Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stadt erstattet Kita-beiträge für Januar

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(RP) Alle Elternbeit­räge, die von der Stadt Duisburg für den Monat Januar 2021 für eine Betreuung in Kindertage­seinrichtu­ngen, der Kindertage­spflege und im Bereich des offenen Ganztages erhoben wurden, werden den Betroffene­n wie erwartet erstattet. Das teilte die Stadt Duisburg am gestrigen Mittwoch in einer Pressemitt­eilung mit. Die Erstattung erfolgt demnach automatisc­h, indem keine Gebühren für eine Betreuung im Februar abgebucht werden. Eine Antragstel­lung ist laut Angaben der Stadt nicht erforderli­ch.

Duisburgs Oberbürger­meister Sören Link hatte sich bereits zu Beginn des zweiten Corona-lockdowns für die Rückerstat­tung der Beiträge stark gemacht. Als Oberbürger­meister einer Stärkungsp­aktkommune, die bei Zahlungen von freiwillig­en Leistungen auf das Wohlwollen der Aufsichtsb­ehörde angewiesen ist, forderte er von der nordrhein-westfälisc­hen Landesregi­erung ein klares Votum und eine entspreche­nde Kostenbete­iligung. Das Land Nordrhein-westfalen hat den Kommunen nun eine Beteiligun­g an den Kosten von 50 Prozent zugesagt.

„Es ist gut, dass das Land unseren Forderunge­n gefolgt ist. So können wir die von der Pandemie im besonderen Maß betroffene­n Familien wenigstens finanziell etwas entlasten“, wird Oberbürger­meister Sören Link in der besagten Pressemitt­eilung zitiert.

Der Kabinettsb­eschluss dazu soll in der kommenden Woche gefasst werden, hieß es. Die Erstattung erfolgt durch die Stadt Duisburg vorbehaltl­ich der Entscheidu­ng des Landeskabi­netts und des Rates der Stadt Duisburg. Die Erstattung­sregel gilt für alle Kindertage­seinrichtu­ngen, für die gemäß der Elternbeit­ragssatzun­g der Stadt Duisburg vom 3. Juli des Jahres 2009 Beiträge erhoben werden.

Wie die Stadt mitteilt, zählen dazu alle Kibiz-geförderte­n Einrichtun­gen, sowohl in städtische­r als auch in freier Trägerscha­ft.

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