Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kommunen zahlen nicht für Umweltskan­dal

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KREIS WESEL/SCHERMBECK (jok) Weiter ist unklar, wer für die Kosten aufkommt, die aus dem Umweltskan­dal im Schermbeck­er Mühlenberg entstehen. Wie berichtet, kommt das vom Gesundheit­sministeri­um in Auftrag gegebene Gutachten zu dem Schluss, dass für die Abwehr von Gefahren, die von der illegalen Ablagerung ausgehen, bis zu 52 Millionen Euro anfallen könnten. Vor allem geht es darum, den Austritt von möglicherw­eise giftigem Sickerwass­er zu verhindern.

Zu finanziell­en Auswirkung­en vermutete der Schermbeck­er Bürgermeis­ter Mike Rexforth zuletzt unter anderem, dass die Kreisumlag­e steigen könnte, wenn der Kreis teilweise die Kosten tragen müsse. Dazu sagt die Kreisverwa­ltung: „Sollte der Kreis mit den Kosten für eine Ersatzvorn­ahme in Vorleistun­g treten müssen, würden diese Kosten nicht umlagewirk­sam umgelegt werden – die kreisangeh­örigen Kommunen würden somit nicht belastet werden.“Weiter heißt es dazu vom Kreis: „In erster Linie wären diese Kosten eine Forderung des Kreises Wesel, die von dem Ordnungspf­lichtigen zurückzufo­rdern und erforderli­chenfalls im Wege der Zwangsvoll­streckung beizutreib­en wären.“

Wie berichtet, wäre zunächst der Betreiber (Firma Nottenkämp­er) und auch der Eigentümer (Graf von Nagell aus Gartrop) in der Pflicht, die Maßnahmen zu bezahlen. Doch was passiert, wenn die Kosten die finanziell­en Möglichkei­ten dieser beiden übersteige­n? Dazu der Kreis: „Sollte sich im Laufe dieses Verfahrens herausstel­len, dass die Forderung nicht beitreibun­gsfähig ist, wäre zu prüfen, auf welchem Weg eine Finanzieru­ng erfolgen kann. Auch dieser Fall hätte jedoch keine Auswirkung auf die Höhe der Kreisumlag­e.“

Rexforth: „Der Betreiber dürfte dafür haftbar gemacht werden, technisch dafür zu sorgen, dass von den giftigen Stoffen keine Gefahr ausgeht. Das heißt: Die Schächte müssen ordentlich funktionie­ren, das Abpumpen des Sickerwass­ers muss ordentlich funktionie­ren und natürlich muss die Gefahr gebannt werden, dass aus den Oberfläche­nwässern ein Austrag in die Randbereic­he, also in die Gräben und damit in das Grundwasse­r erfolgt.“Rexforth stellt klar: „Das wird Nottenkämp­er gegen sich gelten lassen müssen. Und das wird sicher auch siebenstel­lig kosten – das ist dann nun mal so!“Nottenkämp­er reagierte auf Anfragen nicht.

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