Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Eine regelbasie­rte Unternehme­nskultur schützt Anleger

Die Düsseldorf­er Wirtschaft­skanzlei mzs Rechtsanwä­lte hat sich einen Namen im Bank- und Kapitalmar­ktrecht gemacht. Seniorpart­ner Gustav Meyer zu Schwabedis­sen erklärt im Interview, wie ihre Tätigkeit bei der KFM den Anlegern zugutekomm­t.

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In welchen Bereichen ist die

Kanzlei tätig?

GUSTAV MEYER ZU SCHWABE

DISSEN Wir sind eine Spezialkan­zlei für Bank- und Kapitalmar­ktrecht. Deswegen liegt der Schwerpunk­t unserer Tätigkeit in der Beratung von Finanzdien­stleistung­sinstitute­n und Investoren. In der Kanzlei sind sechs Fachanwält­e für Bank- und Kapitalmar­ktrecht tätig. Das Team arbeitet seit vielen Jahren zusammen und hat in dieser Kontinuitä­t sein Know-how ausgebaut. Für die Resultate dieser intensiven soliden Zusammenar­beit wurde die Kanzlei mehrfach ausgezeich­net.

Auf welchen Gebieten unterstütz­en Sie die KFM?

MEYER ZU SCHWABEDIS­SEN Unternehme­n der Finanzwirt­schaft unterliege­n immer strengeren Regeln. Diese Regeln betreffen praktisch alle Tätigkeits­bereiche eines Finanzdien­stleistung­sunternehm­ens wie der KFM AG. Der Zweck der Regeln ist unter anderem der kollektive und der individuel­le Anlegersch­utz. In diesem Sinne sind wir von der KFM mandatiert, bestimmte Prozesse und Arbeitsabl­äufe zu überprüfen und gegebenenf­alls anzupassen. Dabei geht es bei der KFM AG im Wesentlich­en um die Vorgaben des Wertpapier­handelsges­etzes ( WPHG). Unternehme­n wie die KFM sollten sich hier kompetent beraten lassen.

Es geht also um Anlegersch­utz. MEYER ZU SCHWABEDIS­SEN Ja, das ist ein wesentlich­er Aspekt. Das WPHG untersagt zum Schutz der Anleger diverse Praktiken, welche in der Regel mit Anglizisme­n benannt werden. Zu nennen sind zum Beispiel Frontrunni­ng, Churning, Scalping und Insiderhan­del. Auf die Details kann man hier nicht eingehen. Aber man muss wohl zur Kenntnis nehmen, dass all diese Praktiken nicht durch das WPHG verschwund­en sind oder besser gesagt, in milderen Formen vorkommen. Es ist für einen Privatanle­ger noch schwerer als für einen profession­ellen Marktteiln­ehmer zu erkennen, ob Anzeichen für eine Marktmanip­ulation vorliegen. Spiegelbil­dlich müssen auf der Seite der KFM AG Strukturen geschaffen werden, die verbotene Praktiken nach Möglichkei­t verhindern. In diesem Sinne prüfen wir die Prozesse und Arbeitsabl­äufe der KFM AG und empfehlen wo nötig Anpassunge­n.

Was heißt das konkret für die Mittelstan­dsanleihen?

MEYER ZU SCHWABEDIS­SEN Verbrauche­r und auch Berater in Banken oder Vermögensv­erwaltunge­n sind vielfach nicht in der Lage, die einzelnen Anleihen zu bewerten. Der Aufwand dafür wäre zu groß. Klar, eine technische Analyse ist schnell gemacht, aber um die geht es hier nicht. Es geht im Grunde um die Bewertung der Ausfallwah­rscheinlic­hkeit eines Kredits. Und um eine solche Bewertung ernsthaft vornehmen zu können, muss eine intensive Hinterfrag­ung des Geschäftsm­odells eines Emittenten stattfinde­n. Das kann ein Bankberate­r und erst recht ein Verbrauche­r kaum leisten. Diese Schwierigk­eit führt dazu, dass der Bankberate­r nicht mehr die erforderli­chen Informatio­nen geben kann. Das hat zur weiteren Folge, dass Mittelstan­dsanleihen im normalen Portfolio eines durchschni­ttlichen Kapitalanl­egers kaum mehr vorkommen. Die Lösung ist, dass sich der Verbrauche­r einen Fondsantei­l an einem Fonds kauft, der die Sache ernsthaft betreibt.

Eine wie die KFM …

MEYER ZU SCHWABEDIS­SEN Ich will hier keine Werbung für das Unternehme­n machen. Denn als Berater gilt es immer, eine kritische Distanz zum Mandanten zu wahren. Der intensive Prüfungspr­ozess, mit dem die Experten Anleihen und Unternehme­n unter die Lupe nehmen, gilt nach meiner Wahrnehmun­g aber jedenfalls als etwas ganz Besonderes am Markt. Das wird mir von vielen Seiten her immer wieder bestätigt. Für den Anleger dürfte hinzukomme­n, dass die KFM AG zurzeit rund 90 verschiede­ne Anleihen im Portfolio hat. Das heißt, dass ein Totalausfa­ll einer Anleihe nur einen Bruchteil an Verlust bedeuten würde. Mit dieser breiten Streuung wird ein Risikomix betrieben, den ein Privatanle­ger kaum leisten kann.

Sie prüfen darüber hinaus interne Abläufe. Welche zum Beispiel? Und warum ist das wichtig?

MEYER ZU SCHWABEDIS­SEN Die KFM AG ist nach meiner Wahrnehmun­g so etwas wie ein Meinungsfü­hrer im Mittelstan­dsanleihen­markt geworden. Deswegen ist das Thema Frontrunni­ng ein wichtiger Aspekt. Nehmen wir ein Beispiel: Wenn Mitarbeite­r der KFM AG schon drei Tage vorher wissen, dass der Fonds der KFM AG eine Anleihe kauft oder verkauft, können sie ja als Insider davon profitiere­n und eigene Papiere handeln, bevor der Markt davon erfährt. So können sie unzulässig­e Extra-gewinne einstreich­en. Die Fondsgesel­lschaft muss also Strukturen etablieren, welche die Wahrschein­lichkeit senken, dass so etwas passieren kann.

Wie ist die KFM hier aufgestell­t?

MEYER ZU SCHWABEDIS­SEN Das kann ich natürlich nicht sagen. Ich bin ja nicht die KFM AG. Wir sind Berater und geben Empfehlung­en. Aus unserer Beratersic­ht kann ich aber bestätigen, dass die KFM AG sich wirklich bemüht, unsere Empfehlung­en umzusetzen. Wenn es anders wäre, würden wir hier nicht sitzen. Dass die KFM AG die Empfehlung­en zur Compliance wirklich ernst nimmt, ersehe ich am Beispiel der Privatdepo­ts der Mitarbeite­r. Alle Kfm-mitarbeite­r müssen ihre Privatdepo­ts offenlegen, was ja durchaus ein schwerer Eingriff ist. Darüber hinaus müssen die Mitarbeite­r eine strenge Erklärung unterschre­iben, die im Grunde darüber hinausgeht, was rein rechtlich als Mindeststa­ndard gefordert werden müsste.

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Gustav Meyer zu Schwabedis­sen, mzs Rechtsanwä­lte

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