Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Erlaubte Größe ist gesetzlich geregelt
Experten Grundsätzlich kann man als geschickter Heimwerker den Terrassenbau auch selbst angehen. Einen Überblick über Experten und die Adressen geeigneter Betriebe in der Umgebung gibt es beim Verband Garten-, Landschaftsund Sportplatzbau NRW unter www.galabau-nrw.de
Recht Wie groß die Terrasse als befestigte Fläche werden darf, ist abhängig vom lokalen Bebauungsplan. Der kann sogar innerhalb von Straßenzügen eines Ortes unterschiedlich sein. Auskunft geben die örtlichen Bauämter. Bei den Materialien ist man frei in der Auswahl, es sei denn, der Denkmalschutz spielt beim Objekt eine Rolle.
Praxis Für die unterschiedlichen Materialien sind unterschiedliche Unterkonstruktionen beim Bau zu berücksichtigen, was Einfluss auf die Höhe der Terrasse hat. So lagern bei einer Holzterrasse auf punktuell angebrachten Steinen oder Platten solide Balken. Darauf werden wiederum die Dielen verschraubt. Bei Stein arbeitet man entweder mit einem ungebundenen Untergrund aus Splitt oder bei Feinsteinzeug mit einem glatten, gebundenen Untergrund, zum Beispiel aus Beton. Das macht die Verlegung aufwendiger.
Kosten Die Preise für Hölzer und Steine sind genauso verschieden, wie es Auswahl gibt. Hier hilft nur der Vergleich bei Anbietern und von Angeboten. Diese gibt es meist als Pauschalen inklusive Material, Beratung und Arbeitsstunden.