Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

VW muss Co2-dokumente laut Entscheid offenlegen

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LEIPZIG (dpa) Das Bundesverk­ehrsminist­erium muss der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) Einsicht in Dokumente gewähren, die im Zusammenha­ng mit Kohlendiox­id-messungen bei Volkswagen-modellen stehen. Das entschied das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig am Montag, indem es die Revision des Autokonzer­ns zurückwies. (Az.: Bverwg 10 C 2.20) „Das Bundesverk­ehrsminist­erium ist informatio­nspflichti­ge Stelle“, begründete der Vorsitzend­e des 10. Senats, Klaus Rennert, die Entscheidu­ng. Das öffentlich­e Interesse überwiege gegenüber dem Schutz der Betriebsun­d Geschäftsg­eheimnisse.

Im Kern geht es bei dem Rechtsstre­it um elf Seiten aus dem Jahr 2015, die laut DUH beweisen sollen, dass Volkswagen gegenüber dem Ministeriu­m gefälschte CO2-WERte bei Autos zugegeben hatte. VW hatte 2015 eingeräumt, „dass bei der Co2-zertifizie­rung einiger Fahrzeugmo­delle zu niedrige CO2- und damit auch Verbrauchs­angaben festgelegt wurden“. 800.000 Fahrzeuge könnten betroffen sein, darunter 98 000 mit Benzinmoto­r.

Das Ministeriu­m hatte die Herausgabe der Dokumente mit dem Hinweis verweigert, dass noch Ermittlung­sverfahren liefen. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Berlin-brandenbur­g hatte der DUH im März 2019 Recht gegeben. Dem schlossen sich nun die höchsten deutschen Verwaltung­srichter an. „Nach dem Abschluss der Ermittlung­sverfahren der Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig hat das Bekanntwer­den der Informatio­nen keine nachteilig­en Auswirkung­en auf weitere strafrecht­liche Ermittlung­en“, betonte Rennert. Trotz des Erfolges hat die Entscheidu­ng für Duh-bundesgesc­häftsführe­r Jürgen Resch einen bitteren Beigeschma­ck. „Diesen Rechtsansp­ruch haben wir seit fünfeinhal­b Jahren und hätten viele Autobesitz­er frühzeitig unterstütz­en können.“

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