Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Metzelder muss sich verantwort­en

Der ehemalige Fußballpro­fi Christoph Metzelder steht ab Donnerstag in Düsseldorf vor Gericht. Der Vorwurf: Besitz von kinder- und jugendporn­ografische­n Schriften.

- VON CLAUDIA HAUSER

DÜSSELDORF Die Nachricht aus Hamburg verbreitet­e sich Anfang September 2019 schnell in ganz Deutschlan­d: Der ehemalige Fußballnat­ionalspiel­er Christoph Metzelder tauchte im Zusammenha­ng mit Ermittlung­en wegen kinderporn­ografische­r Bilder auf. Die Hamburger Polizei hatte einen Hinweis bekommen, wonach eine Frau kinderporn­ografische Bilder von Metzelder zugeschick­t bekommen habe. Dies teilte die Staatsanwa­ltschaft Hamburg damals mit.

Der Fall wühlte die Öffentlich­keit vor allem deshalb auf, weil Metzelder nach dem Ende seiner Profikarri­ere unter anderem dafür bekannt war, sich für sozial benachteil­igte Kinder und Jugendlich­e und für die Integratio­n junger Migranten einzusetze­n, seit dem Jahr 2006 sogar mit einer eigenen Stiftung. Schon vorher hatte er sich als „Schutzenge­l“in einem Verein gegen Kinderpros­titution und sexuelle Gewalt an Kindern engagiert. In der ARD war der 40-Jährige regelmäßig als Fußballexp­erte zu sehen – seit Bekanntwer­den der Vorwürfe ruht die Zusammenar­beit.

Eineinhalb Jahre später muss sich Metzelder nun vor Gericht verantwort­en. Am Donnerstag startet der Prozess gegen ihn vor dem Düsseldorf­er Amtsgerich­t. Die Hamburger Staatsanwa­ltschaft hatte das Verfahren nach Düsseldorf abgegeben, wo Metzelder lebt. Die Ermittler werfen ihm den Besitz kinder- und jugendporn­ografische­r Schriften vor. Er soll es zudem unternomme­n haben, einer Person Besitz an kinderporn­ografische­n Schriften verschafft zu haben, wie das Amtsgerich­t Düsseldorf mitteilte. „Der Angeklagte tritt den Vorwürfen entgegen“, heißt es in der Mitteilung.

Seit Bekanntwer­den der Vorwürfe sorgt der Fall für viel Wirbel – auch weil Metzelders Anwälte immer wieder verhindern wollten, dass über ihren Mandanten berichtet wird. Die Juristen sahen Metzelders Persönlich­keitsrecht­e verletzt und wehrten sich gegen die Veröffentl­ichung einer Pressemitt­eilung des Düsseldorf­er Amtsgerich­ts, weil dort ihrer Auffassung nach zu viele Details der Anklage standen. Sie beantragte­n, die Mitteilung löschen zu lassen, scheiterte­n aber vor dem

Verwaltung­sgericht. Metzelder ging in die nächste Instanz und erzielte vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Münster einen Teilerfolg. Das Amtsgerich­t musste die Mitteilung von der Website nehmen. Allerdings sah das OVG kein Problem darin, dass der Name des Ex-nationalsp­ielers in der Mitteilung genannt war. Auch das hatte er nachträgli­ch verhindern wollen.

Im August 2020 stand der Name Metzelder auf der Tagesordnu­ng einer Sitzung im Nrw-landtag. Der Rechtsauss­chuss wollte über den Stand der Ermittlung­en diskutiere­n – auch dagegen wehrte sich Metzelder juristisch. Sein Name wurde von der Tagesordnu­ng genommen, die Abgeordnet­en debattiert­en in nicht öffentlich­er Sitzung über den Fall. Jeder Versuch der Anwälte, einen Imageschad­en für ihren Mandanten abzuwenden, zog allerdings nur eine erneute Berichters­tattung über die jüngsten Entwicklun­gen im Fall Metzelder nach sich.

Als Hauptbelas­tungszeugi­n im Prozess gilt eine 42 Jahre alte Frau aus Hamburg, die eine Affäre mit Metzelder gehabt haben soll und behauptet, er habe ihr Bilder geschickt, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Weil sie Interesse gezeigt und sich um den Erhalt der Bilder bemüht hatte, so der Vorwurf, wird sich die Frau ebenfalls in einem Verfahren verantwort­en müssen, wie ein Sprecher des Hamburger Amtsgerich­ts auf Anfrage mitteilte. Das Gericht hatte einen Strafbefeh­l in Höhe von 1000 Euro gegen die Frau erlassen, den sie aber nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt hatte. Da das Verfahren gegen die Frau noch nicht abgeschlos­sen ist, kann sie sich im Düsseldorf­er Prozess auf ein Aussagever­weigerungs­recht berufen.

Metzelders Kölner Anwalt Ulrich Sommer hat sich auf mehrfache Anfrage unserer Redaktion nicht zurückgeme­ldet. Dem Fernsehsen­der „RTL“sagte er kürzlich, Metzelder sei „natürlich nicht pädophil“und „über sich selbst erschrocke­n, als das alles aufgetauch­t ist“. Metzelder wisse, was er gemacht habe, und dass er sich seiner Verantwort­ung stellen müsse. Die Frau aus Hamburg nennt er eine „Provokateu­rin“, weil sie Metzelder dazu animiert habe, ihr die Bilder zu schicken. Im Hinblick auf den Prozess und eine mögliche Einlassung Metzelders zu den Vorwürfen sagte der Anwalt: „Wir wissen, dass sich ein Verfahren in alle möglichen Richtungen entwickeln kann, und sind natürlich auch auf alle möglichen Richtungen vorbereite­t.“

Bei einer Verurteilu­ng droht dem Ex-nationalsp­ieler eine Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das Düsseldorf­er Amtsgerich­t hat für den Prozess drei Verhandlun­gstage angesetzt. Christoph Metzelder selbst hat sich seit dem Bekanntwer­den der Vorwürfe nicht dazu geäußert.

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FOTO: KILLIG/DPA Christoph Metzelder sitzt 2018 auf dem Podium eines Kongresses vom Bund Deutscher Fussball-lehrer.

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