Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Störung im Weseler Klärwerk wirft Fragen nach den Kosten auf
Am Rosenmontag ist Schlamm aus der Kläranlage in den Rhein abgeleitet worden. Dadurch könnte die Abwasserabgabe der Stadtwerke ans Land steigen.
WESEL (rme/fws) Eine Betriebsstörung in der Kläranlage Wesel wird wohl unangenehme Folgen haben: Wie die Stadtwerke mitteilten, könnte durch den Zwischenfall die Abwasserabgabe für 2021 steigen – also die Abgabe, die die Stadtwerke für die Einleitung des geklärten Abwassers an das Land zahlt. Offen ist, ob das Folgen für die Gebührenzahler haben wird. Die Stadtwerke bestätigten in ihrer Mitteilung, dass es, wie bereits berichtet, am Rosenmontag, 15. Februar, eine Störung im städtischen Klärwerk gab. Sie hatte zur Folge, dass der Schlamm in den Ablauf der Kläranlage und damit in den Rhein gelangte.
Die Erklärung der Stadtwerke: Durch den langanhaltenden und extremen Frost um die Karnevalstage herum sei es zu „technischen Ausfällen“in den Nachklärbecken gekommen und anschließend zu „Stillstandzeiten bei einzelnen Räumern“in den Becken. Durch diese Räumer in den fünf Nachklärbecken wird der vorhandene Schlamm normalerweise vom gereinigten Wasser getrennt. Die Räumer fahren mit heruntergelassenem Schild langsam durch die Becken und schieben den Schlamm, der sich am Boden abgesetzt hat, in einen Trichter. Von dort gelangen die Rückstände wieder in eine frühere Klärstufe. An diesem Tag offenbar nicht, sodass Schlamm mit dem geklärten Wasser abgeleitet wurde.
Just am Rosenmontag führten Mitarbeiter des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (Lanuv) eine unangekündigte Überprüfung durch. Das Amt überwacht Kläranlagen regelmäßig und entnimmt im Auftrag der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde Proben am Abwassereinlauf, bestätigte ein Pressesprecher des Lanuv. Die Abwasserabgabe, die das Klärwerk für die Einleitung des geklärten Wassers entrichten muss, richte sich nach dessen Qualität. Wenn das Wasser belastet sei, steige die Abgabe. Dabei müssen auch Grenzwerte eingehalten werden.
Am Rosenmontag stellten die Prüfer Schlammanteile in der Probe fest. Ein Becken wurde außer Betrieb genommen und der Schlamm entfernt. Weitere Proben des Lanuv am nächsten Tag blieben ohne Auffälligkeiten, teilten die Stadtwerke mit. Offen ist nun, welche Konsequenzen der Fall hat. „Möglicherweise wird die einmalige, aber deutliche
Grenzwertüberschreitung eine Erhöhung der in 2021 zu veranlagenden Abwasserabgabe zur Folge haben“, heißt es in der Erklärung. Die Stadtwerke teilten zudem mit, dass mit der genauen Analyse und deren Auswirkungen nun ein unabhängiges Institut beauftragt werden soll.
Stadtwerke-geschäftsführer Rainer Hegmann untermauerte dies auf Anfrage unserer Redaktion am Donnerstag und bat um Verständnis, diese Untersuchung abwarten und erst „über geklärte Fakten sprechen“zu wollen. Die Störung und mögliche Folgen waren am Dienstag auch Thema im Aufsichtsrat der Stadtwerke. Der Fall könnte eine Zahlung in Millionenhöhe nach sich ziehen. Offen ist, ob eine Versicherung einspringt oder die Kosten sich am Ende auf die Abwassergebühren der Bürger auswirken könnten.
Aufsichtsratsvorsitzender Wolfgang Lingk (CDU) verwies auf Anfrage unserer Redaktion gleichfalls auf die ausstehende Untersuchung von neutraler Seite. Er sei jedoch „zuversichtlich, dass wir zu einem positiven Ergebnis kommen“.
Unterdessen hat die SPD beantragt, das Thema in der Ratssitzung am Dienstag, 9. März, zu behandeln. Die Genossen wollen wissen, was getan wird, um zukünftig solche Störfälle zu vermeiden und wer für den Schaden aufkommt. „Da die Stadtwerke mit der Betriebsführung der Kläranlage beauftragt sind und dafür auch ein auskömmliches Entgelt bekommen, gehen wir davon aus, dass Schadensfälle einschließlich möglicher Strafzahlungen von den Stadtwerken geregelt werden“, sagte Fraktionsvorsitzender Ludger Hovest. Es könne nicht sein, dass die Bürger über den Gebührenhaushalt oder über den städtischen Haushalt zur Schadensregulierung herangezogen würden, die eindeutig in der Sphäre der Stadtwerke Wesel liege.
Ähnlich äußerten sich Thomas Moll und Claudia Heisterkamp von der Fraktion Wir für Wesel ( WFW). Man müsse „einen anderen Umgang der Stadtwerke mit Betriebsstörungen in einem Anlagenbereich erwarten können“. Die Mitteilung der Stadtwerke, „wonach leichtfertig der Gebührenzahler in Haftung genommen werden soll“, lehne die WFW ab. Eine genaue Analyse der Betriebsstörung hätte längst vorgenommen werden können. Zu der gehöre auch, wer für den Schaden aufkommen müsse.