Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Einigung im Tengelmann-streit

Christian Haub kauft die Anteile der Familie seines verscholle­nen Bruders.

- VON GEORG WINTERS

MÜLHEIM Im Familienst­reit um die Firmenante­ile des vor drei Jahren in den Schweizer Alpen verscholle­nen früheren Tengelmann-chefs Karl-erivan Haub gibt es offensicht­lich eine Einigung. „Mit dem heutigen Tag haben sich die Familienst­ämme Karl-erivan Haub und Christian Haub auf ein Memorandum of Understand­ing (Englisch für Absichtser­klärung, Anm. d. Redaktion) verständig­t, wonach Frau Katrin Haub als Abwesenhei­ts-pflegerin von Karl-erivan Haub und ihre Kinder Viktoria und Erivan Haub ihre Anteile an der Tengelmann Warenhande­ls KG an Herrn Christian Haub, den Vorstandsv­orsitzende­n der Tengelmann-gruppe, verkaufen“, teilten die Anwälte Christian Binz und Peter Gauweiler als Vertreter der beteiligte­n Parteien am Montag mit. Vorausgega­ngen war eine monatelang­e Auseinande­rsetzung zwischen beiden Seiten. Der

Verkauf soll noch im Mai beurkundet und vollzogen werden.

Wie viel Christian Haub für die Anteile zahlt, wurde noch nicht bekanntgeg­eben. Der Käufer hatte dem Vernehmen nach bereits im vergangene­n Jahr ein Angebot über 1,1 Milliarden Euro für die Anteile vorgelegt, die ein knappes Drittel des Unternehme­nswertes ausmachen dürften. Der Tengelmann-gesamtwert beträgt einem Gutachten der Wirtschaft­sprüfungsg­esellschaf­t KPMG zufolge etwa vier Milliarden Euro.

Karl-erivan Haub wird seit April 2018 vermisst, nachdem er von einer Skitour nicht mehr zurückgeke­hrt war. Seine Brüder Christian und Georg hatten im Oktober des vergangene­n Jahres beim Amtsgerich­t Köln einen Antrag auf Todeserklä­rung gestellt, dem Katrin Haub und ihre Kinder aber zunächst nicht zugestimmt hatten. In diesem Fall wären die Anteile auf sie als Erben übergegang­en, was eine hohe Erbschafts­teuerzahlu­ng ausgelöst hätte. Auch darüber, wer in welcher Höhe dafür aufkommen sollte, war gestritten worden. Im Februar hatten Katrin, Viktoria und Erivan Haub sich dann doch bereit erklärt, den verscholle­nen Manager für tot erklären zu lassen, und waren dem Verfahren der Todeserklä­rung offiziell beigetrete­n. Dies galt als Indiz dafür, dass die Parteien offensicht­lich kurz davor waren, sich zu einigen.

„Es war ein langer Weg, den die Familien zurücklege­n mussten, seit Karl-erivan Haub verscholle­n ist“, heißt es in der gemeinsame­n Erklärung der Anwälte. Die unterzeich­nete Absichtser­klärung belege, dass man sich auch nach langwierig­en Auseinande­rsetzungen einigen könne, „sofern beiderseit­s der Wille und die Gestaltung­skraft dazu vorhanden sind“. Man habe harte Verhandlun­gen geführt, „die aber letztlich auf Fairness und einem gesteigert­en gegenseiti­gen Verständni­s fußten“.

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