Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Gericht urteilt im Mai über „Gloria“
Der beteiligte Schäfer wirbt für Akzeptanz – für Meinungen und für den Richterspruch.
HÜNXE/NIEDERRHEIN Jetzt fällt das Urteil über Niederrhein-wölfin „Gloria“, und damit auch ein Urteil darüber, ab wann so ein Raubtier in den Augen der Justiz als „Problemwolf“gilt. Am Donnerstag, 6. Mai, geht es vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf um die Frage, ob eine Abschussgenehmigung für sie erteilt wird oder nicht. Die Kammer kündigte den Termin am Freitag an. Ein großes Medieninteresse wird erwartet.
Angestoßen hat das viel beachtete Verfahren der Hünxer Schäfer Kurt Opriel, nachdem er immer wieder Tiere durch Wolfsrisse verlor. Er hat keine Vorstellung davon, was ihn bei dem Prozess erwartet, sagt er. „Ist ja nicht so, dass man jeden Tag mit dem Gericht zu tun hat. Ich werde den Tag einfach mal auf mich zukommen lassen und dann erfahren, wie andere Leute das sehen“– also: Wie das Gericht die Situation im hiesigen Wolfsgebiet Schermbeck bewertet. Wofür Kurt Opriel allerdings ausdrücklich plädiert, das ist eine faire Debatte rund um die Verhandlung. Denn so viel ist sicher: Egal, wie das Urteil ausfällt – die Emotionen werden wieder hochkochen. Entweder auf Seiten von Tierschützern oder auf Seiten von Kritikern der hiesigen Wolfsansiedlung. Vor allem in den sozialen Medien wird der Ton bei diesem Thema regelmäßig aggressiv. Klagen
über Beleidigungen und Drohungen gab es von beiden Seiten.
„Es gibt Themen, da muss man beide Seiten anhören. Pro und contra“, appelliert Kurt Opriel. „Dass man darum eine Diskussion führt, das ist ja in Ordnung. Aber da muss Akzeptanz entstehen. Und wenn es dann ein Urteil gibt, dann muss man das auch mal akzeptieren.“Das gelte gegebenenfalls auch für ihn selbst – eben dann, wenn das Gericht schlussendlich gegen seinen Antrag entscheiden sollte.
Die Tötung der Wölfin mit der offiziellen Kennung „GW954F“wäre nur durch eine Ausnahmegenehmigung möglich. Denn Wölfe sind streng geschützt, nationales und europäisches Artenschutzrecht lassen Abschüsse nur unter eng gesteckten Voraussetzungen zu.
Kurt Opriel hat mit der Sache schon einen längeren Rechtsweg hinter sich. Er hatte den Abschuss zunächst beim Kreis Wesel beantragt, das wurde aber abgelehnt. Dagegen strengte er im Juli 2020 eine Klage an. Im November 2020 gab es den seitdem letzten Wolfsangriff auf eine seiner Herden. Danach bemühte sich Orpiel im Dezember 2020 darum, die „Entnahmegenehmigung“per Eilverfahren durchzusetzen. Zum Eilverfahren kam es aber nicht: Das Verwaltungsgericht hielt es auch für betroffene Tierhalter zumutbar, auf das reguläre Verfahren zu warten. Dieses ist nun für den 6. Mai angesetzt.