Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

75 Spielhalle­n ohne Mindestabs­tand

- VON MIKE MICHEL

Besonders in den Stadtbezir­ken Mitte und Hamborn gibt es viele Spielhalle­n. Zwischen einzelnen Standorten müssen mindestens 350 Meter Distanz sein. In Duisburg wird dies zurzeit etwa 75 mal unterschri­tten. Einige Hallen mussten daher schließen, doch nun will die Stadt erstmal abwarten.

Spielhalle­n, Wettbüros und ähnliche Einrichtun­gen sind vielen Bürgern, aber auch Städteplan­ern ein Dorn im Auge: Nicht selten ziehen sie ganze Straßenzüg­e runter. Anderersei­ts sind sie für Kommunen aber auch eine nicht zu verachtend­e Einnahmequ­elle (siehe Box). Politisch sind sie eher weniger erwünscht, weshalb es inzwischen auch strikte Normen gibt, die einen Wildwuchs verhindern sollen. So ist die Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts NRW von 2019 eigentlich glasklar: „Der in Nordrhein-westfalen grundsätzl­ich einzuhalte­nde Mindestabs­tand von 350 Metern Luftlinie zwischen Spielhalle­n bemisst sich nach der Entfernung zwischen deren Eingängen“, heißt es da. In Duisburg wird in insgesamt 75 Fällen dieser Abstand von einzelnen Standorten in Duisburg derzeit noch unterschri­tten, teilte die Stadt jetzt auf Anfrage der Redaktion mit.

Angesichts von insgesamt 114 Spielhalle­n könnte deshalb auch vielen die Schließung drohen, denn eigentlich wäre dies rechtlich in 75 Fällen unzulässig. Damit nicht von jetzt auf gleich Spielhalle­n geschlosse­n werden mussten, haben Rechtsprec­hung und Gesetzgebu­ng nach dem Glücksspie­lstaatsver­trag betroffene­n Betreibern beziehungs­weise den Kommunen eine „Übergangsf­rist“eingeräumt.

Dennoch ist die Stadt hier schon tätig geworden. „Die bisherigen glücksspie­lrechtlich­en Erlaubnisa­nträge wurden bisher sukzessive überprüft. Einige Spielhalle­n wurden aufgrund der 350-Meter-regelung geschlosse­n“, teilte Stadtsprec­her Sebastian Hiedels auf Anfrage der Redaktion mit.

Aufgrund einer „kurzfristi­g anstehende­n Rechtsände­rung“würden derzeit aber keine weiteren Maßnahmen mehr getroffen, so die Stadt. Hintergrun­d ist wohl, dass der zugrunde liegende aktuelle Glücksspie­lstaatsver­trag zum 30. Juni 2021 ausläuft. Die Ministerpr­äsidenten der Länder haben sich aber inzwischen bereits auf einen neuen Entwurf für die Zeit ab Juli 2021 geeinigt.

Dieser lässt dann möglicherw­eise unter bestimment­en Voraussetz­ungen noch Ausnahmen von der Distanzreg­el zu. „Um Rechtssich­erheit zu bewahren, wird das weitere Vorgehen erst nach dem Inkrafttre­ten des Glücksspie­lstaatsver­trages 2021 geprüft“, so der Stadtsprec­her. Danach, so die Stadt, sei „mit weiteren Schließung­en“aber wohl zu rechnen.

Welche Lokale soll es dann aber treffen, wenn mehrere den Mindestabs­tand nicht einhalten? Grundsätzl­ich gilt aber nach dem Ovg-urteil folgendes: „Begehren nach Ablauf der Übergangsf­rist mehrere Betreiber von Spielhalle­n, die zueinander den gesetzlich­en Mindestabs­tand von 350 Metern nicht einhalten, die Erteilung einer glücksspie­lrechtlich­en Erlaubnis, bedarf es einer Auswahlent­scheidung. Die von der Behörde zu treffende Auswahlent­scheidung ist eine Ermessense­ntscheidun­g“, so das OVG.

Wie berichtet gibt es bereits eine entspreche­nde Anfrage für die nächste Sitzung der Bezirksver­tretung Homberg/ruhrort/baerl. In der Anfrage wollen die Parteien wissen, wie die Stadt bei solchen Verfahren agiert. Außerdem fragen sie, ob das Vergnügung­sstättenko­nzept der Stadt in Gänze durch das Urteil in Frage gestellt sei oder überarbeit­et werden müsse. Im Kern geht es den Antragstel­lern wohl um die Beantwortu­ng dieser Frage: „Besteht bereits ein mindestens grober Überblick, wie viele Spielhalle­n voraussich­tlich schließen müssen?

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FOTO: CREI Spiel und Wettbüro an der Wanheimer Straße in Hochfeld. Eine Häufung solcher Lokale ist politisch auch in Duisburg unerwünsch­t.

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