Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Stadt Voerde verschickt Gebührenbescheide
VOERDE (RP) Ab Freitag, 15. Januar, verschickt die Stadt die Bescheide über die Grundbesitzabgaben. Erfahrungsgemäß, so teil es die Stadt mit, möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Bescheide viele Grundstückseigentümer und Hundebesitzer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeitern in Verbindung setzen. Hierzu wurden gesonderte Sprechzeiten eingerichtet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 14 bis 16 Uhr.
Bedingt durch die Vielzahl der versandten Bescheide (rund 17.500) könne es dabei zu Wartezeiten kommen. In Anbetracht der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-pandemie bittet die Stadt, Rückfragen nach Möglichkeit per email (steuern@voerde.de) oder telefonisch zu stellen und auf persönliche Vorsprachen (bis auf weiteres nur in dringenden Fällen nach Terminvereinbarung möglich) zu verzichten. Weitere Infos: https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/grundbesitzabgaben/ und https://www. voerde.de/de/dienstleistungen/ hundesteuer/.
Die Grundbesitzabgaben haben sich zum 1. Januar wie folgt verändert und liegen einem Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2020 zugrunde: Die Niederschlagswassergebühren haben sich von 1,16 auf 1,19 Euro je Kubikmeter und die Straßenreinigungsgebühren von 1,32 auf 1,52 Euro je laufendem Meter Grundstücksseite erhöht.
Die Abfallgebühren werden für eine 120 Liter Tonne (14-tägige Leerung) von 300 auf 194 Euro, für eine 120er (vierwöchige Leerung) von 152 auf 99 Euro, für eine 240er (14-tägige Leerung) von 580 auf 370 Euro und für eine Biotonne von 120 auf 84 Euro gesenkt. Die Abfallgebühren für einen 1100-Liter-container (wöchentliche Leerung) werden von 5480 auf 3540 Euro und bei 14-tägiger Leerung von 2750 auf 1780 Euro gesenkt.
Die Abwassergebühren sowie die Grundsteuerhebesätze A und B bleiben laut Aussage der Stadt unverändert. Zusätzlich teilt die Stadt Voerde mit, dass weiterhin im Bereich Hundesteuer die Steuerbescheide als Mehrjahresbescheide gelten, es erhalten somit nur Hundebesitzer mit Statusänderungen einen Bescheid.