Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kindertrai­ning doch möglich bei Corona-notbremse

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NIEDERRHEI­N (pr) Acht Tage ist es nun her, dass Bundeskanz­lerin Angela Merkel die Maßnahmen der geplanten Corona-notbremse vorgestell­t hat. Die Auswirkung­en, die dem Amateurspo­rt drohten, wenn die Sieben-tage-inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreie­n Stadt an drei aufeinande­rfolgenden Tagen über 100 liegt, waren nicht unerheblic­h. Dann sollte nur noch die Ausübung von Individual­sportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands erlaubt sein. Fußballtra­ining für Kinder unter 14 wäre wieder verboten, ebenso wie das Joggen zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens.

Doch nun machen die Fraktionen der Koalitions­parteien CDU, CSU und SPD wieder eine Rolle rückwärts. Sie haben sich auf Änderungen am vorgeschla­genen Infektions­schutzgese­tz geeinigt. Demnach würde Sport in Gruppen für Kinder im Alter bis 14 Jahren weiterhin erlaubt sein. Zudem würden die Ausgangssp­erren gelockert werden, erst ab 22 Uhr greifen. Bis 24 Uhr wäre Joggen draußen erlaubt.

Am Montagnach­mittag ist das Gesetz im Gesundheit­sausschuss beraten worden, am Mittwoch soll es der Bundestag verabschie­den. Der Bundesrat soll am Donnerstag zustimmen, wodurch es in Kraft treten würde. Alle Regelungen sind erst einmal bis maximal zum 30. Juni befristet. Neu ist zudem, dass der Bundestag bei Verordnung­en zur Eindämmung der Pandemie stets zustimmen muss.

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