Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Ausschuss gibt grünes Licht für eine neue Kita in Schermbeck
SCHERMBECK (hs) Die Gemeinde Schermbeck übernimmt den Trägeranteil der Kosten, den das Jugendamt des Kreises Wesel für den Bau, den Betrieb und die Ausstattung eines geplanten Kindergartens im Baugebiet Wohnbebauung Borgskamp anerkannt hat. Mit diesem einstimmigen Beschluss hat der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag eine Bedingung erfüllt, die der Caritasverband Dinslaken-wesel gestellt hatte, um die Trägerschaft der neuen Tagesstätte zu übernehmen.
Um 21 Plätze im Kindergartenjahr 2019/20 bereitstellen zu können, hatte sich der Caritasverband bereit erklärt, eine Notgruppe einzurichten und künftig den Betrieb eines Kindergartens im ehemaligen Rathaus zu übernehmen. Die Caritas hatte damals schon deutlich gemacht, dass sie eine Notgruppe nur mit der Perspektive auf den Betrieb eines späteren Kindergartens einrichten wolle. Die Grünen und die BFB lehnten im März 2019 eine Koppelung der Betreibung einer Notgruppe und der späteren Kindertageseinrichtung an dieselbe Gruppe ab.
Dass es am Dienstag zu einem einstimmigen Beschluss kam, lag vor allem daran, dass seitens der CDU während der Sitzung eine umfangreiche Konkretisierung für den Fall einer Übernahme der Trägerkosten vorgelegt wurde. Die von Hubert Große-ruiken (CDU) vorgestellte Konkretisierung umfasste mehrere Unterpunkte.
Der erste Unterpunkt befasste sich mit der Höhe der Baukosten. Die Gemeinde wird nur jenen Eigenanteil übernehmen, der sich aus der Investitionsförderung für zusätzliche Kindergartenplätze des Landes ergibt. Das sind derzeit zehn Prozent von 33.000 Euro (= 3.300 Euro) für jeden zusätzlichen Kindergartenplatz. Maßgebend ist der im Förderbescheid ausgewiesene Eigenanteil an den förderfähigen Baukosten. Die über die zuwendungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten hinausgehenden Kosten trägt der Kindergartenträger zu 100 Prozent. Der Beschluss soll die Baukosten begrenzen. „Ansonsten“, so Große-ruiken, „könnte die Caritas eine Einrichtung personell und sachlich betreiben, die jenseits jeglicher Standards liegt.“
Der Ausschuss beschloss zudem eine Regelung für den Fall, dass die Caritas die Einrichtung abstoßen möchte. Sofern die Caritas vor oder nach Ablauf der Zweckbindung der
Fördermittel des Landes die Trägerschaft der Tageseinrichtung aufgibt, ist der Gemeinde das Eigentum an der Einrichtung (Grundstück, Gebäude, geförderte Einrichtungsgegenstände, Außenanlagen, Spielgeräte) auf Verlangen kostenlos zu übereignen. Die Gemeinde hat das Recht, die Einrichtung künftig selbst zu betreiben oder das Gebäude an einen anderen Träger zu vermieten. „Nur mit einem solchen Beschluss“, so Große-ruiken, „lässt sich erreichen, dass die von der Gemeinde und dem Land finanzierte Einrichtung dauerhaft dem Zweck erhalten bleibt. Wir haben leider auch schon erlebt, dass Träger die Einrichtungen den Gemeinden vor die Füße geworfen haben, aber für Grundstück und Gebäude auch noch Geld haben wollten, obwohl sie selbst nichts oder wenig finanziert hatten.“