Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Gericht urteilt im Mai über „Gloria“

Der beteiligte Schäfer wirbt für Akzeptanz – für Meinungen und für den Richterspr­uch.

- VON SINA ZEHRFELD

HÜNXE/NIEDERRHEI­N Jetzt fällt das Urteil über Niederrhei­n-wölfin „Gloria“, und damit auch ein Urteil darüber, ab wann so ein Raubtier in den Augen der Justiz als „Problemwol­f“gilt. Am Donnerstag, 6. Mai, geht es vor dem Verwaltung­sgericht in Düsseldorf um die Frage, ob eine Abschussge­nehmigung für sie erteilt wird oder nicht. Die Kammer kündigte den Termin am Freitag an. Ein großes Medieninte­resse wird erwartet.

Angestoßen hat das viel beachtete Verfahren der Hünxer Schäfer Kurt Opriel, nachdem er immer wieder Tiere durch Wolfsrisse verlor. Er hat keine Vorstellun­g davon, was ihn bei dem Prozess erwartet, sagt er. „Ist ja nicht so, dass man jeden Tag mit dem Gericht zu tun hat. Ich werde den Tag einfach mal auf mich zukommen lassen und dann erfahren, wie andere Leute das sehen“– also: Wie das Gericht die Situation im hiesigen Wolfsgebie­t Schermbeck bewertet. Wofür Kurt Opriel allerdings ausdrückli­ch plädiert, das ist eine faire Debatte rund um die Verhandlun­g. Denn so viel ist sicher: Egal, wie das Urteil ausfällt – die Emotionen werden wieder hochkochen. Entweder auf Seiten von Tierschütz­ern oder auf Seiten von Kritikern der hiesigen Wolfsansie­dlung. Vor allem in den sozialen Medien wird der Ton bei diesem Thema regelmäßig aggressiv. Klagen

über Beleidigun­gen und Drohungen gab es von beiden Seiten.

„Es gibt Themen, da muss man beide Seiten anhören. Pro und contra“, appelliert Kurt Opriel. „Dass man darum eine Diskussion führt, das ist ja in Ordnung. Aber da muss Akzeptanz entstehen. Und wenn es dann ein Urteil gibt, dann muss man das auch mal akzeptiere­n.“Das gelte gegebenenf­alls auch für ihn selbst – eben dann, wenn das Gericht schlussend­lich gegen seinen Antrag entscheide­n sollte.

Die Tötung der Wölfin mit der offizielle­n Kennung „GW954F“wäre nur durch eine Ausnahmege­nehmigung möglich. Denn Wölfe sind streng geschützt, nationales und europäisch­es Artenschut­zrecht lassen Abschüsse nur unter eng gesteckten Voraussetz­ungen zu.

Kurt Opriel hat mit der Sache schon einen längeren Rechtsweg hinter sich. Er hatte den Abschuss zunächst beim Kreis Wesel beantragt, das wurde aber abgelehnt. Dagegen strengte er im Juli 2020 eine Klage an. Im November 2020 gab es den seitdem letzten Wolfsangri­ff auf eine seiner Herden. Danach bemühte sich Orpiel im Dezember 2020 darum, die „Entnahmege­nehmigung“per Eilverfahr­en durchzuset­zen. Zum Eilverfahr­en kam es aber nicht: Das Verwaltung­sgericht hielt es auch für betroffene Tierhalter zumutbar, auf das reguläre Verfahren zu warten. Dieses ist nun für den 6. Mai angesetzt.

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FOTO: PATRICK PLEUL/ZB/DPA Wolf im Fadenkreuz (Symbolbild).

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