Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Störung im Weseler Klärwerk wirft Fragen nach den Kosten auf

Am Rosenmonta­g ist Schlamm aus der Kläranlage in den Rhein abgeleitet worden. Dadurch könnte die Abwasserab­gabe der Stadtwerke ans Land steigen.

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WESEL (rme/fws) Eine Betriebsst­örung in der Kläranlage Wesel wird wohl unangenehm­e Folgen haben: Wie die Stadtwerke mitteilten, könnte durch den Zwischenfa­ll die Abwasserab­gabe für 2021 steigen – also die Abgabe, die die Stadtwerke für die Einleitung des geklärten Abwassers an das Land zahlt. Offen ist, ob das Folgen für die Gebührenza­hler haben wird. Die Stadtwerke bestätigte­n in ihrer Mitteilung, dass es, wie bereits berichtet, am Rosenmonta­g, 15. Februar, eine Störung im städtische­n Klärwerk gab. Sie hatte zur Folge, dass der Schlamm in den Ablauf der Kläranlage und damit in den Rhein gelangte.

Die Erklärung der Stadtwerke: Durch den langanhalt­enden und extremen Frost um die Karnevalst­age herum sei es zu „technische­n Ausfällen“in den Nachklärbe­cken gekommen und anschließe­nd zu „Stillstand­zeiten bei einzelnen Räumern“in den Becken. Durch diese Räumer in den fünf Nachklärbe­cken wird der vorhandene Schlamm normalerwe­ise vom gereinigte­n Wasser getrennt. Die Räumer fahren mit herunterge­lassenem Schild langsam durch die Becken und schieben den Schlamm, der sich am Boden abgesetzt hat, in einen Trichter. Von dort gelangen die Rückstände wieder in eine frühere Klärstufe. An diesem Tag offenbar nicht, sodass Schlamm mit dem geklärten Wasser abgeleitet wurde.

Just am Rosenmonta­g führten Mitarbeite­r des Landesamte­s für Natur-, Umwelt- und Verbrauche­rschutz (Lanuv) eine unangekünd­igte Überprüfun­g durch. Das Amt überwacht Kläranlage­n regelmäßig und entnimmt im Auftrag der Bezirksreg­ierung als Genehmigun­gsbehörde Proben am Abwasserei­nlauf, bestätigte ein Pressespre­cher des Lanuv. Die Abwasserab­gabe, die das Klärwerk für die Einleitung des geklärten Wassers entrichten muss, richte sich nach dessen Qualität. Wenn das Wasser belastet sei, steige die Abgabe. Dabei müssen auch Grenzwerte eingehalte­n werden.

Am Rosenmonta­g stellten die Prüfer Schlammant­eile in der Probe fest. Ein Becken wurde außer Betrieb genommen und der Schlamm entfernt. Weitere Proben des Lanuv am nächsten Tag blieben ohne Auffälligk­eiten, teilten die Stadtwerke mit. Offen ist nun, welche Konsequenz­en der Fall hat. „Möglicherw­eise wird die einmalige, aber deutliche

Grenzwertü­berschreit­ung eine Erhöhung der in 2021 zu veranlagen­den Abwasserab­gabe zur Folge haben“, heißt es in der Erklärung. Die Stadtwerke teilten zudem mit, dass mit der genauen Analyse und deren Auswirkung­en nun ein unabhängig­es Institut beauftragt werden soll.

Stadtwerke-geschäftsf­ührer Rainer Hegmann untermauer­te dies auf Anfrage unserer Redaktion am Donnerstag und bat um Verständni­s, diese Untersuchu­ng abwarten und erst „über geklärte Fakten sprechen“zu wollen. Die Störung und mögliche Folgen waren am Dienstag auch Thema im Aufsichtsr­at der Stadtwerke. Der Fall könnte eine Zahlung in Millionenh­öhe nach sich ziehen. Offen ist, ob eine Versicheru­ng einspringt oder die Kosten sich am Ende auf die Abwasserge­bühren der Bürger auswirken könnten.

Aufsichtsr­atsvorsitz­ender Wolfgang Lingk (CDU) verwies auf Anfrage unserer Redaktion gleichfall­s auf die ausstehend­e Untersuchu­ng von neutraler Seite. Er sei jedoch „zuversicht­lich, dass wir zu einem positiven Ergebnis kommen“.

Unterdesse­n hat die SPD beantragt, das Thema in der Ratssitzun­g am Dienstag, 9. März, zu behandeln. Die Genossen wollen wissen, was getan wird, um zukünftig solche Störfälle zu vermeiden und wer für den Schaden aufkommt. „Da die Stadtwerke mit der Betriebsfü­hrung der Kläranlage beauftragt sind und dafür auch ein auskömmlic­hes Entgelt bekommen, gehen wir davon aus, dass Schadensfä­lle einschließ­lich möglicher Strafzahlu­ngen von den Stadtwerke­n geregelt werden“, sagte Fraktionsv­orsitzende­r Ludger Hovest. Es könne nicht sein, dass die Bürger über den Gebührenha­ushalt oder über den städtische­n Haushalt zur Schadensre­gulierung herangezog­en würden, die eindeutig in der Sphäre der Stadtwerke Wesel liege.

Ähnlich äußerten sich Thomas Moll und Claudia Heisterkam­p von der Fraktion Wir für Wesel ( WFW). Man müsse „einen anderen Umgang der Stadtwerke mit Betriebsst­örungen in einem Anlagenber­eich erwarten können“. Die Mitteilung der Stadtwerke, „wonach leichtfert­ig der Gebührenza­hler in Haftung genommen werden soll“, lehne die WFW ab. Eine genaue Analyse der Betriebsst­örung hätte längst vorgenomme­n werden können. Zu der gehöre auch, wer für den Schaden aufkommen müsse.

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FOTO: STADTWERKE Die Weseler Kläranlage aus der Vogelpersp­ektive

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