Kampf gegen Elterntaxis: Politik berät über Straßensperrungen
Gut ein Vierteljahr nach dem sogenannten Schulstraßen-Erlass wird sich jetzt auch die Viersener Politik mit der Möglichkeit befassen, Straßen vor Schulen zeitweise für Autos zu sperren, um Kinder und Jugendliche vor Unfällen zu schützen und zu verhindern, dass massenhaft Eltern ihren Nachwuchs mit dem Auto bis vors Schultor bringen. Die Fraktion Grüne im Rat der Stadt Viersen hatte beantragt, dass die Stadt entsprechende Sperrungen prüft und, wo möglich, einrichtet. Beraten wird darüber in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 16. April, im Straßenverkehrsausschuss, 18 Uhr, Bürgerhaus Dülken.
Bei dem „Schulstraßen-Erlass“handelt es sich um eine Niederschrift der Verkehrsingenieur-Besprechung im Dezember 2023 mit Erlass-Charakter, die das NRW-Verkehrsministerium an die Bezirksregierungen geschickt hat. Darin werden Grundlagen, die das Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht legen, aufgezeigt, um eine temporäre Straßensperrung rechtssicher anordnen zu können. Zwei wesentliche Dinge sind neu. Die Kommunen müssen keine konkreten Gefahrensituationen nachweisen, um Straßen sperren zu dürfen. Eltern können die Sperrung selbst bei der Kommune beantragen.
„Wir in Viersen haben kürzlich die Pkw-Halteplätze für Elterntaxis eingerichtet, zum Beispiel in der Nähe der Remigiusschule und der Gebrüder-Grimm-Schule, damit die Eltern nicht so nah an die Schulen heranfahren, wenn sie ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule bringen oder abholen“, heißt es in dem Antrag. „Denn diese Verkehre in der Nähe der Schulen sind generell eine Gefährdung der Schulkinder vor den Schulen“, sagt Anne Kolanus von „Grüne im Rat der Stadt Viersen.“Acht Hol- und Bringzonen wurden in Viersen bisher geschaffen, um Elterntaxis aus dem Nahbereich von Grundschulen herauszuhalten, weitere sind in Vorbereitung.
Die Politik hatte ein Konzept zur „Verbesserung der Verkehrssituation an Grundschulen und Kitas in Viersen“beschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, die nun leicht umzusetzende temporäre Sperrung von Straßen in der Nähe von Schulen als „eine mögliche Maßnahme“bei der weiteren Konzeptbearbeitung zu überprüfen. Dabei fällt eine Personengruppe durchs Raster, räumt die Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche ein: „Der SchulstraßenErlass bezieht sich auch auf weiterführende Schulen. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des in Erarbeitung befindlichen Konzeptes.“Eine Überprüfung der Einrichtung von Schulstraßen für weiterführende Schulen erfordere einen gesonderten, umfassenden Konzeptansatz mit Analysen und Befragungen, sagt die Beigeordnete: „Eine ergänzende Betrachtung auch von weiterführenden Schulen ist aufgrund des hohen Arbeitsaufwands und der begrenzten personellen Kapazitäten kurzfristig nicht leistbar.“