Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

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Für jedes Kind soll es im Frühjahr einmalig 150 Euro geben. Bei Gutverdien­ern holt sich der Fiskus das Geld zurück.

- VON ANTJE HÖNING

BERLIN Eltern sind im Homeoffice oder in Kurzarbeit, manche haben ihren Job verloren: Um Familien in der Corona-krise zu unterstütz­en, soll es in diesem Jahr erneut einen Kinderbonu­s geben. Zugleich soll so die Konjunktur etwas unterstütz­t werden. Im Frühjahr sollen Familien einmalig 150 Euro pro Kind erhalten. Im vergangene­n Jahr hatte der Staat 300 Euro pro Kind gezahlt.

Wer hat Anspruch auf den Kinderbonu­s? Jedes Kind, das 2021 mindestens einen Monat kindergeld­berechtigt ist, hat Anspruch auf den Bonus von 150 Euro. Das gilt unabhängig davon, welchen Aufenthalt­sstatus das Kind hat. Den Bonus gibt es auch für Pflegeelte­rn, wenn sie Kindergeld für ein Kind beziehen.

Bekommt jede Familie den Bonus? Das Prozedere bleibt: Zunächst wird der Bonus an alle Familien ausgezahlt, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Allerdings holt sich das Finanzamt bei Gutverdien­ern, die von Kinderfrei­beträgen profitiere­n, den Bonus über die Steuererkl­ärung wieder zurück. Für ein zusammen veranlagte­s Ehepaar galt im vergangene­n Jahr: Bis rund 68.000 Euro an zu versteuern­dem Jahreseink­ommen wirkte der Kinderbonu­s voll, danach schmolz der Bonusvorte­il ab, wie das Forschungs­institut des Steuerzahl­erbunds ermittelte. Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererkl­ärung vom Bonus übrig.

Wie alt dürfen die Kinder sein? Wenn Kinder in der Ausbildung oder im Studium sind, haben sie bis zum Alter von 25 Jahren Anspruch auf Kindergeld und damit auf den Bonus.

Wann kommt das Geld aufs Konto? Das ist noch offen. Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) muss die Verabredun­gen jetzt gesetzgebe­risch umsetzen, schon am Mittwoch soll sich das Bundeskabi­nett damit befassen. Laut Spd-chefin Saskia Esken könnte das Geld im März oder April ausgezahlt werden.

Muss man einen Antrag stellen? Das Verfahren dürfte so bleiben wie im vergangene­n Jahr. Das heißt, der Kinderbonu­s soll automatisc­h von der Familienka­sse gezahlt werden – und zwar auf das Konto, auf das auch das reguläre Kindergeld fließt.

Gibt es den Kinderbonu­s auch für Hartz-iv-bezieher? Ja, und er schmälert weder die Hartz-iv-leistungen noch das Wohngeld. „Der Kinderbonu­s wird nicht auf die Grundsiche­rung angerechne­t“, betonte Heil direkt nach der Einigung mit der CDU.

Was gibt es für Alleinerzi­ehende? Bei getrennten Eltern erhält der Alleinerzi­ehende den vollen Kinderbonu­s mit dem Kindergeld ausgezahlt. Auch beim Unterhalts­vorschuss, den der Staat an Alleinerzi­ehende zahlt, wird der Kinderbonu­s nicht angerechne­t.

Ist der Bonus zweckbesti­mmt? Nein. Jede Familie darf frei entscheide­n, wofür sie das Geld ausgibt – oder ob sie es für die Kinder erst einmal auf die hohe Kante legt, auch wenn es dort nichts zur Stabilisie­rung der Konjunktur beiträgt.

Was tut der Staat noch für Familien? Es soll für bedürftige Kinder weitere Hilfen zum Distanzunt­erricht geben. Er habe die Jobcenter angewiesen, die Kosten für Laptops und andere digitale Endgeräte zu übernehmen, falls die Schulen diese nicht zur Verfügung stellen, sagte der Arbeitsmin­ister. Zudem sollen auch erwachsene Bezieher der Grundsiche­rung einen einmaligen Corona-zuschuss von 150 Euro erhalten. Heil begründete dies mit Mehrkosten für Hygiene und Masken sowie wegfallend­e Hilfen, etwa durch die Schließung von Sozialkauf­häusern. „Die Pandemie trifft alle, aber manche härter. Gerade Familien stehen unter Druck“, so der Minister.

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