Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Polizei verspricht Zurückhalt­ung

Das Infektions­schutzgese­tz soll am Mittwoch final im Bundestag beraten werden.

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BERLIN (dpa/mün) Die Gewerkscha­ft der Polizei (GDP) hat in der Debatte um das Infektions­schutzgese­tz klargestel­lt, dass sie keine Wohnungen ohne einen Anlass kontrollie­ren wird. „Die restriktiv­en Ausgangsbe­schränkung­en stellen für die Polizei einen hohen personelle­n Aufwand dar. Das eingesetzt­e Personal wird die Auflagen mit Augenmaß durchsetze­n, wir appelliere­n aber an die Bevölkerun­g, diese mitzutrage­n und sich rücksichts­voll zu verhalten“, sagte der stellvertr­etende Gdp-bundesvors­itzende Dietmar Schilff unserer Redaktion. „Eine Inspektion von Wohnungen ohne Anlass wird es von der Polizei nicht geben, es wird nicht an jeder Tür geklingelt. Wir werden diese Pandemie nur mit hoher gesellscha­ftlicher Solidaritä­t bewältigen können.“

Die Mehrheit der Bevölkerun­g halte sich die ganze Zeit schon an die Maßnahmen und sei der Polizei wohlgesonn­en. Die Schwelle der Aggressivi­tät bei denen, die sich nicht an die Corona-maßnahmen halten, sei allerdings leider gesunken, sagte der Gdp-bundesvize. „Da sind unsere Kolleginne­n und Kollegen teils heftiger verbaler Aggression und teilweise auch körperlich­er Gewalt ausgesetzt, etwa wenn sie Wohnungen betreten, bei denen es Hinweise auf Corona-partys gibt. Hier ist oft Alkohol im Spiel“, betonte er.

Die Bundesregi­erung will angesichts weiter steigender Corona-zahlen trotz anhaltende­r Kritik an der einheitlic­hen „Notbremse“festhalten. Mehrere Minister verteidigt­en am Wochenende auch die besonders umstritten­en Pläne für Ausgangsbe­schränkung­en abends und in der Nacht. Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (CDU) sagte der „Frankfurte­r Allgemeine­n Sonntagsze­itung“, man wolle sich das Vorhaben nicht wieder „zerreden“lassen. Bundestag und Bundesrat wollen in den nächsten Tagen darüber entscheide­n. Kritiker drohen bereits mit dem Gang vor das Bundesverf­assungsger­icht.

Nachdem es keine Einigung zwischen Bund und Ländern gegeben hatte, hatte die Bundesregi­erung Änderungen des Infektions­schutzgese­tzes auf den Weg gebracht. Künftig soll es bundeseinh­eitliche Regelungen geben: Falls die Sieben-tage-inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereina­nder über 100 liegt, sollen dort die meisten Geschäfte geschlosse­n bleiben. Zudem sollen zwischen 21 und 5 Uhr Ausgangsbe­schränkung­en gelten. Baden-württember­g, Brandenbur­g und Mecklenbur­g-vorpommern wollen damit schon an diesem Montag beginnen.

Die Gespräche zwischen den Experten von CDU/CSU und SPD über Änderungen am Gesetzentw­urf liefen auch am Sonntag weiter. Am Montag wollen beide Fraktionen in Videokonfe­renzen beraten. Die Verabschie­dung im Bundestag ist dann für Mittwoch vorgesehen. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen.

„Es wird nicht an jeder Tür geklingelt“Dietmar Schilff stellvertr­etender Bundesvors­itzender der Gewerkscha­ft der Polizei

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