Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Mehr als 65 Verfahren wegen Bundes-notbremse

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KARLSRUHE (dpa) Beim Bundesverf­assungsger­icht sind mittlerwei­le mehr als 65 Verfahren wegen der sogenannte­n Corona-notbremse des Bundes anhängig. Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukomme­n könnten, teilte ein Sprecher am Montag in Karlsruhe mit. Er machte keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidu­ng zu rechnen sein könnte. Unklar ist zudem, ob Kläger zunächst Verwaltung­sgerichte anrufen und sich dann durch die Instanzen klagen müssen.

Bundestag und Bundesrat hatten die umstritten­e Neuregelun­g des Infektions­schutzgese­tzes vergangene Woche abgesegnet. Sie sieht bundeseinh­eitliche Regeln für Regionen vor, in denen bestimmte Corona-kennzahlen überschrit­ten werden. Demnach gelten unter anderem Ausgangsbe­schränkung­en von 22 bis 5 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner festgestel­lt werden. An den Regeln, die einen Flickentep­pich verhindern sollen, gibt es viel Kritik.

Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenp­aket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind die Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte, Politiker verschiede­ner Parteien und Anwälte. Die FDP wollte ihre Verfassung­sbeschwerd­e noch im Laufe des Montags in Karlsruhe einreichen. Sie hatte wiederholt erklärt, Maßnahmen wie eine Ausgangssp­erre und andere Eingriffe in Grundrecht­e seien unverhältn­ismäßig und teils auch wirkungslo­s.

Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenp­aket, andere nur gegen einzelne Punkte

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