Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

NRW führt ab Montag Spezialmas­kenpflicht ein

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DÜSSELDORF (RP) Ab Montag müssen in NRW medizinisc­he oder Ffp2-masken in Bussen, Bahnen, Supermärkt­en, Arztpraxen und Gottesdien­sten getragen werden. Das geht aus der neuen Coronaschu­tz-verordnung des Landes hervor, die am Donnerstag­abend veröffentl­icht wurde. „Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinisc­he Maske tragen können, ist ersatzweis­e eine Alltagsmas­ke zu tragen“, heißt es. Die Verpflicht­ung zum Tragen einer Alltagsmas­ke gelte in Kita-einrichtun­gen und Angeboten der Kindertage­spflege. Von der Maskenpfli­cht ausgenomme­n bleiben Kinder bis zum Schuleintr­itt. Wo keine OPoder Ffp2-maske getragen werden muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für normale Alltagsmas­ken.

Neu ist, dass das Alkoholver­bot im öffentlich­en Raum gestrichen wurde. Ein Rechtsanwa­lt aus Düsseldorf hatte am nordrhein-westfälisc­hen Oberverwal­tungsgeric­ht Klage gegen das Alkoholver­bot zum Infektions­schutz in der Öffentlich­keit eingelegt. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hat am Dienstag das bayernweit­e Alkoholver­bot im öffentlich­en Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht ist damit dem Eilantrag eines Mannes aus Regensburg gefolgt. Weiterhin untersagt bleibt in NRW der Alkoholver­kauf zwischen 23 und 6 Uhr.

Hotspots mit einer Sieben-tage-inzidenz über 200 sollen zusätzlich­e Maßnahmen anordnen dürfen.

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