Was sich für Vereine ab 1. Mai ändert
Nicht-Antritte, Rückzüge, interne Spielberechtigungen, Fünf-Tage-Regel: Das sind die Änderungen zum 1. Mai im Amateurfußball. Neues gibt es bei der Schutzfrist.
Zum Saisonendspurt im Amateurfußball gelten ab Mai im Westdeutschen Fußballverband (WDFV), zu dem auch die Verbände Niederrhein und Mittelrhein gehören, wieder einige Besonderheiten, die die Vereine auf dem Schirm haben sollten. Besonders bei der Schutzfrist gilt es aufzupassen. Sonst drohen möglicherweise Punktverluste im Auf- oder Abstiegsrennen.
Nichtantritt
Wer ab dem 1. Mai zu einem Spiel nicht antritt, bekommt nicht nur eine Wertung und eine 100-EuroGeldstrafe gegen sich ausgesprochen, sondern es werden auch noch für jede Partie drei weitere Punkte in der kommenden Saison abgezogen. Bedeutet: Wer im Mai dreimal nicht antritt, startet in der darauffolgenden Spielzeit mit neun Minuspunkten.
Rückzug
Bis zum 30. April werden Rückzüge von Vereinen aus einer Liga mit der kompletten Annullierung der bisherigen und kommenden Spiele bedacht. Zieht also ein Team nach 15 Spieltagen zurück, werden alle bisherigen 15 Partien aus der Wertung genommen. Damit die Abmeldung einer Mannschaft im Saisonendspurt nicht für ein unsportliches Durcheinander sorgt, bleiben die Spiele bei einem Rückzug ab dem 1. Mai gewertet. Zudem werden die restlichen Partien mit 2:0 für den Gegner gewertet. Die zurückgezogenen Mannschaften steigen so oder so ab.
Spielereinsatz
Die Regelung zum Einsetzen von Spielern ab dem 1. Mai ist die Anomalie der Spielordnung, die den Vereinen am meisten Kopfschmerzen bereitet. Diese Sonderbedingungen sind durchaus kompliziert. Spieler, die im letzten Pflichtspiel vor dem 1. Mai in einer höheren Mannschaft eingesetzt worden sind, werden zum Spieler der höheren Mannschaft und dürfen ab dem 1. Mai nicht mehr in der tieferen Mannschaft eingesetzt werden.
Beispiel: Ein Leistungsträger der zweiten Mannschaften muss am 27. April in der Erstvertretung aushelfen und wird durch seinen Einsatz zum Spieler der Erstvertretung. Wenn die zweite Mannschaft dann erst wieder am 1. Mai spielt, ist er „oben“festgespielt und darf für seine ursprüngliche Mannschaft nicht mehr spielen.
Durch eine Anpassung des WDFV gilt die Schutzfrist beziehungsweise die Fünf-Tage-Regel nun auch über den 1. Mai hinaus. Das bedeutet: Helfen vier Reserve-Spieler (zwei davon U23) beispielsweise freitags, am 3. Mai 2024, in der Ersten aus, dürfen diese vier Spieler erst nach Ablauf von fünf Tagen wieder in der Zweiten auflaufen. Das wäre in diesem Beispiel erst am Donnerstag, 9. Mai, wieder möglich.
Die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr zum Einsatz gekommen sind, sind von der Regelung ausgenommen und dürfen auch in der unteren Mannschaft eingesetzt werden. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre, bedeutet: Hat Spieler XY acht Wochen vor dem 1. Mai nicht mehr in der höheren Mannschaft gespielt, ist er nicht für die untere Mannschaft spielberechtigt, wenn er vier der acht Wochen durch eine Rot-Sperre verpasst hat. In diesem Fall wären nämlich die geforderten sechs Wochen nicht erreicht worden.