Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
FVN verändert Bedingungen für die Trainerlizenz
NIEDERRHEIN (RP) Im Fußballverband Niederrhein (FVN) haben sich die Regelungen für die Verlängerung von Trainer-lizenzen verändert. Das betrifft die Lizenzen B-, C-jugend/ Erwachsene und C-torhüter. Die neuen Regelungen gelten bereits seit dem 1. Januar. Wegen der Corona-pandemie und der daraus resultierenden Herausforderungen im organisatorischen Bereich kommen sie aber erst jetzt zur Anwendung. Die Verlängerung der Trainer-c-lizenz Kinder/jugend ist von den Änderungen nicht betroffen.
So sah die bisherige Vorgehensweise aus: Teilnehmer melden sich im letzten Jahr, in dem ihre Lizenz gültig ist, für einen zweitägigen Fortbildungslehrgang beim FVN an und erhalten nach Abschluss den verlängerten Lizenzausweis. Wegen der Auswirkungen der Corona-pandemie wurde die Lizenz mit einer Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020 um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 verlängert. Für die Übungsleiter, die bis Ende 2021 eine Fortbildung wahrnehmen, verlängert sich die Lizenz um weitere drei Jahre bis 2024.
Die neue Vorgehensweise sieht vor, dass Teilnehmer ihre Lizenz mit den folgenden drei Schrittenverlängern – die Reihenfolge ist beliebig wählbar: Besuch einer Trainingseinheit auf einem Dfb-stützpunkt (wegen der Corona-pandemie aktuell nicht möglich); Online-module (Spielordnung, Regelkunde und Social Media); Präsenztag in der Sportschule Wedau. Sollte dieser wegen der Corona-pandemie nicht möglich sein, wird voraussichtlich auf ein digitales Format zurückgegriffen.
Die Trainer-lizenz wird verlängert und ausgestellt, wenn alle Nachweise eingereicht und die 20 Lerneinheiten absolviert wurden. Zur Verlängerung einer Trainer-lizenz werden also 20 Lerneinheiten benötigt. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.fvn.de.