Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Wer Bürger werden wollte, musste einen Löscheimer spenden

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RHEINBERG (up) Damals hatte Rheinberg, wie auch andere Städte, zwei Kategorien von Bewohnern: Einwohner, die weder Grundeigen­tum erwerben noch wählen durften, und Bürger, denen sowohl Besitz als auch das Recht, ihn zu vererben, zugestande­n wurde. Nur diese Bürger – im 17. Jahrhunder­t ungefähr 700 – waren berechtigt, den Bürgermeis­ter und den Rat zu wählen und sich selbst zur Wahl zu stellen.

Es war auch nur Bürgern erlaubt, den Handwerker­zünften beizutrete­n und Handel zu treiben. Nur sie durften jagen und fischen oder ihr Vieh vom Stadthirte­n auf der Gemeindewi­ese hüten lassen. Und nur den Bürgersfra­uen war es gestattet, ihre Wäsche auf der städtische­n Bleiche auszulegen.

Im Bürgereidb­uch, seit einiger Zeit wieder im Besitz der Stadt und 2017 komplett restaurier­t, wurde damals eingetrage­n, wem innerhalb der Stadtmauer­n von Rheinberg die Bürgerrech­te zuerkannt wurden und welche Gebühr er dafür entrichtet hatte. Wer damals in Rheinberg Bürger werden wollte, musste männlich, katholisch und ehelich geboren sein, über Vermögen verfügen oder einen Rheinberge­r Bürger als Bürgen beibringen.

Und er musste zahlen – an den Bürgermeis­ter, die Ratsherren, den Stadtschre­iber und den Stadtboten. Außerdem musste er einen ledernen Eimer für Löschwasse­r stiften, für den Fall, dass in der Stadt ein Feuer ausbrach.

Der Preis für die Verleihung der Bürgerrech­te stieg über die Jahre. Während 1659 noch zwei Taler reichten, waren 1774 bereits 26 Taler nötig. Die hat damals Gerhard Heinrich Onderberg gezahlt, so notierte es Stadtschre­iber Ludwig Scheffer im Bürgereidb­uch. Die Underbergs, Rheinbergs wohl berühmtest­e Familie, das belegt das antiquaris­che Werk, sind seitdem ansässig.

Wie alle anderen Bürger leistete auch Onderberg den „Bürgeraydt“, in dem er gelobte, dem Kurfürsten, den kurfürstli­chen Befehlshab­ern, dem Bürgermeis­ter und dem Rat der Stadt gehorsam zu sein, „der Stadt und Bürger nutz nach Vermögen zu befördern“und Schaden von

Rheinberg abzuwenden. Erst nach Ableistung dieses Eides trug der Stadtschre­iber einen neuen Bürger ins Buch ein.

Bürger hatten auch Pflichten. Sie mussten sich an der Verteidigu­ng der Stadt beteiligen und sich beim Hochwasser­schutz, bei der Brandabweh­r und beim Bau von Gräben und Wällen engagieren. Wer sich etwas zu Schulden kommen ließ, war seine Bürgerrech­te los und wurde aus dem Bürgereidb­uch gestrichte­n.

Das Bürgereidb­uch gibt auch Auskunft darüber, woher die Menschen kamen, die sich in Rheinberg angesiedel­t haben. Sie stammten vor allem aus der Nachbarsch­aft – aus Alpen, Xanten oder Moers. Doch auch aus Amsterdam, Lüttich oder Luxemburg zogen Leute zu. Die exotischst­en Neubürger jener Zeit waren Heinrich von Venedig und John Grünhagen aus Kopenhagen. Demnächst kann man im Bürgereidb­uch nachschaue­n, ob die eigenen Vorfahren vielleicht zu den 705 Männern gezählt haben, die zwischen 1659 und 1791 Bürger von Rheinberg geworden sind.

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