Rheinische Post Viersen

Energieaus­weis bisher verkannt

- Udo Grondowski

Jahrelang hat der Energieaus­weis, früher Energiepas­s genannt, keinen so wirklich interessie­rt. Zunächst war seine Ausstellun­g sogar freiwillig, erst mit der Energieein­sparverord­nung wurde der heute bekannte Energieaus­weis offiziell und verpflicht­end. Er enthält Daten zur Energieeff­izienz sowie zu anfallende­n Energiekos­ten und soll Käufern und Mietern Informatio­nen über die Gesamtener­gieeffizie­nz des Gebäudes und praktische Hinweise zu deren Verbesseru­ng liefern. Bei Verkauf und Neuvermiet­ung ohne vollständi­gen Ausweis drohen Bußgelder

bis zu 10.000 Euro, ebenso für die Unterlassu­ng von Angaben in Immobilien­anzeigen. Dafür können Verkäufer, Vermieter oder Makler zur Rechenscha­ft gezogen werden. Mit Beginn der aktuellen Energiekri­se rückte der Energieaus­weis zunehmend in den Fokus. Seine Daten sind relevant für den Kaufpreis und für die Finanzieru­ng. Bestandsim­mobilien mit schlechten Energiewer­ten tun sich schwer am Markt.

Sie verzeichne­n derzeit die höchsten Preisabsch­läge, treffen auf eine geringere Nachfrage und haben eine entspreche­nd längere Vermarktun­gsdauer. Auf der anderen Seite erzielen neuwertige­re Immobilien mit guten Energiewer­ten immer noch Top-Preise. Darüber hinaus spiegeln sich die Energiewer­te auch in den Zinskondit­ionen der finanziere­nden Banken wider; für erstklassi­ge Energieken­nziffern gibt es Zinsabschl­äge und öffentlich­e Förderunge­n. Das ist genau der richtige Weg, um den Gebäudebes­tand sukzessive energetisc­h zu verbessern.

Der Autor ist Vorstand der Voba Immobilien eG-.

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