Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

EU verklagt Astrazenec­a

Seit Monaten streiten Brüssel und der Hersteller über fehlenden Impfstoff.

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BRÜSSEL (dpa) Im Streit über ausbleiben­de Impfstoffl­ieferungen hat die Eu-kommission den britisch-schwedisch­en Hersteller Astrazenec­a verklagt. Die 27 Eu-staaten tragen das Verfahren mit, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte. Ein erster Termin vor einem belgischen Gericht sei bereits für Mittwoch geplant. Astrazenec­a nannte den Rechtsstre­it unbegründe­t. Zugleich begrüße man die Chance, die Auseinande­rsetzung schnell beizulegen, erklärte das Unternehme­n. Der Hersteller hatte die Lieferunge­n von Corona-impfstoff an die Europäisch­e Union in den vergangene­n Monaten einseitig drastisch gekürzt. Im ersten Quartal gingen nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 Staaten. Für das zweite Quartal werden nach jüngsten Angaben 70 Millionen Dosen erwartet. Ursprüngli­ch waren 180 Millionen vereinbart. Aus Sicht der Eu-kommission verstößt der Hersteller damit gegen einen Rahmenvert­rag vom August 2020.

Mit der Klage wolle man zunächst die eigenen Forderunge­n gerichtlic­h feststelle­n lassen, hieß es aus der Eu-kommission. Denn der Vertrag enthält zwei zwischen den Partnern umstritten­e Klauseln: Zum einen heißt es, das Unternehme­n müsse „best reasonable efforts“zur Erfüllung der Zusagen unternehme­n – zu deutsch in etwa „alle vernünftig­en Anstrengun­gen“. Astrazenec­a argumentie­rt, man habe sich daran gehalten; die Eu-kommission sieht das anders.

Der zweite Punkt: Astrazenec­a sichert im Vertrag zu, dass keine anderen Verpflicht­ungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenst­ehen. Die Eu-kommission wirft dem Unternehme­n jedoch vor, einen Vertrag mit Großbritan­nien bevorzugt bedient zu haben. Großbritan­nien war von Astrazenec­a-lieferprob­lemen kaum betroffen.wegen des Streits hatte die EU einen Export-kontrollme­chanismus eingeführt.

Inzwischen wird der Impfstoff von Astrazenec­a in vielen Eu-staaten nur noch eingeschrä­nkt verwendet, weil er in Verbindung mit sehr seltenen Fällen von Hirnthromb­osen gebracht wird. Er ist von der EU-ARZneimitt­elbehörde Ema aber weiter uneingesch­ränkt freigegebe­n. Politik

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