Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
75 Spielhallen ohne Mindestabstand
Besonders in den Stadtbezirken Mitte und Hamborn gibt es viele Spielhallen. Zwischen einzelnen Standorten müssen mindestens 350 Meter Distanz sein. In Duisburg wird dies zurzeit etwa 75 mal unterschritten. Einige Hallen mussten daher schließen, doch nun will die Stadt erstmal abwarten.
Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen sind vielen Bürgern, aber auch Städteplanern ein Dorn im Auge: Nicht selten ziehen sie ganze Straßenzüge runter. Andererseits sind sie für Kommunen aber auch eine nicht zu verachtende Einnahmequelle (siehe Box). Politisch sind sie eher weniger erwünscht, weshalb es inzwischen auch strikte Normen gibt, die einen Wildwuchs verhindern sollen. So ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW von 2019 eigentlich glasklar: „Der in Nordrhein-westfalen grundsätzlich einzuhaltende Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen bemisst sich nach der Entfernung zwischen deren Eingängen“, heißt es da. In Duisburg wird in insgesamt 75 Fällen dieser Abstand von einzelnen Standorten in Duisburg derzeit noch unterschritten, teilte die Stadt jetzt auf Anfrage der Redaktion mit.
Angesichts von insgesamt 114 Spielhallen könnte deshalb auch vielen die Schließung drohen, denn eigentlich wäre dies rechtlich in 75 Fällen unzulässig. Damit nicht von jetzt auf gleich Spielhallen geschlossen werden mussten, haben Rechtsprechung und Gesetzgebung nach dem Glücksspielstaatsvertrag betroffenen Betreibern beziehungsweise den Kommunen eine „Übergangsfrist“eingeräumt.
Dennoch ist die Stadt hier schon tätig geworden. „Die bisherigen glücksspielrechtlichen Erlaubnisanträge wurden bisher sukzessive überprüft. Einige Spielhallen wurden aufgrund der 350-Meter-regelung geschlossen“, teilte Stadtsprecher Sebastian Hiedels auf Anfrage der Redaktion mit.
Aufgrund einer „kurzfristig anstehenden Rechtsänderung“würden derzeit aber keine weiteren Maßnahmen mehr getroffen, so die Stadt. Hintergrund ist wohl, dass der zugrunde liegende aktuelle Glücksspielstaatsvertrag zum 30. Juni 2021 ausläuft. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich aber inzwischen bereits auf einen neuen Entwurf für die Zeit ab Juli 2021 geeinigt.
Dieser lässt dann möglicherweise unter bestimmenten Voraussetzungen noch Ausnahmen von der Distanzregel zu. „Um Rechtssicherheit zu bewahren, wird das weitere Vorgehen erst nach dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 geprüft“, so der Stadtsprecher. Danach, so die Stadt, sei „mit weiteren Schließungen“aber wohl zu rechnen.
Welche Lokale soll es dann aber treffen, wenn mehrere den Mindestabstand nicht einhalten? Grundsätzlich gilt aber nach dem Ovg-urteil folgendes: „Begehren nach Ablauf der Übergangsfrist mehrere Betreiber von Spielhallen, die zueinander den gesetzlichen Mindestabstand von 350 Metern nicht einhalten, die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis, bedarf es einer Auswahlentscheidung. Die von der Behörde zu treffende Auswahlentscheidung ist eine Ermessensentscheidung“, so das OVG.
Wie berichtet gibt es bereits eine entsprechende Anfrage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Homberg/ruhrort/baerl. In der Anfrage wollen die Parteien wissen, wie die Stadt bei solchen Verfahren agiert. Außerdem fragen sie, ob das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt in Gänze durch das Urteil in Frage gestellt sei oder überarbeitet werden müsse. Im Kern geht es den Antragstellern wohl um die Beantwortung dieser Frage: „Besteht bereits ein mindestens grober Überblick, wie viele Spielhallen voraussichtlich schließen müssen?