Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
NRW führt ab Montag Spezialmaskenpflicht ein
DÜSSELDORF (RP) Ab Montag müssen in NRW medizinische oder Ffp2-masken in Bussen, Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen und Gottesdiensten getragen werden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-verordnung des Landes hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen“, heißt es. Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske gelte in Kita-einrichtungen und Angeboten der Kindertagespflege. Von der Maskenpflicht ausgenommen bleiben Kinder bis zum Schuleintritt. Wo keine OPoder Ffp2-maske getragen werden muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmasken.
Neu ist, dass das Alkoholverbot im öffentlichen Raum gestrichen wurde. Ein Rechtsanwalt aus Düsseldorf hatte am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Klage gegen das Alkoholverbot zum Infektionsschutz in der Öffentlichkeit eingelegt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht ist damit dem Eilantrag eines Mannes aus Regensburg gefolgt. Weiterhin untersagt bleibt in NRW der Alkoholverkauf zwischen 23 und 6 Uhr.
Hotspots mit einer Sieben-tage-inzidenz über 200 sollen zusätzliche Maßnahmen anordnen dürfen.