Politiker geben grünes Licht für zwei Fahrradstraßen
(hb) Einen Blanko-Scheck haben die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Klimaschutz der Verwaltung ausgestellt. Zweimal gab es im Ausschuss grünes Licht für zwei Fahrradstraßen, ohne dass die Verwaltung die Kosten beziffern konnte. Dass es dazu kam, hat allein damit zu tun, dass die Förderanträge bis zum 31. Mai gestellt werden müssen. Für die nächste Ausschusssitzung am 28. Mai werden die Kosten noch genannt. Matthias Polmans (CDU) hatte zuerst eine Vertagung des Tagesordnungspunktes ins Gespräch gebracht. Fachbereichsleiter Tobias Hinsen sagte zu, bis zur nächsten Sitzung die Kosten und weitere Planungen vor der Durchführung der Maßnahme dem Ausschuss vorzulegen.
Mit der Maßnahme sind zwei Fahrradstraßen gemeint, eine in Niederkrüchten und eine in Elmpt. Die Fahrradstraßen sind Teil des beschlossenen Mobilitätskonzeptes. Im Ortsteil Niederkrüchten soll das Teilstück der Mittelstraße zwischen Kreisverkehr Hochstraße bis zum Kreuzungspunkt Friedrichstraße in eine Fahrradstraße umgewandelt werden. Am Kreisverkehr sowie in
Höhe Oberkrüchtener Weg sollen neue Fußgängerüberwege angelegt werden. Die Gemeinde kann jetzt Förderanträge an die Bezirksregierung stellen. Das Förderprogramm Nahmobilität sieht bei einer Bewilligung eine Förderhöhe von 80 Prozent vor. Bei zwei Enthaltungen in der CDU-Fraktion wurde diese Maßnahme mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Die zweite Fahrradstraße soll in Elmpt entstehen, und zwar auf dem Stück Schulstraße/Alter Kirchweg/ Alte Zollstraße. Zur Umsetzung muss der kombinierte Fuß- und Radweg zurückgebaut werden, da Fahrradstraßen keine Radwege vorsehen. Da die Straße ausreichend breit ist, erlaubt es die Planung von wechselseitigen Parkbuchten. In Kombination mit Grünbeeten solle die Fahrradstraße einen mäandrierenden Verlauf erhalten. In Höhe der Grundschule Elmpt wird ein Fußgängerüberweg vorgesehen. Für diese Fahrradstraße gab es 14 Ja-Stimmen und eine NeinStimme bei der CDU-Fraktion.
In Fahrradstraßen hat der Radverkehr grundsätzlich Vorrang. Radfahrer dürfen in diesen Straßen auch nebeneinander fahren. Mit
Zusatzschildern werden auch Autound Motorradverkehr zugelassen. Grundsätzlich gilt aber eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern/ Stunde. Ein weißes Fahrrad auf blauem Kreis kennzeichnet eine Fahrradstraße. Piktogramme auf der Fahrbahndecke können hinzukommen. Erlaubt sind normale Fahrräder, aber auch Pedelecs und E-Scooter. Falls durch ein Zusatzschild Autos und Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren, ist nicht erlaubt.