Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Vergewaltigung nicht zu beweisen
Trotz mehrerer Lügen: Gericht spricht 26-Jährigen aus Hamminkeln frei.
HAMMINKELN/WESEL (jok) Ein 26-jähriger Hamminkelner ist im Weseler Amtsgericht vom Vorwurf der zweifachen Vergewaltigung freigesprochen worden. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht nach der Verhandlung am gestrigen Donnerstag. Für den Angeklagten hätte der Prozess jedoch auch andere Folgen haben können. Denn der Mann wurde freigesprochen, obwohl er nach Ansicht des Gerichts mehrfach gelogen und falsche Alibis angegeben hatte. Zu dem Freispruch kam es, weil dem Angeklagten die vorgeworfenen Taten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.
Dem 26-Jährigen war vorgeworfen worden, sich in der Nacht zum 3. April 2020 an seiner Ex-freundin mehrmals massiv vergangenen zu haben. Die Anklage stützte sich auf Aussagen der ehemaligen Partnerin, die aus Bocholt kommt, und auf Auswertungen des Handys des Angeklagten sowie von Chat-verläufen. Der Angeklagte behauptete dennoch, dass es überhaupt kein Treffen zwischen ihm und dem vermeintlichen Opfer in seiner Unterkunft in Mehrhoog gegeben habe.
Er habe die heute 26-Jährige zuletzt vor sieben oder acht Jahren gesehen, als die beiden ein Paar waren, sagte er stattdessen. Danach habe es jahrelang keinen Kontakt gegeben. Und wenn, dann nur gelegentlich über soziale Medien.
Viele Faktoren sprachen gegen diese Darstellung: Unter anderem veränderte der 26-Jährige im Laufe der Ermittlungen und in der Verhandlung die Angaben zu seinem Alibi. Was eindeutig für ein Treffen an jenem Abend sprach, war ein Screenshot der Bahnverbindung an diesem Tag aus Bocholt, den die Kripo auf seinem Handy fand. Doch der Beschuldigte blieb dabei, die Frau sei nie bei ihm gewesen.
Die Bocholterin machte allerdings auch widersprüchliche Aussagen. Unter anderem behauptete sie, den Hamminkelner aufgesucht zu haben, um ihrem neuen Freund nach einem Streit „mal eins auszuwischen“. Darüber hinaus berichtete sie, der Angeklagte habe ihr sexuelle Nachrichten vor dem Treffen geschickt. „Warum sind Sie denn dann überhaupt mitten in der Nacht zu ihm gefahren?“, wollte der Richter von der Zeugin wissen. „Nur um zu reden“, antwortete sie.
Später erklärte die Frau allerdings sinngemäß, Sex wäre für sie wohl in Ordnung gewesen, wenn daraus eine neue Beziehung mit ihrem Ex-freund entstanden wäre. Was neben unterschiedlichen Schilderungen des Tatablaufs für das Gericht auch gegen Vergewaltigungen sprach, war das Verhalten der Frau nach der Tat. Statt um Hilfe zu rufen oder per Handy die Polizei zu alarmieren, berichtete die 26-Jährige, sie habe sich schlafen gelegt. Der Beschuldigte habe später neben ihr gelegen. Sie habe dann ausgeschlafen und der Hamminkelner habe sie gegen 10.30 Uhr bitten müssen zu gehen.
Nach der Beweisaufnahme forderten die Staatsanwältin sowie der Verteidiger einen Freispruch. Das Schöffengericht folgte den Anträgen. Trotzdem sagte der Richter verärgert zum Angeklagten: „Sie wollten uns hier einen ziemlichen Bären aufbinden. Wir sind überzeugt davon, dass ein Treffen stattgefunden hat. Die Beweislage ist jedoch für eine Verurteilung nicht eindeutig genug, dafür bestehen zu viele Zweifel und Widersprüche.“
„Sie wollten uns hier einen ziemlichen Bären aufbinden. Wir sind überzeugt davon, dass ein Treffen stattgefunden hat“Richter Aussage zum Angeklagten