Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Rat stimmt für Hovests Abwahl
Der Spd-fraktionschef soll aus dem Stadtwerke-aufsichtsrat entfernt werden.
WESEL (rme) Mehr als zwei Stunden diskutierte der Weseler Stadtrat Dienstagabend zum Teil hinter verschlossenen Türen im Bühnenhaus. Dann stand nach geheimer Abstimmung fest: Mit 31 Ja-, 18 Nein-stimmen und zwei Enthaltungen beschloss der Rat mehrheitlich, Ludger Hovest (SPD) aus dem Aufsichtsrat der Weseler Stadtwerke abberufen zu lassen. Das ist der vorläufige Höhepunkt eines Streits zwischen dem Jamaika-bündnis und dem Spd-fraktionschef.
Wie berichtet, hatten CDU, Grüne und FDP beantragt, Hovest aus dem Gremium zu werfen. Grund: Der Genosse soll als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Vertraulichkeiten, die mit dem Klärwerks-störfall an Karneval zusammenhängen, öffentlich gemacht haben.
Wie berichtet, hatte die Juristin der Stadt, Sabine Beier, in einer Stellungnahme der Verwaltung schon im Vorfeld festgestellt, dass eine mögliche Ermessensentscheidung zur Abberufung „fehlerhaft und damit rechtswidrig sei“. Diese Auffassung bekräftige sie auch während der Ratssitzung. Die anschließende Diskussion geriet zum juristischen Exkurs zwischen den Parteien.
Dem SPD-CHEF und stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtwerke-aufsichtsrates wird unter anderem eine Aussage in der Ratssitzung am 9. März vorgeworfen, als er von einer Video-konferenz zum Störfall berichtete. In der Schalte sei die Rede davon gewesen, dass möglicherweise die Bürger durch eine Gebührenerhöhung für die Folgen der Betriebsstörung aufkommen müssten. Diese Information unterliege aber nicht der Geheimhaltung, argumentierte die städtische Juristin, da es sich nicht um eine Aufsichtsratssitzung gehandelt habe und nicht einmal alle Aufsichtsratsmitglieder eingeladen waren. Das sei auch dem Personenkreis der Konferenz bekannt gewesen. Also galt für die Sitzung nicht die Vertraulichkeit.
Doch genau das sah Jürgen Linz (CDU) ganz anders. Die Stellungnahme der Verwaltung sei keine rechtliche Würdigung, sondern lese sich wie eine Verteidigung, kritisierte er – noch dazu eine falsche. Dirk Giesen (FDP) argumentierte, dass Aufsichtsratsmitglieder eine Treuepflicht hätten. Die Verschwiegenheitspflicht gelte nicht nur für die Sitzungen, sondern für alle Informationen, die eine Person als Mitglied eines Aufsichtsrates erhält. Es gelte eine Loyalität zum Unternehmen. „Die Vertraulichkeit muss gewährleistet sein“, betonte Dirk Giesen.
Aufsichtsratsmitglieder sind allerdings auch Ratsmitglieder und dadurch dem Bürger verpflichtet, hielt die städtische Juristin dagegen. Ulrich Gorris (Grüne) räumte ein, es gebe einen Ermessensspielraum. Doch Ludger Hovest habe mit seiner Aussage „nicht die Bürger schützen wollen“, so Gorris.
Nach einer längeren Fortsetzung der Diskussion hinter verschlossenen Türen entschied der Rat, die – wiederum öffentliche – Entscheidung in geheimer Wahl zu treffen. Darin hatten sich die Befürworter des Antrags die Mehrheit. Mit der Bewertung des Beschlusses beschäftigt sich nun die Verwaltung. Sollte es zu einer Beanstandung kommen, ist am 22. Juni nochmals der Rat gefragt. Bleibt dieser bei dem Votum, wird die Angelegenheit zur Prüfung an den Kreis Wesel als Aufsichtsbehörde weitergeleitet.
Für Hovest steht bereits fest: „Sollte ich als Aufsichtsrat rausgekegelt werden, werde ich das vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen.“