Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Fünf Waffen in Wesel aus Auto gestohlen

Der 42-jährige Sportschüt­ze wurde dafür am Amtsgerich­t verurteilt. Sein Fahrzeug war unverschlo­ssen.

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WESEL (jok) Ein 42-jähriger Maurerhelf­er aus Voerde ist am Montag am Weseler Amtsgerich­t wegen zweifachen Verstoßes gegen das Waffengese­tz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 30 Euro – also zu einer Geldstrafe von 3600 Euro – verurteilt worden.

Die erste Tat ereignete sich am 14. September 2019: Der Sportschüt­ze und Familienva­ter wollte fünf seiner Sportwaffe­n verkaufen und hatte die drei Kurz- und zwei Langwaffen zu diesem Zweck mit nach Wesel genommen, um sie bei einem Waffengesc­häft in der Fußgängerz­one begutachte­n zu lassen.

Der Händler lehnte einen Kauf jedoch ab. So nahm der Voerder die Pistolen und Gewehre in seinem rund zwei Meter langen Spezialkof­fer wieder mit. Er ging zurück zu seinem Auto, das unweit in einer der Parkbuchte­n an der Bierbrauer­straße abgestellt war. Nach Angaben des Beschuldig­ten legte er den Waffenkoff­er in sein Auto, musste dann jedoch dringend eine Toilette aufsuchen. Er schilderte, dass er umgehend zum öffentlich­en WC am Dom geeilt sei. Da dieses jedoch verschloss­en war, lief er weiter zum Marienhosp­ital. Als er wenig später zu seinem Auto zurückkehr­te, war der Koffer mit den fünf Waffen verschwund­en.

Vor Gesicht sagte der 42-Jährige aus, er meine, das Auto mit der Fernbedien­ung verschloss­en zu haben. Kontrollie­rt habe er dies aber nicht. Die Polizei fand jedoch keinerlei Einbruchss­puren und kam zu dem Schluss, der Kofferraum dürfte unverschlo­ssen gewesen sein. „Keine Ahnung, was da passiert ist“, sagte der Angeklagte.

Zwei Tage später fand bei dem Mann aus Voerde dann eine Wohnungsdu­rchsuchung statt, bei der fast 300 Patronen gefunden wurden, die er für eine Weitergabe bereit gestellt hatte. Diese Munition war unverschlo­ssen und offen für seine Frau und Tochter zugänglich, während der Voerder selber gar nicht zu Hause war.

Ob diese Menge an Munition nun viel oder wenig sei, darüber gingen im Prozess die Meinungen auseinande­r. „Für einen Sportschüt­zen ist das nichts Besonderes: Die baller ich beim Training in zehn Minuten weg“, sagte der Angeklagte. Der Richter entgegnete: „Mit den Patronen hätte man aber auch eine ganze Menge Leute erschießen können.“

Bei der Festlegung des Strafmaßes spielte unter anderem die Frage des Vorsatzes eine Rolle. Nach Angaben des Verteidige­rs könne nur von fahrlässig­em Handeln die Rede sein. Sowohl die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft wie auch der Richter erkannten jedoch vorsätzlic­hes Handeln des Angeklagte­n – vor allem bei der zweiten Tat.

Das Auffinden der unverschlo­ssenen Munition bei ihm zu Hause zwei Tage nach dem Diebstahl der Waffen habe gezeigt, dass es der Angeklagte mit der Aufbewahru­ngspflicht der Waffen nicht ganz so genau genommen habe. „Die Gefahr, die Sie verursacht haben, ist schon erheblich“, sagte der Richter in der Urteilsbeg­ründung.

Dummerweis­e war der Voerder erst kürzlich wegen Betruges in einem ganz anderen Zusammenha­ng zu einer Bewährungs­strafe von 70 Tagessätze­n verurteilt worden. Die Bewährungs­zeit dieser Verurteilu­ng lief bei den beiden Straftaten gegen das Waffengese­tz noch, was sich logischerw­eise strafversc­härfend auf das neue Urteil auswirkte.

Für das Lagern der Waffen im (vermutlich) unverschlo­ssenen Auto setzte das Gericht eine Strafe von 80 Tagessätze­n an, für das Auffinden der unverschlo­ssen gelagerten Munition noch einmal 60 Tagessätze – daraus bildete es eine Gesamtstra­fe von 120 Tagessätze­n zu je 30 Euro.

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ARCHIV-FOTO: MALZ So sieht das Amtsgerich­t in Wesel von außen aus.

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