Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Tödlicher Unfall auf der A 3 durch Sekundenschlaf
WESEL/HÜNXE (jok) Der junge Mann galt als vorbildlicher Fahrer und trotzdem verursachte der 26-jährige Reeser am 17. Juni 2020 auf der A 3 bei Hünxe einen schrecklichen Verkehrsunfall, bei dem ein 22-jähriger Mitarbeiter von Straßen NRW getötet wurde. Am Amtsgericht Wesel wurde der Lkw-fahrer jetzt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung verurteilt.
Die ausführlicher Beweisaufnahme ergab, dass der Fahrer wohl kurz vor dem Unfall eingeschlafen war. Der Reeser war mit seinem unbeladener 40-Tonner auf dem Rückweg aus Langenfeld in Richtung Bocholt. Zu diesem Zeitpunkt führten gerade vier Mitarbeiter von Straßen NRW Messarbeiten an einer A3-brücke bei Hünxe durch – aus diesem Grund hatten sie zwei auffällige Fahrzeuge auf den Seitenstreifen der Autobahn abgestellt, die mit großen gelben Blinklichtern auf die Arbeiten aufmerksam machten. „Das kann man nicht übersehen, wenn man aufmerksam fährt“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. „Der Fahrer muss kurz zuvor eingeschlafen sein.“
Dieser Sekundenschlaf hatte zur Folge, dass der Lkw mit Tempo 83 ungebremst in das zur Absicherung auf dem Seitenstreifen stehende Fahrzeug des Messtrupps krachte und dann den dahinter auf dem Randstreifen stehenden 22-jährigen Mann aus Straelen erfasste. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Opfer über die Leitplanke in die Böschung neben der Brücke geschleudert. Seine drei Kollegen leisteten zwar sofort Erste Hilfe konnten den 22-Jährigen aber nicht mehr retten.
Der 26-jährige Fahrer sagte in der Verhandlung, er könne sich nur doch daran erinnern, dass er nach dem Zusammenstoß in seinem Führerhaus wieder aufgewacht sei. Vorzuwerfen sei ihm, dass er nicht auf Anzeichen von Übermüdung oder zumindest Ermüdung reagiert habe und rechtzeitig eine Pause eingelegt habe. „Man schläft nicht einfach so ein“, sagte der Richter. Dem Angeklagten war nach dem Unfall die Fahrerlaubnis entzogen worden, diese erhielt er jetzt wieder zurück.
„Der Fahrer muss kurz zuvor eingeschlafen sein. Man schläft nicht einfach so ein“Der Richter