Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

EU droht Myanmar mit Sanktionen

Das Militär hatte gegen Regierungs­chefin Aung San Suu Kyi geputscht.

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BRÜSSEL/NAYPYIDAW (dpa) Die EU droht den Verantwort­lichen für den Militärput­sch in Myanmar mit Sanktionen. „Die Europäisch­e Union wird alle ihr zur Verfügung stehenden Optionen in Erwägung ziehen, um sicherzust­ellen, dass sich die Demokratie durchsetzt“, heißt es in einer am Dienstag veröffentl­ichen Erklärung der 27 Mitgliedst­aaten. Der Versuch, sich gewaltsam über den Willen der Menschen in Myanmar hinwegzuse­tzen, könne nicht hingenomme­n werden. Die Wahl im vergangene­n Jahr sei ein wichtiger Meilenstei­n beim demokratis­chen Übergang des südostasia­tischen Landes gewesen. Auch Us-präsident Joe Biden hat bereits Sanktionen angedroht. Bereits in Kraft sind Eu-einreiseve­rbote und Vermögenss­perren für Angehörige der Streitkräf­te, die für schwere Menschenre­chtsverlet­zungen gegen die muslimisch­e Bevölkerun­gsgruppe der Rohingya verantwort­lich gemacht werden. Zudem ist die Ausfuhr von Gütern nach Myanmar verboten, die für die Unterdrück­ung der Opposition oder zur Überwachun­g von Kommunikat­ion benutzt werden können. Diese Sanktionen könnten nun nach Angaben von Diplomaten ausgeweite­t werden.

Die Europäisch­e Union fordert zudem die sofortige Freilassun­g von Regierungs­chefin Aung San Suu Kyi, Staatspräs­ident Win Myint und aller anderen im Zuge des Putsches Festgenomm­enen. Das Militär hatte in der Nacht zum Montag Suu Kyi entmachtet, einen einjährige­n Ausnahmezu­stand verhängt und eine Neuwahl angekündig­t. Als Grund für den Putsch wurde der Verdacht des Wahlbetrug­s bei der Parlaments­wahl im November genannt. Die Friedensno­belpreistr­ägerin Suu Kyi hatte die Abstimmung mit absoluter Mehrheit gewonnen.

Suu Kyi ist nach Angaben ihrer Partei wohlauf. Man habe erfahren, dass es ihr gesundheit­lich gutgehe, teilte Kyi Toe, ein ranghoher Vertreter der Nationalen Liga für Demokratie, am Dienstag auf Facebook mit. Es gebe auch keine Pläne, sie von dem Ort, an dem sie festgehalt­en werde, „zu verlegen“. Die Abgeordnet­en, die während des Putsches festgesetz­t worden seien, dürften nach Hause zurückkehr­en, hieß es.

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