Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Friseurter­min ist weiter möglich ohne Corona-test

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KREIS WESEL (wer) Der Kreis Wesel hat die Corona-regeln für einen Friseurter­min klargestel­lt. Demnach muss kein aktueller negativer Corona-test vorgelegt werden, wenn es um Dienstleis­tungen wie Schneiden, Färben oder Frisieren geht. „Sie können weiterhin auch ohne Negativ-test angeboten werden“, teilte der Kreis mit. Wenn einem Kunden dagegen der Bart gestutzt wird und er deshalb keinen Mundschutz trägt, werde von der Corona-schutzvero­rdnung ausdrückli­ch ein negativer Test gefordert. Aber nur dann. Die Regeln zu Masken, Abstand und Hygiene sind davon unberührt.

Nach Informatio­nen unserer Redaktion hatte es am Montag ein Gespräch zwischen Vertretern des Kreises und der Kreishandw­erkerschaf­t gegeben, weil es offenbar unterschie­dliche Auffassung­en zu den Bedingunge­n für Friseurdie­nstleistun­gen gab. Die Kreisverwa­ltung informiert­e daraufhin die Ordnungsäm­ter über die aktuelle Rechtslage. Hintergrun­d ist: Wegen der gestiegene­n Infektions­zahlen hatte das Land Ende März eine Corona-notbremse für den Kreis Wesel angeordnet. Damit sind Einschränk­ungen im Alltag verbunden. Die Einzelheit­en regeln die Corona-schutzvero­rdnung und eine Allgemeinv­erfügung des Kreises Wesel. So sind zum Beispiel Dienstleis­tungen und Handwerksl­eistungen, bei denen ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalte­n werden kann, untersagt – es sei denn, ein aktueller negativer Test wird vorgelegt.

Eine Ausnahme macht die Corona-schutzvero­rdnung für „medizinisc­h notwendige Leistungen, Friseurdie­nstleistun­gen und Leistungen der nichtmediz­inischen Fußpflege sowie der gewerbsmäß­igen Personenbe­förderung“. Diese Dienstleis­tungen „dürfen also selbst bei Eintreten der Notbremse angeboten werden“, erklärt der Kreis Wesel.

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