Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Schlussformel im Zeugnis genau lesen
(tmn) Viele Unternehmen beenden das Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel. Arbeitnehmer sollten genau überprüfen, was dort steht – denn manchmal kann der letzte Satz problematisch werden.
Rechtlich gebe es zwar in der Regel keinen Anspruch auf diese Schlussformel, erklärt Nadine Absenger von der Gewerkschaft Verdi. Fehlt sie aber in einem Arbeitszeugnis, wird dies von Personalern häufig als schlechtes Zeichen gedeutet. „In der Endformel steht auch oft, dass der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat. Fehlt ein solcher Satz, liegt der Schluss nahe, dass jemandem gekündigt wurde“, erläutert Absenger. Auch wenn dem Mitarbeiter innerhalb der Endformel nicht „weiterhin viel Erfolg“, sondern nur „viel Erfolg“gewünscht wird, kann vermutet werden, dass der Mitarbeiter in dem Unternehmen nicht wirklich erfolgreich gewesen ist.
Nicht immer sind solche Formulierungen oder die Tatsache, dass sie fehlen, böse Absicht. Oft kann bei Unstimmigkeiten schon ein klärendes Gespräch zwischen beiden Seiten helfen. Das gilt auch für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. „Zu beachten ist hier, dass Arbeitnehmer zwar ein Recht auf ein Arbeitszeugnis haben, aber nur, wenn sie es innerhalb der festgelegten Frist explizit anfordern“, sagt Absenger. Normalerweise beträgt diese Frist drei Jahre nach dem Ausscheiden, manche Arbeits- oder Tarifverträgen legen aber auch kürzere Fristen fest.