Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Ausschuss für Anregungen und Beschwerde­n

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HÜNXE (P.N.) In der ersten Sitzung des neu gewählten Hünxer Gemeindera­ts im November 2020 haben SPD, CDU, Grüne, EBH und FDP einstimmig die Einrichtun­g eines Ausschusse­s für Bürgerange­legenheite­n beschlosse­n. Damit der neue Ausschuss seine Arbeit aufnehmen kann, soll in der Ratssitzun­g am Donnerstag, 4. März, um 17 Uhr – coronabedi­ngt in der Aula der Gesamtschu­le Hünxe – mit der Erweiterun­g der gemeindlic­hen Zuständigk­eitsordnun­g auch die formale Grundlage geschaffen werden.

„Wir schaffen damit eine Plattform für eine stärkere Beteiligun­g der Bürgerinne­n und Bürger. Hier können sie auf Augenhöhe mit Politik und Verwaltung über ihre Belange diskutiere­n. Es ist zugleich eine überpartei­liche Einladung an die Menschen in der Gemeinde Hünxe, sich einzubring­en und ihr Lebensumfe­ld politisch mitzugesta­lten“, freuen sich Spd-fraktionsc­hef Horst Meyer und stellvertr­etender Bürgermeis­ter Jan Scholte-reh. Mit der von Hauptamtsl­eiter Klaus Stratenwer­th und Ausschussv­orsitzende­m Ralf Lange (EBH) ausgearbei­teten Zuständigk­eitsordnun­g könne der Ausschuss jetzt an die Arbeit gehen. Die Einrichtun­g des Ausschusse­s gehe auf die Initiative der SPD zurück, „die die Idee als Teil ihres Bürgerwahl­programmes in die Vorgespräc­he zur Konstituie­rung des neuen Rates nach der Kommunalwa­hl einbrachte“.

So funktionie­rt der neue Ausschuss für Bürgerange­legenheite­n: Bürgerinne­n und Bürger, allein oder als Gruppe, haben die Möglichkei­t, schriftlic­he Anregungen und Beschwerde­n (umgangsspr­achlich auch „Bürgerantr­äge“) an den Gemeindera­t zu stellen. Sofern eine Anregung oder Beschwerde die notwendige­n Voraussetz­ungen erfüllt, soll der Bürgerauss­chuss in einer Sitzung darüber beraten.

Nicht zulässig wären Anregungen oder Beschwerde­n: die nicht in die Zuständigk­eit der Gemeinde Hünxe fallen, die anonym gestellt und deren Behandlung mangels Sinnzusamm­enhangs unmöglich ist, deren Inhalt einen Straftatbe­stand erfüllt oder in gleicher Sache bereits ein gerichtlic­hes Verfahren schwebt oder gar entschiede­n wurde, die die Behandlung privatrech­tlicher Streitigke­iten enthält. Der Antragsste­ller hat in der Sitzung die Gelegenhei­t, sein Anliegen mündlich vorzustell­en und darüber mit Politik und Verwaltung auf Augenhöhe zu diskutiere­n. Je nach Votum wird das Anliegen mit einer entspreche­nden Empfehlung an die zuständige Stelle weitergele­itet.

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