Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Fünf Waffen in Wesel aus Auto gestohlen
Der 42-jährige Sportschütze wurde dafür am Amtsgericht verurteilt. Sein Fahrzeug war unverschlossen.
WESEL (jok) Ein 42-jähriger Maurerhelfer aus Voerde ist am Montag am Weseler Amtsgericht wegen zweifachen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro – also zu einer Geldstrafe von 3600 Euro – verurteilt worden.
Die erste Tat ereignete sich am 14. September 2019: Der Sportschütze und Familienvater wollte fünf seiner Sportwaffen verkaufen und hatte die drei Kurz- und zwei Langwaffen zu diesem Zweck mit nach Wesel genommen, um sie bei einem Waffengeschäft in der Fußgängerzone begutachten zu lassen.
Der Händler lehnte einen Kauf jedoch ab. So nahm der Voerder die Pistolen und Gewehre in seinem rund zwei Meter langen Spezialkoffer wieder mit. Er ging zurück zu seinem Auto, das unweit in einer der Parkbuchten an der Bierbrauerstraße abgestellt war. Nach Angaben des Beschuldigten legte er den Waffenkoffer in sein Auto, musste dann jedoch dringend eine Toilette aufsuchen. Er schilderte, dass er umgehend zum öffentlichen WC am Dom geeilt sei. Da dieses jedoch verschlossen war, lief er weiter zum Marienhospital. Als er wenig später zu seinem Auto zurückkehrte, war der Koffer mit den fünf Waffen verschwunden.
Vor Gesicht sagte der 42-Jährige aus, er meine, das Auto mit der Fernbedienung verschlossen zu haben. Kontrolliert habe er dies aber nicht. Die Polizei fand jedoch keinerlei Einbruchsspuren und kam zu dem Schluss, der Kofferraum dürfte unverschlossen gewesen sein. „Keine Ahnung, was da passiert ist“, sagte der Angeklagte.
Zwei Tage später fand bei dem Mann aus Voerde dann eine Wohnungsdurchsuchung statt, bei der fast 300 Patronen gefunden wurden, die er für eine Weitergabe bereit gestellt hatte. Diese Munition war unverschlossen und offen für seine Frau und Tochter zugänglich, während der Voerder selber gar nicht zu Hause war.
Ob diese Menge an Munition nun viel oder wenig sei, darüber gingen im Prozess die Meinungen auseinander. „Für einen Sportschützen ist das nichts Besonderes: Die baller ich beim Training in zehn Minuten weg“, sagte der Angeklagte. Der Richter entgegnete: „Mit den Patronen hätte man aber auch eine ganze Menge Leute erschießen können.“
Bei der Festlegung des Strafmaßes spielte unter anderem die Frage des Vorsatzes eine Rolle. Nach Angaben des Verteidigers könne nur von fahrlässigem Handeln die Rede sein. Sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wie auch der Richter erkannten jedoch vorsätzliches Handeln des Angeklagten – vor allem bei der zweiten Tat.
Das Auffinden der unverschlossenen Munition bei ihm zu Hause zwei Tage nach dem Diebstahl der Waffen habe gezeigt, dass es der Angeklagte mit der Aufbewahrungspflicht der Waffen nicht ganz so genau genommen habe. „Die Gefahr, die Sie verursacht haben, ist schon erheblich“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.
Dummerweise war der Voerder erst kürzlich wegen Betruges in einem ganz anderen Zusammenhang zu einer Bewährungsstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt worden. Die Bewährungszeit dieser Verurteilung lief bei den beiden Straftaten gegen das Waffengesetz noch, was sich logischerweise strafverschärfend auf das neue Urteil auswirkte.
Für das Lagern der Waffen im (vermutlich) unverschlossenen Auto setzte das Gericht eine Strafe von 80 Tagessätzen an, für das Auffinden der unverschlossen gelagerten Munition noch einmal 60 Tagessätze – daraus bildete es eine Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro.