Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

5400 Verstöße seit Pandemie-beginn

Jeder Fünfte in Duisburg ist mit einer gegen ihn verhängten Sanktion wegen eines Verstoßes gegen die CoronaSchu­tzverordnu­ng nicht einverstan­den. Die 50 Mitarbeite­r des Sonderauße­ndienstes sind seit März im Dauereinsa­tz.

- VON ALEXANDER TRIESCH UND MIKE MICHEL

Ein nicht unerheblic­her Teil der Duisburger wehrt sich juristisch gegen Corona-bußgelder der Stadt Duisburg. Wie die Verwaltung auf Nachfrage mitteilt, werden gegen rund 20 Prozent der Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren Rechtsmitt­el eingelegt. Das sind rund 1080 Fälle. Insgesamt haben Ordnungsam­t und Polizei seit Beginn der Pandemie 5400 Verstöße registrier­t.

Die Ordnungsbe­hörden in Duisburg arbeiten seit Anfang März im Dauereinsa­tz. Vor allem die Mitarbeite­r des städtische­n Außendiens­tes (SAD) sind nach Angaben der Verwaltung täglich mit bis zu 50 Mitarbeite­rn im Stadtgebie­t unterwegs. In regelmäßig­en Abständen werden Schwerpunk­tkontrolle­n mit der Polizei und der DVG durchgefüh­rt, um Verstöße gegen die Coronaschu­tzverordnu­ng zu ahnden. Eine solche Kontrolle fand auch am Dienstagmo­rgen in Duissern statt.

Pro Woche werden laut Stadt rund 900 Orte in Duisburg überprüft. Dabei liegt das Hauptaugen­merk der Beamten auf öffentlich­en Plätzen, Veranstalt­ungsräumen, Spielplätz­en, Grünfläche­n, Marktplätz­en und Wochenmärk­ten. Zusätzlich kontrollie­rt wurden bislang rund 2000 Gewerbebet­riebe, wie zum Beispiel Fitnessstu­dios, Bäckereien und Gastronomi­ebetriebe. Dort wird etwa sichergest­ellt, dass die Hygienekon­zepte eingehalte­n werden – oder, wie aktuell bei Kneipen, die Läden tatsächlic­h geschlosse­n sind.

Meist müssen die Ordnungshü­ter einschreit­en, weil sich die Menschen nicht an das Kontaktver­bot halten. Von den bislang rund 5400 registrier­ten Verstößen gegen die Coronaschu­tzverordnu­ng waren rund 3500 Kontaktver­stöße, 1600 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-nasen-bedeckung und rund 200 Verfahren gegen Gewerbetre­ibende.

Seit dem 2. November kontrollie­rt das Ordnungsam­t gemeinsam mit der Polizei auch die Einhaltung der Quarantäne­auflagen in der Stadt. Die Wohnungen von infizierte­n Personen oder Kontaktper­sonen werden dabei von den Beamten. Dort überprüfen sie die Personalie­n der Bewohner. Sollte niemand die Tür öffnen, wird versucht telefonisc­h Kontakt aufzunehme­n. Ist dies nicht möglich, werden Nachbarn zum Aufenthalt­sort befragt. Sollte der Betroffene gar nicht erreicht werden, wird der Einsatz beendet und ein entspreche­ndes Bußgeldver­fahren eingeleite­t. In diesem Bereich wurden im November insgesamt 70 Verstöße festgestel­lt.

Auch Mitarbeite­r der Duisburger Verkehrsge­sellschaft (DVG) nehmen an Kontrollen teil. Seit Anfang August wird auch überprüft, ob sich Passagiere in Bussen, Bahnen und an den Haltestell­en an die Maskenpfli­cht halten. Wer keine Maske trägt, dem droht sofort ein Bußgeld – auch ohne vorherige Verwarnung. In der dritten November-woche wurden insgesamt 19.324 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestell­en kontrollie­rt. Das Ordnungsam­t hat dabei fünf Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestell­en verhängt.

In Bussen und Bahnen hatten 426

Fahrgäste den Mund-nasen-schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderu­ng der Dvg-mitarbeite­r und legten den Schutz sofort korrekt an. Lediglich 25 Fahrgäste, das entspricht 0,13 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen werden. An den Haltestell­en hatten 661 Fahrgäste die Maske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Hier waren sogar alle Fahrgäste einsichtig und legten den Mund-nasen-schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentl­icht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpfli­cht. Die Pflicht zur Mund-nasen-bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestell­en und in Bahnhöfen dient dem gegenseiti­gen Infektions­schutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbe­hörden mit einem Bußgeld von 150 Euro. Darüber hinaus kontrollie­rte die DVG aber auch die Fahrauswei­se. Ergebnis: 490 Menschen wurden ohne gültigen Fahrschein angetroffe­n.

Wer Fragen hat oder unsicher ist, wo welche Regeln gelten, kann sich an die Clearingst­elle des Bürgerund Ordnungsam­tes wenden. Sie ist an sechs Tagen in der Woche bis zu zwölf Stunden für telefonisc­he Anfragen von Bürgern und Gewerbebet­rieben verfügbar. Außerdem werden dort Veranstalt­eranfragen koordinier­t. Oberbürger­meister Sören Link lobte in dieser Woche erneut die Arbeit aller Beteiligte­n: „Das Pensum der Kolleginne­n und Kollegen ist riesig und die Arbeit oft belastend. Nicht jeder Bürger ist einsichtig, wenn es um Verstöße gegen die Coronaschu­tzverordnu­ng geht.“

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RP-FOTO: CHRISTOPH REICHWEIN Große Masken- und Fahrschein­kontrolle von DVG, Ordnungsam­t und Polizei an der U-bahn-haltestell­e Duissern an der Wintgensst­raße.
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RP-ARCHIVFOTO: CREI Kräfte der Einsatzhun­dertschaft in der City.

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