Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Dinslaken unterliegt im Grundstücksstreit
Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärt den Bebauungsplan fürs Gewerbegebiet-mitte für ungültig.
DINSLAKEN (aha) Die Stadt Dinslaken musste vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage einstecken. Ein Bürger hatte die aktuelle Fassung des Bebauungsplans Nr. 253 (Nördlich Am Pfauenzehnt/westlich Otto-lilienthal-straße) angefochten. Damit wollte die Stadt festzurren, welche Waren im Gewerbegebiet Mitte verkauft werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht gab dem Kläger nun Recht Dieser möchte in dem Bereich ein Outlet für Bekleidung, Sportartikel und Schuhe eröffnen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den Bebauungsplan 253 schon einmal 206 für unwirksam erklärt. Damals ging es um die Festlegung der Emissionskontingente, für die ein vorliegendes schalltechnisches Gutachten dem Gericht nicht ausreiche.
Die Stadt überarbeitete den Bebauungsplans in diesem Punkt und sprach gleichzeitig Bestandsschutz für bestehende Handelsflächen in dem Bereich aus. Der Bürger, der allerdings nicht alleiniger Eigentümer des Grundstücks ist, wandte ein, dass das Verwaltungsgericht ihm in der Zwischenzeit im Rahmen eines Vorbescheids ein Zentrallager und einen Schuh-lagerverkauf genehmigt habe, der im Bebauungsplan nicht ausreichend berücksichtigt werde. Die Stadt gestand ihm in der neuen Fassung des Bebauungsplans 2017 daraufhin ein „Zentrallager für Schuhfachmarkt mit Warenannahme, Zwischenlager und Belieferung der Fachgeschäfte sowie Änderung der Nutzung des Erdgeschosses in Einzelhandel mit Sonderposten und Saisonüberhängen an Schuhen“zu. Der Verkauf von Bekleidung und Sportartikel sei im Gewerbegebiet aber nicht erlaubt, legte die Stadt mit Bezug auf das Einzelhandels-und Zentrenkonzept fest.
Der Bürger zog vor Oberverwaltungsgericht. Das tagte in der vergangenen Woche per Videokonferenz - und erklärte den Bebauungsplan in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 17. Oktober 2017 für unwirksam. Allerdings bezog sich das Gericht dabei nicht auf die Inhalte des Bebauungsplans – sondern auf einen formellen Fehler. Die Stadt, so erklärt Gudrun Dahme, Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts, hätte den Bebauungsplan in der neuen Fassung noch einmal öffentlich auslegen müssen. Gegen das Urteil kann noch Einwand erhoben werden. Die Stadtverwaltung warte nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab und werde dann „das weitere Vorgehen besprechen“, so Stadtsprecher Marcel Sturm.
Die Stadtverwaltung wartet nun die schriftliche Urteilsbegründung ab und wird dann „das weitere Vorgehen besprechen“Marcel Sturm Pressesprecher Ddinslaken