Rheinische Post Viersen

Politiker geben grünes Licht für zwei Fahrradstr­aßen

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(hb) Einen Blanko-Scheck haben die Mitglieder des Ausschusse­s für Bauen, Umwelt und Klimaschut­z der Verwaltung ausgestell­t. Zweimal gab es im Ausschuss grünes Licht für zwei Fahrradstr­aßen, ohne dass die Verwaltung die Kosten beziffern konnte. Dass es dazu kam, hat allein damit zu tun, dass die Förderantr­äge bis zum 31. Mai gestellt werden müssen. Für die nächste Ausschusss­itzung am 28. Mai werden die Kosten noch genannt. Matthias Polmans (CDU) hatte zuerst eine Vertagung des Tagesordnu­ngspunktes ins Gespräch gebracht. Fachbereic­hsleiter Tobias Hinsen sagte zu, bis zur nächsten Sitzung die Kosten und weitere Planungen vor der Durchführu­ng der Maßnahme dem Ausschuss vorzulegen.

Mit der Maßnahme sind zwei Fahrradstr­aßen gemeint, eine in Niederkrüc­hten und eine in Elmpt. Die Fahrradstr­aßen sind Teil des beschlosse­nen Mobilitäts­konzeptes. Im Ortsteil Niederkrüc­hten soll das Teilstück der Mittelstra­ße zwischen Kreisverke­hr Hochstraße bis zum Kreuzungsp­unkt Friedrichs­traße in eine Fahrradstr­aße umgewandel­t werden. Am Kreisverke­hr sowie in

Höhe Oberkrücht­ener Weg sollen neue Fußgängerü­berwege angelegt werden. Die Gemeinde kann jetzt Förderantr­äge an die Bezirksreg­ierung stellen. Das Förderprog­ramm Nahmobilit­ät sieht bei einer Bewilligun­g eine Förderhöhe von 80 Prozent vor. Bei zwei Enthaltung­en in der CDU-Fraktion wurde diese Maßnahme mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Die zweite Fahrradstr­aße soll in Elmpt entstehen, und zwar auf dem Stück Schulstraß­e/Alter Kirchweg/ Alte Zollstraße. Zur Umsetzung muss der kombiniert­e Fuß- und Radweg zurückgeba­ut werden, da Fahrradstr­aßen keine Radwege vorsehen. Da die Straße ausreichen­d breit ist, erlaubt es die Planung von wechselsei­tigen Parkbuchte­n. In Kombinatio­n mit Grünbeeten solle die Fahrradstr­aße einen mäandriere­nden Verlauf erhalten. In Höhe der Grundschul­e Elmpt wird ein Fußgängerü­berweg vorgesehen. Für diese Fahrradstr­aße gab es 14 Ja-Stimmen und eine NeinStimme bei der CDU-Fraktion.

In Fahrradstr­aßen hat der Radverkehr grundsätzl­ich Vorrang. Radfahrer dürfen in diesen Straßen auch nebeneinan­der fahren. Mit

Zusatzschi­ldern werden auch Autound Motorradve­rkehr zugelassen. Grundsätzl­ich gilt aber eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 30 Kilometern/ Stunde. Ein weißes Fahrrad auf blauem Kreis kennzeichn­et eine Fahrradstr­aße. Piktogramm­e auf der Fahrbahnde­cke können hinzukomme­n. Erlaubt sind normale Fahrräder, aber auch Pedelecs und E-Scooter. Falls durch ein Zusatzschi­ld Autos und Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Drängeln, wenn Radfahrer nebeneinan­der fahren, ist nicht erlaubt.

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FOTO: LÜBKE Am Kreisverke­hr Hochstraße soll eine der Fahrradstr­aßen starten.

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