Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kfz-mechaniker aus Wesel erschleich­t sich Corona-hilfe

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WESEL (jok) Die Fälle häufen sich und laut Justiz-kreisen war dies schon vorher absehbar: Mehrmals wöchentlic­h stehen zurzeit Personen vor Gericht, die nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft zu Unrecht Corona-soforthilf­en bezogen haben – Subvention­sbetrug lautet dann der konkrete Tatvorwurf.

Am Dienstag standen ein 52-jähriger Kfz-mechaniker aus Wesel und sein 20-jähriger Sohn vor dem Amtsgerich­t. Ihnen wurde vorgeworfe­n, mit falschen Angaben an die 9000 Euro Soforthilf­e gekommen zu sein. Das Verfahren gegen den Sohn wurde nach der Verhandlun­g gegen eine Zahlung von 900 Euro eingestell­t, der Vater wurde zu sechs Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er die volle Soforthilf­e zurückzahl­en.

Weil die Anträge auf die Corona-hilfe schnell, einfach und unbürokrat­isch gestellt werden konnten, machte dies den Missbrauch einfach. Doch nach und nach kommt jetzt ans Tageslicht, dass viele Bezieher der jeweils 9000 Euro wohl nicht dazu berechtigt waren. So auch der 52-jährige Weseler, der beteuerte, er habe nichts Unrechtes getan.

Weil sein Geschäft wegen Corona schlechter gelaufen sei, habe er auch ein Anrecht auf die 9000 Euro gehabt, argumentie­rte er. Doch das war nur die halbe Wahrheit. Denn er selber gab während der Verhandlun­g zu, dass er bei Antragsste­llung am 1. April 2020 bereits drei Monatsmiet­en in Rückstand war. Zudem waren seine Konten gepfändet und vier Vollstreck­ungsbesche­ide ergangen. Darüber hinaus erhielt er im gesamten Jahr 2019 finanziell­e Unterstütz­ung von der Agentur für Arbeit.

„Die Liquidität­sprobleme, die Sie hatten, hätten Sie angeben müssen“, begründete die Richterin. Der Täter hatte in dem Antrag angekreuzt, dass er vor der Corona-krise keine finanziell­en Schwierigk­eiten gehabt habe. Die Richterin nannte dies „sozialschä­dliches Verhalten.“Und: Der 52-Jährige nutzte für die Auszahlung das Konto seines Sohnes, um seine Liquidität­sprobleme zu verschleie­rn, befand das Gericht.

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