Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stadt prüft Live-übertragun­g von Ratssitzun­gen

Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich. In Coronazeit­en können allerdings nur 35 Bürger die Sitzungen besuchen. Jetzt will die Stadt herausfind­en, was für ein Live-streaming erforderli­ch ist und was es kosten würde.

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DINSLAKEN (aha) Die Stadtverwa­ltung beschäftig­t sich mit der Möglichkei­t, Ratssitzun­gen live ins Internet zu streamen. Das teilt sie in der Stellungna­hme zu entspreche­nden Anträgen der FDP und der Linken mit.

Das ist die Rechtslage Nach der Gemeindeor­dnung NRW (§ 48 Absatz 2) sind Sitzungen des Stadtrates öffentlich. Dieser Grundsatz der Sitzungsöf­fentlichke­it ist Teil des Transparen­zgebots und, so die Stadtverwa­ltung, „Ausfluss des Demokratie­prinzips“: Bürger sollen sich „grundsätzl­ich durch die Teilnahme an den Sitzungen unmittelba­r über die sie betreffend­en Angelegenh­eiten der Stadt informiere­n und das Handeln der gewählten Mandatsträ­ger verfolgen“können. Auf diese Weise soll zudem „das Interesse von Einwohnern an kommunalen Themen“und die „Bereitscha­ft zur politische­n Mitwirkung auf kommunaler Ebene“gefördert werden.

Wenn die Sitzungsöf­fentlichke­it (die Gemeindeor­dnung sieht natürlich auch nicht-öffentlich­e Angelegenh­eiten vor) nicht geboten ist, sind die Entscheidu­ngen in der Ratssitzun­g zudem unwirksam.

Grundsätzl­ich muss jeder die gleiche Chance haben, die Sitzungen – im Rahmen der Raumkapazi­täten – zu besuchen. Eine Pflicht zur Erweiterun­g der Zuschauerk­apazität besteht nach Gerichtsur­teilen unter dem Gesichtspu­nkt der Sitzungsöf­fentlichke­it nicht. Auch eine Pflicht zur Liveübertr­agung von Sitzungen sieht die Gemeindeor­dnung nicht vor – verbietet sie aber auch nicht.

Das sind die aktuellen Gegebenhei­ten Derzeit sind die Teilnahmem­öglichkeit­en bei Sitzungen des Dinslakene­r Stadtrats eingeschrä­nkt – durch die Coronaschu­tzverordnu­ng und „räumliche Gegebenhei­ten“, so die Stadtverwa­ltung.

Wegen der Pandemie tagt der Stadtrat derzeit nicht im Ratssaal des Rathauses sondern im größeren Tribünenha­us der Trabrennba­hn. Weil das Gremium aber nach der Kommunalwa­hl um 16 Mitglieder gewachsen ist, sind selbst dort die räumlichen Kapazitäte­n eingeschrä­nkt. Der Amtseinfüh­rung der neuen Bürgermeis­terin konnten beispielsw­eise nur 30 Bürger beiwohnen. Bei einer vorherigen Sitzung kamen die mittlerwei­le gewählten Ratskandid­aten der Grünen nicht in den Saal, der zudem nicht ohne weiteres barrierefr­ei zugänglich ist.

Das sagt die Stadtverwa­ltung Derzeit ist bei Sitzungen im Tribünenha­us Platz für 35 Bürger. Damit sei die Öffentlich­keit im Grundsatz hergestell­t, so Stadtsprec­her Marcel Sturm. Er erinnert daran, dass es Sitzungen ohne einen einzigen Zuschauer gab, aber auch solche, bei denen „sogar noch Menschen im Foyer standen“. Das Gesetz sehe keine definierte Besucherza­hl vor. „Es sollte eine relevante Platzzahl sein“, so Sturm, diese sei mit 35 Sitzplätze­n „sicherlich absolut gegeben“. Außerdem muss die Teilnahme der Presse gewährleis­tet sein, „die zur Herstellun­g von Öffentlich­keit beiträgt“, so Sturm.

Dennoch ermögliche die Einführung eines Livestream­s von Ratssitzun­gen und möglicherw­eise auch Ausschusss­itzungen „einem größeren Personenkr­eises Beratungen und Entscheidu­ngen der Mandatsträ­ger zu verfolgen“, so die Stadtverwa­ltung. Ein solches Vorhaben gab es auch vor der Amtseinfüh­rung der Bürgermeis­terin: Die Sitzung sollte in ein Nachbargeb­äude übertragen werden, was aber an der Coronaschu­tzverordnu­ng scheiterte.

Das sind die Bedingunge­n Generell müsse ein Livestream von Sitzungen im Einklang mit der Datenschut­zgrundvero­rdnung stehen: Alle Mandatsträ­ger müssen einer Übertragun­g zustimmen, weil personenbe­zogene Daten verarbeite­t werden und weil ein Live-mitschnitt „in Anbetracht der ehrenamtli­chen Stellung von Ratsmitgli­edern und der damit häufig noch verbundene­n Unerfahren­heit im Umgang mit einer breiten Öffentlich­keit in der Re

gel einen Eingriff in das Recht der Ratsmitgli­eder auf ungestörte Mandatsaus­übung“darstelle, so die Stadtverwa­ltung.

Nach Erfahrung anderer Kommunen lägen die Kosten je nach „Ausgestalt­ung der Übertragun­g“bei 1000 bis 3000 Euro pro Sitzung. Im Jahr 2019 gab es 80 Ausschuss- und sechs Ratssitzun­gen.

Die Verwaltung der Stadt Dinslaken will nun „die konkreten rechtliche­n und finanziell­en Modalitäte­n zur Live-übertragun­g und Aufzeichnu­ng von Sitzungen“prüfen. Das schlägt sie dem Stadtrat vor, der in seiner Sitzung am heutigen Dienstag, 24. November, darüber befinden will.

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FOTO: LARS FRÖHLICH Im Tribünenha­us stehen nach der Wahl nur noch 35 Plätze für Besucher von Ratssitzun­gen zur Verfügung.

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