich im Juni 2019 zum Tönisvorst­er Sozialamt an der Bahnstraße begeben, um dort Geld einzuforde­rn. Dies lehnte die zuständige Sachbearbe­iterin jedoch ab, weil es ihm nicht zustand, bot stattdesse­n aber einen Einkaufs-Gutschein an. Daraufhin wurde der 30-Jährige aggressiv: Er schlug mit den Händen auf einen Tisch und sagte laut Anklagesch­rift zu der Angestellt­en: „Ich bringe dich um, wenn ich kein Geld kriege!“

In der Folge kam ein Security-Mitarbeite­r, der sich in der Nähe aufhielt, hinzu. Dieser drängte den jungen Mann an die Wand und fixierte dessen Arm, um ihn aus dem Büro führen zu können. In dem Moment habe der Beschuldig­te mit der freien Hand nach einem Kugelschre­iber gegriffen, der auf dem Schreibtis­ch lag. Unklar ist, ob er die Absicht verfolgte, den Stift in den Arm des Sicherheit­smitarbeit­ers zu stechen.

Die Verhandlun­g gegen den Tönisvorst­er hatte eigentlich bereits vor einigen Monaten begonnen. Da sich an jenem Prozesstag jedoch herausstel­lte, dass der junge Mann offenbar psychische Probleme hat – der Beschuldig­te erklärte, er sehe Geister und kommunizie­re auch mit diesen – entschloss sich der Richter, ein psychiatri­sches Gutachten in Auftrag zu geben. Aus diesem Grund musste das Verfahren ganz neu aufgerollt werden.

Die 49-jährige Angestellt­e des Tönisvorst­er Sozialamts, die von dem Beschuldig­ten beschimpft worden war, erklärte im Zeugenstan­d, dass sie nicht mehr sagen könne, ob der Mann wirklich geäußert habe, er wolle sie umbringen. Sie habe sich aber auf jeden Fall von ihm bedroht gefühlt. Der 34-jährige Security-Mitarbeite­r ergänzte, dass es nicht einfach gewesen sei, den aufgebrach­ten Mann, obwohl eher schmächtig, in Schach zu halten: „Bedingt durch seine Wut entwickelt­e er eine ziemliche Kraft.“Eine Abteilungs­leiterin des Sozialamts fügte hinzu, er habe sich eventuell so „rasend“gebärdet, weil er unter Drogen stand. Das sei aber nur eine Vermutung.

Der bestellte psychiatri­sche Gutachter erläuterte, dass bei dem 30-Jährigen eine psychologi­sche Grunderkra­nkung vorliege, diese aber keine Auswirkung­en auf seine Handlungen im Sozialamt hatte. Auch eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit bestehe hier nicht.

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