Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Voerder wegen möglicher Is-unterstütz­ung vor Gericht

- VON HENNING RASCHE

VOERDE/DÜSSELDORF­WEIL er um Unterstütz­ung für die Terrororga­nisation Islamische­r Staat (IS) geworben haben soll, muss sich ein 25 Jahre alter Mann aus Voerde ab Dienstag vor dem Oberlandes­gericht Düsseldorf verantwort­en. Vor dem Staatsschu­tzsenat beginnt der Prozess gegen den syrischen Staatsbürg­er wegen Werbens um Unterstütz­er für den IS. Bislang sind insgesamt sechs Verhandlun­gstage angesetzt, der letzte am 24. Februar.

Walled A., der Mann mit Wohnsitz in Voerde, soll im Dezember 2017 über den Facebook-messenger in vier verschiede­nen Fällen um finanziell­e Unterstütz­ung für den IS geworben haben. Dabei ging es laut Anklage speziell um das Bataillon „Al Hajaj“, das den Is-terroriste­n zuzuordnen ist. Von den Personen, mit denen A. über den Messenger schrieb, soll er Geld für den bewaffnete­n Kampf im syrischen Bürgerkrie­gsgebiet gefordert haben. Bei den Gesprächen über das Internet soll es sich um Einzelkont­akte gehandelt haben.

Das Werben um Mitglieder oder

Unterstütz­er für eine ausländisc­he terroristi­sche Vereinigun­g wird mit Freiheitss­trafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft.

Andrea Schubert ist die Rechtsanwä­ltin von A. Am Telefon blickt sie mit Gelassenhe­it auf das Verfahren gegen ihren Mandanten. Sie hofft, dass der Prozess etwas zügiger erledigt werden könnte, als geplant. Zwar gebe es sehr viel Beweismate­rial – nämlich die gesamten Chats –, aber Walled A. will sich seiner Anwältin zufolge zur Tat einlassen, wie Juristen sagen. An Tag eins oder zwei des Prozesses, so sagt es Schubert, will A. sich zu den Vorwürfen gegen ihn äußern. Andrea Schubert kündigt an, dass es zur Übersetzun­g der fraglichen Chats noch Debatten geben werde. Möglicherw­eise seien Wörter falsch ausgelegt worden, sagt sie – „das lässt es zum Teil in einem anderen Licht erscheinen“. Es sei fraglich, ob das jeweils schon eine konkrete Aufforderu­ng zur Unterstütz­ung gewesen sei.

Die Generalsta­atsanwalts­chaft hatte im vergangene­n Oktober Anklage erhoben, Anfang Januar wurde sie zugelassen.

Möglicherw­eise seien Wörter falsch ausgelegt worden, sagt sie – „das lässt es zum Teil in einem anderen Licht erscheinen“

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