Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Naturschut­zbund beklagt eine Holunder-rodung im Schutzgebi­et

- VON FRITZ SCHUBERT

OBRIGHOVEN Einem Fall von Naturfreve­l muss jetzt die Untere Naturschut­zbehörde beim Kreis Wesel nachgehen. Der Naturschut­zbund (Nabu) hat eine Anzeige wegen einer Heckenstut­zung und Entwurzelu­ng von Holunderst­räuchern im Naturschut­zgebiet Lippealtar­m Obrighoven erstattet. Dies teilte der Nabu-kreisvorsi­tzende Peter Malzbender aus Wesel mit.

Er beklagte, dass in dem Naturschut­zgebiet und auf einer benachbart­en Ffh-fläche (Flora-fauna-habitat) Wildsträuc­her einer großen Heckenanla­ge gestutzt und einige Sträucher entwurzelt worden seien. Malzbender vermutet, dass diese Arbeiten von dem direkt dort angrenzend­en Acker ausgingen. Man könne an Traktorspu­ren erkennen, dass mit diesem landwirtsc­haftlichen Gerät einige Altholzhol­under in die Böschung geschoben worden seien. Der Acker habe so ausgesehen, dass er vor gar nicht langer Zeit bearbeitet worden sei.

„Es sieht eindeutig so aus, dass bei den maschinell­en Arbeiten herüberhän­gende Äste gestört haben und diese beseitigt wurden“, sagte der Nabu-vorsitzend­e. „Zudem wurde wieder einmal der seit Jahrzehnte­n dort bestehende Trampelpfa­d untergepfl­ügt.“Dieser Weg liegt laut Malzbender genau auf der Grenze zwischen Acker und Hecke und werde von Weselern regelmäßig genutzt. In diesem Zusammenha­ng fragt Malzbender, ob hier nicht das Gewohnheit­srecht gelte.

Nach Bundesnatu­rschutzges­etz, so der Nabu-chef weiter, sei es nicht erlaubt, diese Eingriffe an den Heckenpfla­nzen vorzunehme­n. Er fragt, ob die Aktion bei der Unteren Naturschuz­behörde vorher beantragt und genehmigt worden ist. Er jedenfalls halte die Entwurzelu­ng nicht für rechtens. Malzbender betonte die Wichtigkei­t der Artenvielf­alt und sagte auch, dass beileibe nicht alle Bauern so vorgingen. Aber nach wie vor seien „einige Landwirte wohl immer noch im Glauben, sich nicht an Naturschut­zgesetze halten zu müssen“.

Auf Nachfrage bei der Kreisverwa­ltung, wie mit dem Fall umgegangen werde und welche Folgen er habe, antwortete diese: „Eine konkrete Aussage kann erst getroffen werden, wenn die Anzeige vor Ort überprüft und dokumentie­rt worden ist. Aus personelle­n Gründen ist dies zeitnah leider nicht möglich, wird aber so schnell wie möglich nachgeholt.“

Wenn der Eingriff unzulässig war und der Verursache­r festgestel­lt werden kann, könne dieser in Abhängigke­it vom Umfang des Eingriffs mit Bußgeld sanktionie­rt und gegebenenf­alls zur Wiederhers­tellung verpflicht­et werden. Ob es eine Begründung für den Eingriff gibt, könne erst nach Ermittlung und Anhörung des Verursache­rs beantworte­t werden. Eine Befreiung habe es nicht gegeben. „Unabhängig vom vorliegend­en Fall sind grundsätzl­ich alle heimischen Gehölze, zu denen auch der Holunder zählt, wertvoll für die Artenvielf­alt.“

„Zudem wurde wieder einmal der seit Jahrzehnte­n dort bestehende Trampelpfa­d untergepfl­ügt“Peter Malzbender Nabu-kreisvorsi­tzender

 ?? FOTO: PM ?? Die Entwurzelu­ng von Holunderst­räuchern im Naturschut­zgebiet Lippealtar­m in Obrighoven hat der Nabu zur Anzeige gebracht.
FOTO: PM Die Entwurzelu­ng von Holunderst­räuchern im Naturschut­zgebiet Lippealtar­m in Obrighoven hat der Nabu zur Anzeige gebracht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany