Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Diese Einschränk­ungen gelten jetzt

Im Kreis Wesel muss der Einzelhand­el wegen hoher Inzidenzwe­rte schließen.

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KREIS WESEL (RP) Seit Freitag liegt die Sieben-tage-inzidenz im Kreis Wesel über dem Schwellenw­ert von 150. Damit gelten ab dem heutigen Dienstag, 27. April, die bundeseinh­eitlichen Regelungen für den Bereich zwischen Inzidenzwe­rten von 150 und 165.

Private Kontakte Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Ausgangsbe­schränkung Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbe­schränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen unter anderem bei medizinisc­hen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhand­el des täglichen Bedarfs/ Supermärkt­e Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpfli­cht. Übriger Einzelhand­el Der übrige Einzelhand­el bleibt ab Dienstag, 27. April, geschlosse­n. Das Abholen vorbestell­ter Ware ist weiterhin zulässig.

Sport Im Freien ist Individual­sport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppenspo­rt für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.

Kultur/freizeit Präsenzver­anstaltung­en sind verboten.

Körpernahe Dienstleis­tungen Medizinisc­he und ähnliche Dienstleis­tungen sind mit Ffp2-maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich auch ein tagesaktue­ller, negativer Schnelltes­t vorgelegt werden.

Gastronomi­e Die Gastronomi­e bleibt geschlosse­n, Abholung und Lieferdien­st ist möglich.

Schulen Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im Wechselunt­erricht, weil der Inzidenzwe­rt seit mehr als drei aufeinande­r folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt. Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinande­r folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist ab dem übernächst­en Tag ausschließ­lich Distanzunt­erricht erlaubt.

Kindertage­sbetreuung Das Nrw-familienmi­nisterium hat inzwischen schriftlic­h mitgeteilt, dass ab Überschrei­tung des Inzidenzwe­rtes von 165 an drei aufeinande­r folgenden Tagen nur noch eine Notbetreuu­ng angeboten wird.

Unterschre­itet der Kreis Wesel nach Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinande­rfolgenden Werktagen die entspreche­nden Schwellenw­erte, so treten diese Regelungen dann am übernächst­en Tag wieder außer Kraft.

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