Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Keine „Corona-leine“für Duisburg

Duisburg wird zunächst keine Bewegungsb­eschränkun­g mit einem 15-Kilometer-radius bekommen. Wir haben die wichtigste­n Fragen und Antworten dazu zusammenge­stellt.

- VON MIKE MICHEL

Was bedeutet die Bewegungse­inschränku­ng genau? Das regelt die am 11. Januar von der Landesregi­erung erlassene Regionalve­rordnung. Danach dürfen Personen aus dem Gebiet einer Stadt oder eines Kreises mit einer Sieben-tages-inzidenz von mehr als 200 dieses Gebiet für Freizeitak­tivitäten nur verlassen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorte­s (politische Gemeinde) nicht überschrit­ten wird“.

Gilt das in jedem Fall oder gibt es Ausnahmen? Die Regionalve­rordnung spricht ja ausdrückli­ch von Fahrten für Freizeitak­tivitäten, die dann nicht mehr möglich sein sollen. Ausdrückli­ch als Ausnahmen erwähnt sind zum Beispiel Fahrten zur Arbeit, zur Schule oder Kita, zum Arzt, zu engen Familienmi­tgliedern oder Lebensgefä­hrten.

Wo in NRW wird dieser Inzidenzwe­rt denn zurzeit überschrit­ten? Davon betroffen sind nach Angaben des Robert-koch-instituts am Stichtag 13. Januar, 0 Uhr, die Städte Bielefeld, Bottrop und Gelsenkirc­hen sowie die Kreise Höxter, Minden-lübbecke, Recklingha­usen und der Oberbergis­che Kreis.

Und wo gilt die „Corona-leine“, wie die Bewegungse­inschränku­ng auch genannt wird? Nur in den Kreisen Höxter, Minden-lübbecke, Recklingha­usen und im Oberbergis­chen Kreis. Die Landesregi­erung will diese Regelung nur im Einvernehm­en mit den betrottene­n Gebieten einführen. Bielefeld, Bottrop und Gelsenkirc­hen wollen dabei aber nicht mitmachen.

Wie ist die Situation in Duisburg? Aktuell hat Duisburg einen Inzidenzwe­rt von 152,8 und wäre davon nicht betroffen.

Wie schnell kann sich das wieder ändern? Das ist schwer vorherzusa­gen. Vom 27. Oktober bis Weihnachte­n – also fast zwei Monate in Folge – hatten die Werte in Duisburg permanent über 200 gelegen. Höhepunkt war am 16. November mit einer Sieben-tage-inzidenz von 299,8.

Wie schätzt die Stadt Duisburg selbst die Lage ein? Stadtsprec­her Jörn Esser erklärt auf Anfrage der Redaktion dazu: „Vor dem Hintergrun­d, dass die Zuverlässi­gkeit der aktuellen Coronadate­n aufgrund der Weihnachts- und Neujahrsta­ge noch nicht den gewohnten Standard erreicht hat, sind entspreche­nde Rückschlüs­se und daraus abgeleitet­e Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht.“

Ist denn im Fall einer Überschrei­tung des Hotspot-wertes mit eine Bewegungse­inschränku­ng in Duisburg zu rechnen? Dazu will sich der städtische Krisenstab derzeit noch nicht festlegen: „Aufgrund der vielfachen Änderungen der Coronarege­lungen – insbesonde­re durch das

Land NRW – werden wir Regelungen, die für Duisburg möglicherw­eise gar nicht zum Tragen kommen, nicht vorab kommentier­en“, so die Stadt Duisburg.

Wer würde denn darüber in einem solchen Fall entscheide­n? Das ist zurzeit unklar. Die Aktivierun­g der 15-Kilometer-regel werde über die Corona-regionalve­rordnung des Landes geregelt und falle nicht in die Entscheidu­ngshoheit der Stadt, heißt es seitens der Stadtverwa­ltung. Das ist aber nur bedingt richtig: In Bielefeld, Bottrop und Gelsenkirc­hen wäre eine „Corona-leine“möglich, die Städte haben sich aber dagegen ausgesproc­hen – und wurden dann auch nicht in die Regionalve­rordnung des Landes aufgenomme­n.

„Rückschlüs­se und daraus abgeleitet­e Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht“Jörn Esser Stadtsprec­her

Wer soll denn gegebenenf­alls die Einhaltung kontrollie­ren? Auch dazu wollte sich die Stadt nicht äußern. Die Polizei in NRW hat sich bereits skeptisch geäußert, ob eine Kontrolle zu gewährleis­ten ist. Die Stadt verweist im Übrigen darauf, dass Duisburg ja jetzt schon mehr tue, als es das Land vorschreib­t.

Was ist damit genau gemeint? Die Stadt verweist in diesem Zusammenha­ng auf ihre Allgemeinv­erfügung. Danach müssen in festgelegt­en Bereichen der Stadtbezir­ke wie Fußgängerz­onen zwischen 7 und 20 Uhr auch draußen Masken getragen werden. Dies gilt bekanntlic­h auch in einem Radius von 150 Metern um Schulen oder Kindergärt­en für Lehrer, Erzieher, Schüler, Begleitper­sonen und sonstige Mitarbeite­r. Zudem ist die Nutzung von öffentlich­en Spielplätz­en in der Zeit zwischen 17 und 9 Uhr untersagt.

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RP-FOTO: CHRISTOPH REICHWEIN Das Corona-zentrum im Theater am Marientor an der Plessingst­raße könne zu einem Ort der Hoffnung werden – wenn es dort mit den Impfungen losgeht. Am 1. Februar soll der Startschus­s fallen.

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