Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
5400 Verstöße seit Pandemie-beginn
Jeder Fünfte in Duisburg ist mit einer gegen ihn verhängten Sanktion wegen eines Verstoßes gegen die CoronaSchutzverordnung nicht einverstanden. Die 50 Mitarbeiter des Sonderaußendienstes sind seit März im Dauereinsatz.
Ein nicht unerheblicher Teil der Duisburger wehrt sich juristisch gegen Corona-bußgelder der Stadt Duisburg. Wie die Verwaltung auf Nachfrage mitteilt, werden gegen rund 20 Prozent der Ordnungswidrigkeitsverfahren Rechtsmittel eingelegt. Das sind rund 1080 Fälle. Insgesamt haben Ordnungsamt und Polizei seit Beginn der Pandemie 5400 Verstöße registriert.
Die Ordnungsbehörden in Duisburg arbeiten seit Anfang März im Dauereinsatz. Vor allem die Mitarbeiter des städtischen Außendienstes (SAD) sind nach Angaben der Verwaltung täglich mit bis zu 50 Mitarbeitern im Stadtgebiet unterwegs. In regelmäßigen Abständen werden Schwerpunktkontrollen mit der Polizei und der DVG durchgeführt, um Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung zu ahnden. Eine solche Kontrolle fand auch am Dienstagmorgen in Duissern statt.
Pro Woche werden laut Stadt rund 900 Orte in Duisburg überprüft. Dabei liegt das Hauptaugenmerk der Beamten auf öffentlichen Plätzen, Veranstaltungsräumen, Spielplätzen, Grünflächen, Marktplätzen und Wochenmärkten. Zusätzlich kontrolliert wurden bislang rund 2000 Gewerbebetriebe, wie zum Beispiel Fitnessstudios, Bäckereien und Gastronomiebetriebe. Dort wird etwa sichergestellt, dass die Hygienekonzepte eingehalten werden – oder, wie aktuell bei Kneipen, die Läden tatsächlich geschlossen sind.
Meist müssen die Ordnungshüter einschreiten, weil sich die Menschen nicht an das Kontaktverbot halten. Von den bislang rund 5400 registrierten Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung waren rund 3500 Kontaktverstöße, 1600 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-nasen-bedeckung und rund 200 Verfahren gegen Gewerbetreibende.
Seit dem 2. November kontrolliert das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei auch die Einhaltung der Quarantäneauflagen in der Stadt. Die Wohnungen von infizierten Personen oder Kontaktpersonen werden dabei von den Beamten. Dort überprüfen sie die Personalien der Bewohner. Sollte niemand die Tür öffnen, wird versucht telefonisch Kontakt aufzunehmen. Ist dies nicht möglich, werden Nachbarn zum Aufenthaltsort befragt. Sollte der Betroffene gar nicht erreicht werden, wird der Einsatz beendet und ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. In diesem Bereich wurden im November insgesamt 70 Verstöße festgestellt.
Auch Mitarbeiter der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) nehmen an Kontrollen teil. Seit Anfang August wird auch überprüft, ob sich Passagiere in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen an die Maskenpflicht halten. Wer keine Maske trägt, dem droht sofort ein Bußgeld – auch ohne vorherige Verwarnung. In der dritten November-woche wurden insgesamt 19.324 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt hat dabei fünf Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
In Bussen und Bahnen hatten 426
Fahrgäste den Mund-nasen-schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der Dvg-mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Lediglich 25 Fahrgäste, das entspricht 0,13 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen werden. An den Haltestellen hatten 661 Fahrgäste die Maske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Hier waren sogar alle Fahrgäste einsichtig und legten den Mund-nasen-schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur Mund-nasen-bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld von 150 Euro. Darüber hinaus kontrollierte die DVG aber auch die Fahrausweise. Ergebnis: 490 Menschen wurden ohne gültigen Fahrschein angetroffen.
Wer Fragen hat oder unsicher ist, wo welche Regeln gelten, kann sich an die Clearingstelle des Bürgerund Ordnungsamtes wenden. Sie ist an sechs Tagen in der Woche bis zu zwölf Stunden für telefonische Anfragen von Bürgern und Gewerbebetrieben verfügbar. Außerdem werden dort Veranstalteranfragen koordiniert. Oberbürgermeister Sören Link lobte in dieser Woche erneut die Arbeit aller Beteiligten: „Das Pensum der Kolleginnen und Kollegen ist riesig und die Arbeit oft belastend. Nicht jeder Bürger ist einsichtig, wenn es um Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung geht.“