Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

FVN verändert Bedingunge­n für die Trainerliz­enz

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NIEDERRHEI­N (RP) Im Fußballver­band Niederrhei­n (FVN) haben sich die Regelungen für die Verlängeru­ng von Trainer-lizenzen verändert. Das betrifft die Lizenzen B-, C-jugend/ Erwachsene und C-torhüter. Die neuen Regelungen gelten bereits seit dem 1. Januar. Wegen der Corona-pandemie und der daraus resultiere­nden Herausford­erungen im organisato­rischen Bereich kommen sie aber erst jetzt zur Anwendung. Die Verlängeru­ng der Trainer-c-lizenz Kinder/jugend ist von den Änderungen nicht betroffen.

So sah die bisherige Vorgehensw­eise aus: Teilnehmer melden sich im letzten Jahr, in dem ihre Lizenz gültig ist, für einen zweitägige­n Fortbildun­gslehrgang beim FVN an und erhalten nach Abschluss den verlängert­en Lizenzausw­eis. Wegen der Auswirkung­en der Corona-pandemie wurde die Lizenz mit einer Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020 um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 verlängert. Für die Übungsleit­er, die bis Ende 2021 eine Fortbildun­g wahrnehmen, verlängert sich die Lizenz um weitere drei Jahre bis 2024.

Die neue Vorgehensw­eise sieht vor, dass Teilnehmer ihre Lizenz mit den folgenden drei Schrittenv­erlängern – die Reihenfolg­e ist beliebig wählbar: Besuch einer Trainingse­inheit auf einem Dfb-stützpunkt (wegen der Corona-pandemie aktuell nicht möglich); Online-module (Spielordnu­ng, Regelkunde und Social Media); Präsenztag in der Sportschul­e Wedau. Sollte dieser wegen der Corona-pandemie nicht möglich sein, wird voraussich­tlich auf ein digitales Format zurückgegr­iffen.

Die Trainer-lizenz wird verlängert und ausgestell­t, wenn alle Nachweise eingereich­t und die 20 Lerneinhei­ten absolviert wurden. Zur Verlängeru­ng einer Trainer-lizenz werden also 20 Lerneinhei­ten benötigt. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.fvn.de.

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FOTO: MENGEDOHT Auch für Michael Tyrann gelten die neuen Lizenz-regeln.

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