Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Wer Bürger werden wollte, musste einen Löscheimer spenden
RHEINBERG (up) Damals hatte Rheinberg, wie auch andere Städte, zwei Kategorien von Bewohnern: Einwohner, die weder Grundeigentum erwerben noch wählen durften, und Bürger, denen sowohl Besitz als auch das Recht, ihn zu vererben, zugestanden wurde. Nur diese Bürger – im 17. Jahrhundert ungefähr 700 – waren berechtigt, den Bürgermeister und den Rat zu wählen und sich selbst zur Wahl zu stellen.
Es war auch nur Bürgern erlaubt, den Handwerkerzünften beizutreten und Handel zu treiben. Nur sie durften jagen und fischen oder ihr Vieh vom Stadthirten auf der Gemeindewiese hüten lassen. Und nur den Bürgersfrauen war es gestattet, ihre Wäsche auf der städtischen Bleiche auszulegen.
Im Bürgereidbuch, seit einiger Zeit wieder im Besitz der Stadt und 2017 komplett restauriert, wurde damals eingetragen, wem innerhalb der Stadtmauern von Rheinberg die Bürgerrechte zuerkannt wurden und welche Gebühr er dafür entrichtet hatte. Wer damals in Rheinberg Bürger werden wollte, musste männlich, katholisch und ehelich geboren sein, über Vermögen verfügen oder einen Rheinberger Bürger als Bürgen beibringen.
Und er musste zahlen – an den Bürgermeister, die Ratsherren, den Stadtschreiber und den Stadtboten. Außerdem musste er einen ledernen Eimer für Löschwasser stiften, für den Fall, dass in der Stadt ein Feuer ausbrach.
Der Preis für die Verleihung der Bürgerrechte stieg über die Jahre. Während 1659 noch zwei Taler reichten, waren 1774 bereits 26 Taler nötig. Die hat damals Gerhard Heinrich Onderberg gezahlt, so notierte es Stadtschreiber Ludwig Scheffer im Bürgereidbuch. Die Underbergs, Rheinbergs wohl berühmteste Familie, das belegt das antiquarische Werk, sind seitdem ansässig.
Wie alle anderen Bürger leistete auch Onderberg den „Bürgeraydt“, in dem er gelobte, dem Kurfürsten, den kurfürstlichen Befehlshabern, dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt gehorsam zu sein, „der Stadt und Bürger nutz nach Vermögen zu befördern“und Schaden von
Rheinberg abzuwenden. Erst nach Ableistung dieses Eides trug der Stadtschreiber einen neuen Bürger ins Buch ein.
Bürger hatten auch Pflichten. Sie mussten sich an der Verteidigung der Stadt beteiligen und sich beim Hochwasserschutz, bei der Brandabwehr und beim Bau von Gräben und Wällen engagieren. Wer sich etwas zu Schulden kommen ließ, war seine Bürgerrechte los und wurde aus dem Bürgereidbuch gestrichten.
Das Bürgereidbuch gibt auch Auskunft darüber, woher die Menschen kamen, die sich in Rheinberg angesiedelt haben. Sie stammten vor allem aus der Nachbarschaft – aus Alpen, Xanten oder Moers. Doch auch aus Amsterdam, Lüttich oder Luxemburg zogen Leute zu. Die exotischsten Neubürger jener Zeit waren Heinrich von Venedig und John Grünhagen aus Kopenhagen. Demnächst kann man im Bürgereidbuch nachschauen, ob die eigenen Vorfahren vielleicht zu den 705 Männern gezählt haben, die zwischen 1659 und 1791 Bürger von Rheinberg geworden sind.