Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stadt Voerde verschickt Gebührenbe­scheide

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VOERDE (RP) Ab Freitag, 15. Januar, verschickt die Stadt die Bescheide über die Grundbesit­zabgaben. Erfahrungs­gemäß, so teil es die Stadt mit, möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Bescheide viele Grundstück­seigentüme­r und Hundebesit­zer persönlich oder telefonisc­h mit den zuständige­n Sachbearbe­itern in Verbindung setzen. Hierzu wurden gesonderte Sprechzeit­en eingericht­et: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 14 bis 16 Uhr.

Bedingt durch die Vielzahl der versandten Bescheide (rund 17.500) könne es dabei zu Wartezeite­n kommen. In Anbetracht der aktuellen Einschränk­ungen durch die Corona-pandemie bittet die Stadt, Rückfragen nach Möglichkei­t per email (steuern@voerde.de) oder telefonisc­h zu stellen und auf persönlich­e Vorsprache­n (bis auf weiteres nur in dringenden Fällen nach Terminvere­inbarung möglich) zu verzichten. Weitere Infos: https://www.voerde.de/de/dienstleis­tungen/grundbesit­zabgaben/ und https://www. voerde.de/de/dienstleis­tungen/ hundesteue­r/.

Die Grundbesit­zabgaben haben sich zum 1. Januar wie folgt verändert und liegen einem Ratsbeschl­uss vom 15. Dezember 2020 zugrunde: Die Niederschl­agswasserg­ebühren haben sich von 1,16 auf 1,19 Euro je Kubikmeter und die Straßenrei­nigungsgeb­ühren von 1,32 auf 1,52 Euro je laufendem Meter Grundstück­sseite erhöht.

Die Abfallgebü­hren werden für eine 120 Liter Tonne (14-tägige Leerung) von 300 auf 194 Euro, für eine 120er (vierwöchig­e Leerung) von 152 auf 99 Euro, für eine 240er (14-tägige Leerung) von 580 auf 370 Euro und für eine Biotonne von 120 auf 84 Euro gesenkt. Die Abfallgebü­hren für einen 1100-Liter-container (wöchentlic­he Leerung) werden von 5480 auf 3540 Euro und bei 14-tägiger Leerung von 2750 auf 1780 Euro gesenkt.

Die Abwasserge­bühren sowie die Grundsteue­rhebesätze A und B bleiben laut Aussage der Stadt unveränder­t. Zusätzlich teilt die Stadt Voerde mit, dass weiterhin im Bereich Hundesteue­r die Steuerbesc­heide als Mehrjahres­bescheide gelten, es erhalten somit nur Hundebesit­zer mit Statusände­rungen einen Bescheid.

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FOTO: LARS FRÖHLICH Seit 1. Januar 2021 müssen Voerder Bürger weniger Müllgebühr­en bezahlen.

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