Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Einigung im Tengelmann-streit
Christian Haub kauft die Anteile der Familie seines verschollenen Bruders.
MÜLHEIM Im Familienstreit um die Firmenanteile des vor drei Jahren in den Schweizer Alpen verschollenen früheren Tengelmann-chefs Karl-erivan Haub gibt es offensichtlich eine Einigung. „Mit dem heutigen Tag haben sich die Familienstämme Karl-erivan Haub und Christian Haub auf ein Memorandum of Understanding (Englisch für Absichtserklärung, Anm. d. Redaktion) verständigt, wonach Frau Katrin Haub als Abwesenheits-pflegerin von Karl-erivan Haub und ihre Kinder Viktoria und Erivan Haub ihre Anteile an der Tengelmann Warenhandels KG an Herrn Christian Haub, den Vorstandsvorsitzenden der Tengelmann-gruppe, verkaufen“, teilten die Anwälte Christian Binz und Peter Gauweiler als Vertreter der beteiligten Parteien am Montag mit. Vorausgegangen war eine monatelange Auseinandersetzung zwischen beiden Seiten. Der
Verkauf soll noch im Mai beurkundet und vollzogen werden.
Wie viel Christian Haub für die Anteile zahlt, wurde noch nicht bekanntgegeben. Der Käufer hatte dem Vernehmen nach bereits im vergangenen Jahr ein Angebot über 1,1 Milliarden Euro für die Anteile vorgelegt, die ein knappes Drittel des Unternehmenswertes ausmachen dürften. Der Tengelmann-gesamtwert beträgt einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zufolge etwa vier Milliarden Euro.
Karl-erivan Haub wird seit April 2018 vermisst, nachdem er von einer Skitour nicht mehr zurückgekehrt war. Seine Brüder Christian und Georg hatten im Oktober des vergangenen Jahres beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Todeserklärung gestellt, dem Katrin Haub und ihre Kinder aber zunächst nicht zugestimmt hatten. In diesem Fall wären die Anteile auf sie als Erben übergegangen, was eine hohe Erbschaftsteuerzahlung ausgelöst hätte. Auch darüber, wer in welcher Höhe dafür aufkommen sollte, war gestritten worden. Im Februar hatten Katrin, Viktoria und Erivan Haub sich dann doch bereit erklärt, den verschollenen Manager für tot erklären zu lassen, und waren dem Verfahren der Todeserklärung offiziell beigetreten. Dies galt als Indiz dafür, dass die Parteien offensichtlich kurz davor waren, sich zu einigen.
„Es war ein langer Weg, den die Familien zurücklegen mussten, seit Karl-erivan Haub verschollen ist“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Anwälte. Die unterzeichnete Absichtserklärung belege, dass man sich auch nach langwierigen Auseinandersetzungen einigen könne, „sofern beiderseits der Wille und die Gestaltungskraft dazu vorhanden sind“. Man habe harte Verhandlungen geführt, „die aber letztlich auf Fairness und einem gesteigerten gegenseitigen Verständnis fußten“.