Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Mehr Rente durch neue Soli-regeln
Der Wegfall des Solidaritiätszuschlags für die meisten Arbeitnehmer kann sich positiv auf die Betriebsrente auswirken.
Die Rückführung des Solidaritätszuschlags seit Anfang des Jahres kann für Millionen Arbeitnehmer auch bessere Ergebnisse bei ihren Betriebsrenten bedeuten. So sinken für viele zwar die Steuervorteile in der Ansparphase, das wird aber durch eine geringere Steuerlast beim späteren Rentenbezug meist überkompensiert. Diesen Effekt haben jetzt gemeinsame Berechnungen von der HDI Lebensversicherung AG und dem Steuerspezialisten Professor Thomas Dommermuth ergeben.
Basis der Rechnung ist die bei der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) beliebte „Entgeltumwandlung“. Hierbei lassen Angestellte Teile ihres Gehalts vom Arbeitgeber direkt in eine Rentenversicherung überweisen. In diesem Fall werden nicht nur Lohnsteuern und Sozialabgaben vermieden. Zusätzlich gibt es einen 15-prozentigen Zuschuss vom
Arbeitgeber, wenn auch er Sozialabgaben durch die Gehaltsumwandlung einspart.
Welchen genauen Effekt der fehlende Soli-zuschlag ab 2021 nun hat, hängt von der Gehaltshöhe ab. Sehr hohe Bruttolöhne für Singles ab 109.500 Euro sind von der Soli-abschaffung ausgenommen. Bleiben die Einkünfte auch in der Rentenphase auf Top-niveau, ergeben sich keine verbesserten Ergebnisse. Anders bei geringeren Einkünften: „Besonders sichtbar werden die positiven Effekte bei niedrigeren Löhnen“, erklärt Fabian von Löbbecke, Vorstandvorsitzender der HDI Pensionsmanagement AG und verantwortlicher Vorstand für BAV. „Schon bei einem Bruttojahreseinkommen von 25.000 Euro steigt etwa für einen ledigen 45-jährigen Arbeitnehmer die Rendite bei der Gehaltsumwandlung auf 5,46 Prozent an.“
Bei einem Bruttojahreseinkommen von 65.000 Euro ist der Effekt für Arbeitnehmer besonders hoch. Beginnt ein 45-Jähriger, etwa monatlich 200 Euro Gehalt von seinem Arbeitgeber in eine Betriebsrente umzuwandeln, würde sich die Rentabilität seines Vertrags gegenüber der „Vor-soliZeit“um rund ein Siebtel auf 6,37 Prozent erhöhen. Für einen Beschäftigten mit 90.000 Euro steigt die Rendite dagegen nur etwa halb so stark nach Wegfall des Soli-zuschlags auf 5,66 Prozent an.
Für Geringverdiener wurde die betriebliche Altersvorsorge 2018 und 2020 zudem in zwei Schritten auch auf andere Weise vom Staat attraktiver gemacht: Und zwar für alle Beschäftigten, die im Monat weniger als 2575 Euro verdienen. Bei Sonderzahlungen des Unternehmens für die Altersvorsorge dieser Beschäftigten-gruppe von jeweils bis zu 80 Euro im Monat, subventioniert der Staat den Beitrag des Arbeitgebers mit 30 Prozent. Eine Extra-leistung, die eine Altersvorsorge in dieser Einkommensklasse besonders günstig macht.