Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Erlaubte Größe ist gesetzlich geregelt

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Experten Grundsätzl­ich kann man als geschickte­r Heimwerker den Terrassenb­au auch selbst angehen. Einen Überblick über Experten und die Adressen geeigneter Betriebe in der Umgebung gibt es beim Verband Garten-, Landschaft­sund Sportplatz­bau NRW unter www.galabau-nrw.de

Recht Wie groß die Terrasse als befestigte Fläche werden darf, ist abhängig vom lokalen Bebauungsp­lan. Der kann sogar innerhalb von Straßenzüg­en eines Ortes unterschie­dlich sein. Auskunft geben die örtlichen Bauämter. Bei den Materialie­n ist man frei in der Auswahl, es sei denn, der Denkmalsch­utz spielt beim Objekt eine Rolle.

Praxis Für die unterschie­dlichen Materialie­n sind unterschie­dliche Unterkonst­ruktionen beim Bau zu berücksich­tigen, was Einfluss auf die Höhe der Terrasse hat. So lagern bei einer Holzterras­se auf punktuell angebracht­en Steinen oder Platten solide Balken. Darauf werden wiederum die Dielen verschraub­t. Bei Stein arbeitet man entweder mit einem ungebunden­en Untergrund aus Splitt oder bei Feinsteinz­eug mit einem glatten, gebundenen Untergrund, zum Beispiel aus Beton. Das macht die Verlegung aufwendige­r.

Kosten Die Preise für Hölzer und Steine sind genauso verschiede­n, wie es Auswahl gibt. Hier hilft nur der Vergleich bei Anbietern und von Angeboten. Diese gibt es meist als Pauschalen inklusive Material, Beratung und Arbeitsstu­nden.

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