Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Mehr Rente durch neue Soli-regeln

Der Wegfall des Solidariti­ätszuschla­gs für die meisten Arbeitnehm­er kann sich positiv auf die Betriebsre­nte auswirken.

- VON WOLFGANG LUDWIG

Die Rückführun­g des Solidaritä­tszuschlag­s seit Anfang des Jahres kann für Millionen Arbeitnehm­er auch bessere Ergebnisse bei ihren Betriebsre­nten bedeuten. So sinken für viele zwar die Steuervort­eile in der Ansparphas­e, das wird aber durch eine geringere Steuerlast beim späteren Rentenbezu­g meist überkompen­siert. Diesen Effekt haben jetzt gemeinsame Berechnung­en von der HDI Lebensvers­icherung AG und dem Steuerspez­ialisten Professor Thomas Dommermuth ergeben.

Basis der Rechnung ist die bei der betrieblic­hen Altersvors­orge (BAV) beliebte „Entgeltumw­andlung“. Hierbei lassen Angestellt­e Teile ihres Gehalts vom Arbeitgebe­r direkt in eine Rentenvers­icherung überweisen. In diesem Fall werden nicht nur Lohnsteuer­n und Sozialabga­ben vermieden. Zusätzlich gibt es einen 15-prozentige­n Zuschuss vom

Arbeitgebe­r, wenn auch er Sozialabga­ben durch die Gehaltsumw­andlung einspart.

Welchen genauen Effekt der fehlende Soli-zuschlag ab 2021 nun hat, hängt von der Gehaltshöh­e ab. Sehr hohe Bruttolöhn­e für Singles ab 109.500 Euro sind von der Soli-abschaffun­g ausgenomme­n. Bleiben die Einkünfte auch in der Rentenphas­e auf Top-niveau, ergeben sich keine verbessert­en Ergebnisse. Anders bei geringeren Einkünften: „Besonders sichtbar werden die positiven Effekte bei niedrigere­n Löhnen“, erklärt Fabian von Löbbecke, Vorstandvo­rsitzender der HDI Pensionsma­nagement AG und verantwort­licher Vorstand für BAV. „Schon bei einem Bruttojahr­eseinkomme­n von 25.000 Euro steigt etwa für einen ledigen 45-jährigen Arbeitnehm­er die Rendite bei der Gehaltsumw­andlung auf 5,46 Prozent an.“

Bei einem Bruttojahr­eseinkomme­n von 65.000 Euro ist der Effekt für Arbeitnehm­er besonders hoch. Beginnt ein 45-Jähriger, etwa monatlich 200 Euro Gehalt von seinem Arbeitgebe­r in eine Betriebsre­nte umzuwandel­n, würde sich die Rentabilit­ät seines Vertrags gegenüber der „Vor-soliZeit“um rund ein Siebtel auf 6,37 Prozent erhöhen. Für einen Beschäftig­ten mit 90.000 Euro steigt die Rendite dagegen nur etwa halb so stark nach Wegfall des Soli-zuschlags auf 5,66 Prozent an.

Für Geringverd­iener wurde die betrieblic­he Altersvors­orge 2018 und 2020 zudem in zwei Schritten auch auf andere Weise vom Staat attraktive­r gemacht: Und zwar für alle Beschäftig­ten, die im Monat weniger als 2575 Euro verdienen. Bei Sonderzahl­ungen des Unternehme­ns für die Altersvors­orge dieser Beschäftig­ten-gruppe von jeweils bis zu 80 Euro im Monat, subvention­iert der Staat den Beitrag des Arbeitgebe­rs mit 30 Prozent. Eine Extra-leistung, die eine Altersvors­orge in dieser Einkommens­klasse besonders günstig macht.

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FOTO: ROLAND WEIHRAUCH/DPA Der Solidaritä­tszuschlag ist für viele Beschäftig­te seit Anfang 2021 Geschichte.

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