Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Gutachten: Geschäft mit van Laack nicht rechtmäßig

-

DÜSSELDORF (dpa) Ein Rechtsguta­chten im Auftrag der SPD hält den millionens­chweren Schutzkitt­el-auftrag der Nrw-landesregi­erung an die Modefirma van Laack für nicht rechtmäßig. Eine Koblenzer Anwaltskan­zlei kommt zu dem Schluss, dass bei der Vergabe „grob gegen die herrschend­en Vorschrift­en des Vergaberec­htes verstoßen“worden sei. „Eine Rechtferti­gung, das Vergabever­fahren derart intranspar­ent und mit nur einem Unternehme­n zu führen, besteht nicht“, heißt es in dem Ende Dezember fertiggest­ellten vierseitig­en Gutachten, das der Deutschen Presse-agentur vorliegt.

Der Auftrag über Schutzausr­üstung in der Corona-pandemie aus dem vergangene­n April hatte einen Umfang von 38,5 Millionen Euro ohne Mehrwertst­euer. Das Geschäft hatte Kritik geweckt, nachdem bekannt wurde, dass der Kontakt zu van Laack über den Sohn von Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) zustande kam. Johannes „Joe“Laschet ist Mode-blogger und seit mehreren Jahren mit van Laack im Geschäft.

Mit den vergaberec­htlichen Grundsätze­n – auch in der Corona-pandemie – sei es nicht vereinbar, einen Auftrag dieses Volumens ohne Berücksich­tigung weiterer möglicher Angebote zu vergeben, heißt es in dem Gutachten. Das Transparen­zgebot verlange eine nachvollzi­ehbare Auswahl an Unternehme­n, die zu Vertragsve­rhandlunge­n aufgeforde­rt würden. Verhandlun­gen mit nur einem Unternehme­n seien nur gerechtfer­tigt, wenn feststehe, dass nur dieses in der Lage sei, den Auftrag zu erfüllen. Das sei im Fall van Laack nicht ersichtlic­h.

Überdies stellten Schutzkitt­el „keine neuartige Produktart“dar, heißt es in dem Gutachten. „Es gab auch vor der Pandemie das Bedürfnis, solche Kittel zu beschaffen.“Es sei also davon auszugehen, dass der Regierung entspreche­nde Bezugsquel­len bekannt gewesen oder die notwendige­n Informatio­nen leicht zu beschaffen seien.

Newspapers in German

Newspapers from Germany