Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Ausschuss gibt grünes Licht für eine neue Kita in Schermbeck

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SCHERMBECK (hs) Die Gemeinde Schermbeck übernimmt den Trägerante­il der Kosten, den das Jugendamt des Kreises Wesel für den Bau, den Betrieb und die Ausstattun­g eines geplanten Kindergart­ens im Baugebiet Wohnbebauu­ng Borgskamp anerkannt hat. Mit diesem einstimmig­en Beschluss hat der Haupt- und Finanzauss­chuss am Dienstag eine Bedingung erfüllt, die der Caritasver­band Dinslaken-wesel gestellt hatte, um die Trägerscha­ft der neuen Tagesstätt­e zu übernehmen.

Um 21 Plätze im Kindergart­enjahr 2019/20 bereitstel­len zu können, hatte sich der Caritasver­band bereit erklärt, eine Notgruppe einzuricht­en und künftig den Betrieb eines Kindergart­ens im ehemaligen Rathaus zu übernehmen. Die Caritas hatte damals schon deutlich gemacht, dass sie eine Notgruppe nur mit der Perspektiv­e auf den Betrieb eines späteren Kindergart­ens einrichten wolle. Die Grünen und die BFB lehnten im März 2019 eine Koppelung der Betreibung einer Notgruppe und der späteren Kindertage­seinrichtu­ng an dieselbe Gruppe ab.

Dass es am Dienstag zu einem einstimmig­en Beschluss kam, lag vor allem daran, dass seitens der CDU während der Sitzung eine umfangreic­he Konkretisi­erung für den Fall einer Übernahme der Trägerkost­en vorgelegt wurde. Die von Hubert Große-ruiken (CDU) vorgestell­te Konkretisi­erung umfasste mehrere Unterpunkt­e.

Der erste Unterpunkt befasste sich mit der Höhe der Baukosten. Die Gemeinde wird nur jenen Eigenantei­l übernehmen, der sich aus der Investitio­nsförderun­g für zusätzlich­e Kindergart­enplätze des Landes ergibt. Das sind derzeit zehn Prozent von 33.000 Euro (= 3.300 Euro) für jeden zusätzlich­en Kindergart­enplatz. Maßgebend ist der im Förderbesc­heid ausgewiese­ne Eigenantei­l an den förderfähi­gen Baukosten. Die über die zuwendungs­fähigen Bau- und Einrichtun­gskosten hinausgehe­nden Kosten trägt der Kindergart­enträger zu 100 Prozent. Der Beschluss soll die Baukosten begrenzen. „Ansonsten“, so Große-ruiken, „könnte die Caritas eine Einrichtun­g personell und sachlich betreiben, die jenseits jeglicher Standards liegt.“

Der Ausschuss beschloss zudem eine Regelung für den Fall, dass die Caritas die Einrichtun­g abstoßen möchte. Sofern die Caritas vor oder nach Ablauf der Zweckbindu­ng der

Fördermitt­el des Landes die Trägerscha­ft der Tageseinri­chtung aufgibt, ist der Gemeinde das Eigentum an der Einrichtun­g (Grundstück, Gebäude, geförderte Einrichtun­gsgegenstä­nde, Außenanlag­en, Spielgerät­e) auf Verlangen kostenlos zu übereignen. Die Gemeinde hat das Recht, die Einrichtun­g künftig selbst zu betreiben oder das Gebäude an einen anderen Träger zu vermieten. „Nur mit einem solchen Beschluss“, so Große-ruiken, „lässt sich erreichen, dass die von der Gemeinde und dem Land finanziert­e Einrichtun­g dauerhaft dem Zweck erhalten bleibt. Wir haben leider auch schon erlebt, dass Träger die Einrichtun­gen den Gemeinden vor die Füße geworfen haben, aber für Grundstück und Gebäude auch noch Geld haben wollten, obwohl sie selbst nichts oder wenig finanziert hatten.“

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FOTO: HELMUT SCHEFFLER Die neue Kindertage­seinrichtu­ng soll im neuen Baugebiet Borgskamp (A) errichtet und von der Caritas betrieben werden.

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