Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Neue Debatte über Sterbehilf­erecht

Eine Parlamenta­riergruppe formuliert einen restriktiv­en Entwurf zur Suizidbeih­ilfe.

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HAMBURG (kna) Die Bundestags­fraktionen haben sich laut „Spiegel“darauf verständig­t, am kommenden Mittwoch über eine Neuregelun­g des Sterbehilf­erechts zu debattiere­n. Im Vorfeld dieser Orientieru­ngsdebatte hat sich eine neue Parlamenta­riergruppe gegründet, die eine restriktiv­e Lösung vorschlägt, wie das Magazin in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Laut diesem nunmehr dritten Vorschlag aus dem Parlament für eine Neuregelun­g soll die „geschäftsm­äßige Suizidhilf­e“wieder grundsätzl­ich strafbar sein, unter bestimmten Voraussetz­ungen aber „nicht unrechtmäß­ig“, wie es in einem Eckpunktep­apier laut „Spiegel“heißt. Auch Wartefrist­en und ein Werbeverbo­t seien geplant.

„Wir wollen Alternativ­en zum assistiert­en Suizid stärken“, heißt es in dem begleitend­en Schreiben, das die überfrakti­onelle Gruppe um die beiden Unionspoli­tiker Stephan Pilsinger und Ansgar Heveling, den SPD-MANN Lars Castellucc­i und die Grünen-politikeri­n Kirsten Kappert-gonther an die Abgeordnet­en des Bundestags versandt hat. Wenn der assistiert­e Suizid leichter zu erreichen sei als eine palliative Versorgung, entstehe eine „gefährlich­e Schieflage“, geben sie zu bedenken. Die Gruppe wolle „den selbstbest­immten Willen des Einzelnen vor Druck schützen“.

Zwei liberalere Gesetzentw­ürfe liegen bereits vor. Bis zur Bundestags­wahl im September stehen im

Parlament offiziell nur noch fünf Sitzungswo­chen an, Mehrheiten zeichnen sich noch nicht ab. „Theoretisc­h wäre eine Einigung noch möglich. Sollte die Zeit knapp werden, könnte der Bundestag in der Sommerpaus­e auch eine Sondersitz­ung einberufen“, sagte die Fdp-politikeri­n Helling-plahr. Sie setzt sich in einer Gruppe mit dem Spd-politiker Karl Lauterbach für eine liberalere Lösung ein.

Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe hatte im Februar 2020 das im Jahr 2015 vom Bundestag beschlosse­ne Verbot der geschäftsm­äßigen Förderung der Selbsttötu­ng aufgehoben. Es gebe ein umfassende­s Recht auf selbstbest­immtes Sterben.

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